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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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glaube aber, daß derselbe Zweck auch erreicht werde, wenn der Vorschlag des erlauchten Herrn Referenten angenommen wird, und daß auf diese Weise noch zweckmäßiger der Sache abgehol fen werden würde um deswillen, weil, wenn der Vorschlag des Herrn Secretair Biedermann angenommen wird, er auch auf die Aeltern Bezug hat, welche zur Unterhaltung der Kinder ver bunden findendem H. 2 des Gesetzes, die auch von der Verbind lichkeit der Aeltern spricht, auf §. 3 sich mit bezieht. Wenn wir aus §. 3 die Verbindlichkeit eines Beitrags an Wasche und Klei dung in Wegfall bringen wollten, so würde wohlhabenden Ael tern gleichfalls die Last abgenommen werden, die ihnen obliegt. Um deswillen halte ich es für zweckmäßiger, dem Vorschläge Sr. Königl. Hoheit beizutreten. Secretair v- Biedermann: Ausdrücklich habe ich mich dagegen verwahrt, daß man nicht glauben möge, ich wolle, daß auch wohlhabenden Aeltern diese Erleichterung zu Gute gehen solle. Uebrigens würde das, was der Herr College beabsichtigt, auch gegen das Deputationsgutachten gehen, daß man die Lager stätte wegfallen lasse. Referent Prinz Johann: Ich habe allerdings geglaubt, daß §. 3 nur auf die Gemeinden sich bezieht. v. Hey ni tz: Zur Entgegnung auf die von dem Herrn Vi- cepräsidenten aufgestellte Behauptung, daß das, was man von der Unterstützung bei Ausbildung der Taubstummen sagen könne, auch von der Unterstützung bei Ausbildung der Blinden gelte, er laube ich mir zu bemerken, der Blinde, wenn er nicht ausgebildet ist, fällt immer der Gemeinde zur Last, der Taubstumme in der Regel nicht, er lernt arbeiten und kann also sich sein Brod erwer ben; mithin nimmt man der Gemeinde durch die Ausbildung der Taubstummen keineswegs eine Last ab, aber wohl durch die Aus bildung der Blinden. Daher scheint mir angemessen, daß man sic bei Ausbildung der Taubstummen der Last, Beiträge zu lie fern, überhebe. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bitte, zu bemer ken, daß, wenngleich das Cultusmknisterium von seinem Ver- waltungsstandpunktc aus nicht bei der Frage interessirt ist, viel mehr für dasselbe vortheilhafter scheinen würde, wenn der Antrag des Herrn Secretair v. Biedermann angenommen wird, weil eine Menge Erörterungen dann wegfallen, ich das grundgesetzlicheBe- denken vom Herrn Vicepräsidenten nicht unerheblich halten kann. Ich bemerke, daß das Gesetz, um welches es sich hier handelt, erst im Jahre 1834 gegeben worden ist. Es beschränkt sich auch nicht blos auf die Blinden, sondern es umfaßt alle jene Personen, die in öffentlichen Heil- und Versorgungsinstituten ausgenommen werden; und allerdings sind die Beiträge für Geisteskranke viel bedeutender, sie betragen 25Thlr. die für Blinde 27 Ehlr. ; und wenn Ermäßigung eintritt, die aber, wie ich aus mei ner Amtserfahrung weiß, nur in Fällen eines ganz entschiedenen Unvermögens der Gemeinde Platz greift, wird der Beitrag bis auf die Hälfte herabgesetzt, so daß die Gemeinde für Geisteskranke noch immer I2H Thlr. — für Blinde 13^ Lhlr. — zu zahlen hat, und ich gestehe, daß ich. mich mit dem Grundsatz der Gesetzgebung nicht vereinbaren könnte, wenn man hier eine solche Liberalitätvorwalten lassen wollte. Was der verehrte Sprecher" vor mir erwähnt, daß das Verhältniß der Taubstummen und Blinden verschieden ist, Hatallerdings etwas für sich, aber ich würde darin nicht beitreten können, daß der Taubstumme der Gemeinde gar nicht zur Last fallen sollte; ich habe im Gegentheil die Erfahrung gemacht, daß namentlich solche Personen zum Herumstreifen sehr geneigt sind, und es wurden mir Fälle be kannt, wo dergleichen Taubstumme im Lande hexumgestrichen und selbst im Auslande aufgegriffen worden sind und bei der dies- fallsigen Erörterung und Zurückführung der Gemeinde erhebliche Kosten zugezogen haben. Auch liegt es in der Natur der Sache, daß, wenn sie Unterricht genossen und so weit gefördert sind, daß sie vollsinnigen Menschen fast gleichstehen, sie weit mehr geeig net sein werden, ihren Lebensunterhalt zu finden, als wenn sie blos auf mechanischen Unterhalt angewiesen sind. Präsident v. G e rs d o rf: Es ist von Sr. Königlichen Ho heit erwähnt worden, daß es angemessen erscheinen möchte, im zweiten Satze die Worte: „jährliche Verpflegung" hinwegzu lassen, weil dann schon Alles enthalten ist. Ich glaube, dadurch würde die Meinung Vieler getroffen.und insbesondere dem ent sprochen werden, was der Herr Bürgermeister Hübler wünscht. Es würde nun noch darauf ankommen, ob alle Mitglieder der er sten Deputation sich damit einverstanden erklären. Bürgermeisters. Gross: Ich bin damit einverstanden. Freiherr v. Friesen: Ich ebenfalls. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich habe Nichts dagegen. Domherr 0. Günther: Ich auch nicht.— Präsident v. Gersdorf: Da würde nun der Antrag schon hier berücksichtigt sein. Es steht nun noch der Antrag vom Se cretair v. Biedermann und der von Sr. Königl. Hoheit, wonach in die Schrift ausgenommen werden sollte, daß die Anforderungen bei der Aufnahme von Taubstummen denen bei Blinden gleich gestellt werden. Dieses würde nun zur Beschlußfassung kom men. Wenn Niemand Etwas dagegen zu bemerken hat, so frage ich: ob der Antrag vom Secretair v. Biedermann, daß die Worte: „die Anschaffung des, bei der Aufnahme erforderlichen Bedarfs an Wäsche, Kleidung und Lagerstätte" wegfallen sollten^ von Ihnen angenommen wird? — Durch 28 gegen 12 Stim menwird er abgeworfen. Präsident v. Gersdo rf: Ich würde nun auf das Depu- tationsgutachten Seite 128 übergehen, wo die Deputation vor schlägt, blos zu setzen „Kleidung und Wäsche." Ich frage daher die Kammer: ob sie diesen Antrag annehme? — Allge meine Bejahung. Präsident v. Gersdorf: Zuvörderst würde ich nun, da diese Veränderung in §. 3 genehmigt worden ist, fragen: ob sie mit derselben die h. 3 selbst anuchme? — Allgemeine Ein stimmung. Präsident v. Gersdorf: Nun kommt der Antrag der Deputation in die Schrift, mit Weglassung der Worte: „jähr liche Verpflegung," und ich frage die Kammer; ob sie diesen An trag in die Schrift ausgenommen wissen wolle? — Wird all gemein bejaht.
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