Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schuft, von der mir aber nichts bekannt, vorhanden, nach welcher zeither schon der Fundgrübner und Maßner den Stölln zu un terhalten gehabt hat, wenn er nndsoweit an dessrnVerletzung schuld gewesen ist, und man hat dennoch den Fundgrübner nicht zur Unterhaltung des Stöllns angehalten, so würde man aller dings unrecht gehandelt haben. Wenn es im Deputationsbe richte S 142 heißt: „Mit immer wachsenden Kosten und ab nehmenden Vortheilen sei die Ueberzeugung gewonnen worden, daß ein Betrieb von Stölln, eine Fortsetzung und Unterhaltung derselben ohne das entworfene Gesetz nicht möglich sein werde," so kann ich meinerseits darin, auch abgesehen von der geäußerten Besorgniß, einen richtigen Grund dafür, daß die Unterhaltung derselben dem Fundgrübner auferlegt werden soll, nicht finden; denn auch bei dem Fundgrübner tritt ein, daß die Kosten immer mehr wachsen und die Vortheile immer mehr abnehmen, wie bei den Stöllnern. Endlich darf man wohl nicht glauben, daß der im Deputationsberichte angegebene Zuschuß aus Staatsmit teln für Stölln und Röschen für die Stölln allein verwendet wird; denn die Röschen sind sehr kostspielige Anlagen und sind darunter begriffen, und es sind nicht die Fundgrübner allein, für welche der übrige Zuschuß zum Betriebe der Stölln aufgewendet wird, sondern der Nutzen kommt den siscalischen Gebäuden ebenso wie den Fundgrübnern und Maßnern zu Statten, ja auf der andern Seite verlangt der Fiscus durch den Aufwand, den er auf die Stölln verwendet, noch mehr bedeutende Vortheile, wovon die weise Wasserwirthschaft, namentlich in frciberger Revier, deutlich den Beweis gibt, und ist der Aufwand, der aus Staats mitteln für die Stölln bestritten wird, zum großen Lheile als ein Aufwand für Betrieb und Unterhaltung der siscalischen Berg gebäude und Hüttenwerke selbst zu betrachten, daher man den Fundgrübnern und Maßnern nicht den Aufwand entgelten lassen und nicht behaupten kann, daß sie ihn verursachen, und daß sie mehr zu Unterhaltung der Stölln dem Staate beizutragen schul dig seien. Meines Erachtens wird, wie auch im Deputationsbe richte gesagt worden ist, der Zuschuß aus Staatscassen zu Unter haltung der Stölln vermehrt werden, oder man wird es bei den zeitherigen Verhältnissen bewenden lassen müssen, und dann würde wenigstens eine große Prägravation denen, welche Berg bau treiben, wegfallen. . Vicepräsident v. Carlowitz: Daß der Gesetzentwurf dar auf berechnet ist, den Stöllner vielleicht sogar auf Kosten des Fundgrübners zu begünstigen, das unterliegt keinem Zweifel; allein ich erkenne hierin und in dem, was der Redner vor mir ge sagt hat, nicht sowohl einen Nachtheil, als einen Vortheil. Han delte es sich jetzt überhaupt darum, die Verhältnisse neu zu regeln, welche zwischen dem Stöllner und Fundgrübner bisher bestehen, so glaube ich, sollte, so weit als mir, einem Laien, eine Meinung hierüber zukommt, dem Stöllner im Allgemeinen noch mehr zu gebilligt werden, als ihm schon jetzt, dem Fundgrübner gegenüber, zukommt. Ich weiß wohl, es sind der Leistungen sehr viele, die der Fundgrübner dem Stöllner zu prästiren hat. Aber es will mich bedünken, als ob alle diese Leistungen immer noch in keinem Verhältnisse Zu dem Nutzen stinden, den der Stöllner dem Fund- I. 8. i grübner durch Betreibung seines Stölln behufs der Lösung der Wasser verschafft, und ich berufe mich zum Beleg dieserBehaup- tung auf die Erfahrung. Denn woher sollte es kommen, daß fast alle Stölln in siscalischen Händen sich befinden, und nur zu wenigen Privaten sich hergcgeben haben, als daher, daß das,waS zeither den Stöllnern zu leisten gewesen ist, immer noch in kei nem Verhältnisse zu dem Vortheil steht, welchen der Stöllner dem Fundgrübner schafft. Aus diesem Grunde habe ich das Gesetz und die Vorschriften in demselben nur für einen Vorschritt erkannt, und stimme fü r das Gesetz. Secretair v. Biedermann: Der Sprecher vor dem Herrn Vicepräsidenten hatgeäußert, es würde ihm lieb sein, wenn Jemand seine Bedenken, daß dadurch die Kheilnahme des Pu- blicums am Bergbau vermindert werde, erledigte. Nun schmeichle ich mir nicht, daß mir dies gelingen werde, aber ich will sagen, warum ich solche nicht thcile. Unser Bergbau ist fast nirgends mehr in der glücklichen Lage, daß er von den Stölln aus noch Abbaue betreiben könnte. Unmittelbar über und unter den Stölln sind die Lagerstätte fast überall ausgebaut, und entweder die nöthigen Bergwasser stehen geblieben, oder die erforderlichen Sicherheitsbaue hergestellt. Da das Gesetz keine rückwirkende Kraft haben kann, wird da, wo bereits die Verwahrung der Stollnsirste und Sohle vorhanden ist, die Unterhaltungs pflicht nicht auf die Fundgrübner übergehen können, folglich ihnen jetzt in keiner Art ein Nachthcil erwachsen, sondern es handelt sich fast nur von einer spätem Periode. Ich habe näm lich in den gesetzlichen Bestimmungen, die man jetzt beabsichtigt, mehr eine Vorbereitung zu Beurtheilung künftiger Zustände ge funden, und zwar derer, welche eintreten werden, wenn die tie fen Stölln in freiberger Reviere eingebracht werden, deren Be trieb jetzt in Antrag ist. Da wird die Frage von großer Wich tigkeitsein; dann werden aber auch für die Fundgrübner so große Vortheile herbeigesührt werden, daß sie sich diese kleinen Be schränkungen gewiß gefallen lassen können, und nur dem Staate dankbar sein werden, der ihnen eine so wichtige Hülfe verschafft. Bürgermeister Schill: Ich kann mich nur dem anschlie ßen, was der Redner eben gesagt hat. Ich sehe in dem Gesetze nur eine Vorschrift hinsichtlich der Bergverfassung, welche durch die Verhältnisse dringend geboten wird. Wenn wir etwas Bes seres wollen, dürfen wir nicht fragen, was ist bis jetzt dagewe sen, sondern was erfordert das Zeitbedürfniß, und hierzu gehört eine Stollnordnung. Es erfordert dies der Zustand unserer Waldung und die Nothwendigkeit, die vom Staate zu unterhal tenden Stölln in dem Zustande zu erhalten, daß sie fortdauernd deck gemeinsamen Bergbaue Nutzen bringen. Dies ist nur mög lich, wenn das, was der Gesetzentwurf enthält, wirklich zur Ausführung kommt. Ich hege die Besorgniß, daß der Bergbau leiden wird, nicht, deshalb nicht, weil in manchen Revieren das schon eingetreten ist, daß auch ohne das Gesetz diese Sicherungs maßregel Platz gegriffen hat. Ich hege sie aber auch um des willen nicht, weil der, welcher die Verhältnisse kennt, sie für billig halten wird, und die Blüthe des Bergbaues hauptsächlich davon abhängt, inwieweit man die Bergverfassung in andere S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder