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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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an demAequivalcnt für Lagerstätte, das doch wahrscheinlich einen sehr bedeutenden Theil der 33 Thaler absorbiren muß. Ueber- zeugt bin ich, daß die Beiträge für doppelte Bekleidung von denjenigen, welche die Kinder untcrzubringen haben, am ersten geleistet werden können. Diese werden den Verpflichtete» nicht zu hart drücken; aber ich wünsche, daß etwas Bestimmtes fest gesetzt werde, und daß man nichts auf die Gewogenheit der Ge währenden und auf die Darstellung der Bittenden setze. Bürgermeister Hübler: Nur eine Bemerkung erlaube ich mir auf die Äußerungen des letzten Sprechers, nämlich die, daß der Beitrag für die Lagerstätte schon nach dem Vorschläge der Deputation wegfallen soll. Referent Prinz Johann: Es bestehen jetzt vier Vor schläge. Der eine Vorschlag war der der Deputation, welcher dahin ging, daß den Gemeinden die Kosten der Lagerstätte nicht angesonnen werden sollen, und ich wiederhole, daß ich glaube, es wird das fast die Halste betragen. Der zweite Antrag ist vom Herrn Secretair v. Biedermann, wonach auch die Beiträge für Wasche und Kleidung wegfallen sollen. Um diesem Anträge zu genügen, zugleich aber das Gesetz nicht ganz zu erschüttern, sind doppelte Anträge erfolgt. Der eine Antrag, der von mir ausging und vom Herrn Bürgermeister Hübler aufgcgriffcn worden ist, lautet dahin, daß man die hohe Staatsregierung er suchen möge, die Anforderungen, welche auf die mitzubringende Kleidung und Wäsche gemacht werden, auf die Lei den Blinden gemachten zu beschränken, und ein zweiter Antrag, wonach der Antrag, den die Deputation gemacht hat, eine Ermäßigung ein treten zu lassen, nicht auf die jährlichen Beiträge beschrankt werde, so daß aus diesem Anträge nun das Wort: „jährlich^ wegfalle, und ebenso, um die Darstellungen, wie sie der geehrte Sprecher v. Polenz anführt, möglichst zu beseitigen, wünscht man, diesen Satz nicht in dem Gesetze auszuführen. Welck: Ich fürchte, daß durch alle diese verschiedenarti gen Anträge, mit denen wir uns nun beschäftigt haben, im con- treten Falle nicht ein unmittelbarer Nutzen erreicht werde; aber ich hoffe, daß das, was in der Kammer gesprochen worden ist, mittelbar den großen Nutzen haben wird, daß die hohe Staatsregierung sich überzeugt, wie es die Absicht der Kammer sei, den verpflichteten Gemeinden die fragliche Last so viel als nur immer möglich zu erleichtern. Dem, was Herr Bürgermeister Schill im Anfang seiner Rede gesagt hat, stimme ich ganz bei, und ich hätte gewünscht, daß alle diese Kosten auf die Staats rasse hätten übernommen werden können. Denn ich muß ge stehen, daß noch immer, trotz der großen Vorzüge, welche diese Landesinstitute jetzt haben, die Abneigung vor denselben oder vielmehr die Schwierigkeiten sehr groß sind, die man findet, wenn man eine Commun bewegen will, einen solchen Menschen dahin schaffen zu lassen. Wenn jährlich nur 1ü, ja nur 8 Tbaler ver langt werden, so berechnet die Commun nur, was der Knabe sie bis jetzt gekostet hat, und zieht den Vortheil nicht in Erwägung, welchen das Unterbringen des Knaben in der Anstalt für diesen namentlich dadurch hat, daß dort auf so ausgezeichnete Weise für seine geistige Ausbildung gesorgt wird. Ich habe diese Erfah rung selbst gemacht, daß ein Knabe auf ausdrückliches Verlan gen der Gemeinde, weil sie den Aufwand für zu groß hielt, aus einem ähnlichen Institut sogar wieder zurückgegeben werden mußte, weil er allerdings ohne ausdrückliche Zustimmung dersel ben in die Anstalt gebracht worden war. v. Crusius: Ich habe den Antrag des Secretair v. Bie dermann unterstützt und komme mit wenigen Worten noch ein mal darauf zurück. Der ganze Gegenstand, um den es sich han delt, ist so unbedeutend, daß ich kaum glaube, daß das Staats budget wesentlich belästigt werde, wenn er darauf übernommen würde. Ist im Allgemeinen anzunehmen, daß im Durchschnitt ährlich 20 bis 22 Taubstumme im Lande zur Aufnahme kom men, so würde, wenn der volle Ansatz von 34 Thalern stehen bliebe, das Ganze 680—748 Thaler betragen, und wenn dem Anträge der Deputation gemäß die Vergütung der Lagerstätte in Wegfall käme, mithin der Ausstattungsaufwand auf 20 Thaler herabsänke, so würde die ganze Summe bis auf 400 — 440 Thaler sich reduckren. Die Wohlthat wäre aber sehr groß, wenn gesetzlich ausgesprochen würde, daß den Gemeinden der Ausstat tungsaufwand nicht angesonnen werde. Ich erlaube mir daher, diesen Antrag nochmals zu unterstützen, und bemerke in Bezug auf die Wahrnehmung, welche Herr v. Welck so eben ausgespro chen hat und die auch ich vorhin schon angedeutet habe, daß gleiche Erfahrung mir zu wiederholten Malen vorgekommen ist, daß mir Falle vorgekommen sind, wo die ernstlichsten Maßregeln er griffen, ja daß die Betheiligten gezwungen werden mußten, von der Wohlthat solcher Anstalten Gebrauch zu machen. Vicepräsident v. C a'rl'ow itz: Ich kann allerdings der An sicht des letzten geehrten Sprechers insoweit vollkommen beipflich ten, als auch ich glaube, es handle sich nicht von einem solchen Objecte und es werde das Staatsbudget nicht überlastet werden, wenn es auch diese Ausgaben überkömmt; allein, was mich be stimmt, mich bei der Abstimmung gegen den Antrag des Herrn Secretair v. Biedermann zu erheben, das ist, daß, wenn wir ihm beipflichten, wir das Princip der Gesetzgebung durchlöchern. Was den Gemeinden gewahrt wird in Bezug auf Unterbringung von Taubstummen, das muß ihnen consequenter Weise auch in andern Fällen der Art, als bei Unterbringung von Blinden und andern Unglücklichen, zugestanden werden. Ja, ich gehe noch weiter, ich bin der Meinung, daß es für die Gemeinde noch weit wünschenswerther sei, sie in Bezug auf Unterbringung von Blin den zu unterstützen, denn ein Tauber wird in der Regel der Ge meinde noch nützlicher sein können als ein Blinder, eS ist also die Gemeinde, in der ein Blinder lebt, schlimmer daran, als die, die einen Taubstummen hat. So lange also das Princip der dies- fallsigen Gesetzgebung noch nicht verändert worden ist, so lange werde ich auch mich gegen den Vorschlag des Herrn v. Bieder mann erklären und bekennen, daß ich schlechterdings nicht weiter gehen kann, als es bereits die Deputation Inhalts ihres Berichts gethan hat. Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Mit dem Sinne des Antrags meines verehrten Herrn College», insoweit erden Gemeinden zu Gute kommen soll, bin auch ich einverstanden; ich
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