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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Verhältnisse abändert und dein Zeitbedürsniß anpaßt. Es wird dies ein Gegenstand sein, der in den nächsten Lagen wieder zur Sprache kommt, und muß ich mich nur dahin aussprechcn, daß ich im Interesse des gesammten Bergbaues und im Staatsinter esse für dienlich halte, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Wer will dem Staate wehren, da er Hauptstöllner ist, daß er eine erhöhte Abgabe von den Fundgrübnern verlangt? Weil in der Stölln- vrdnung etwas Anderes besteht, folgt nicht, daß unter andern Zeitverhältniffen diese Abgabe für jede Zeit regulirt ist. Hat man damals auf die damaligen Preise der Materialien Rücksicht genommen, so liegt keine Unbilligkeit darin, daß der Staat jetzt, wo die Preisverhältnisse vielleicht um das alwruin lMtum ge stiegen sind, eine Erhöhung cintreten läßt. Dies hat er aber nicht gethan, sondern nur den vorübergehenden Aufwand, der zur Sicherstellung der Stölln gereicht, im Auge gehabt. Bürgermeister Bernhardt: Es ließe sich noch Manches zur Entgegnung sagen; ich werde mich aber auf Weniges be schranken, und nur auf das, was der Herr Vicepräsident gesagt hat, erwidern, daß die Stölln an sich wenig oder keinen unmit telbaren Nutzen bringen, sondern daß, wenn der Fundgrübner- bergbau keinen Vorthcil und Gewinn mehr abwirft, und der Gewerkenbergbau zum Erliegen kommt, die Stölln unnutzbar oder wenig nutzbar sind, und sie um ihrer selbst oder der fiscali- schen Werke willen erhalten werden müssen. Ich wünsche nur, daß den Fundgrübnern kein neuer Nachthcil zugefügt werde. Das ist die ganze Tendenz bei dem, was ich gesprochen habe. An die tiefen Stölln, welche in Frage kommen werden, habe ich auch gedacht; aber ich glaube, daß, wenn die freiberger Revier mit diesem tiefen Stölln gelöset worden sein wird, auch der Auf wand, welcher den Fundgrübnern durch das Gesetz zugezogen wird, um so mehr hervortreten und um so unerträglicher erschei nen wird. Dann aber möchte ich auch noch darauf aufmerksam machen, daß in der zweiten Kammer in Vorschlag gebracht worden ist, einen Antrag auf zeitgemäße Umgestaltung der säch sischen Bergwerksverfassung zu stellen. Wäre es da nicht ange messen, daß man, statt jetzt einzelne geringe Lheile aus der Gesetzgebung herauszureißen und für sich zu behandeln, warte, bis diese allgemeine Umgestaltung der sächsischen Bergwerks verfassung vorgenommen werde? Ucbrigens, wenn blos auf den heilsamen Zweck der Schonung der Walder durch Holzersparung und Vermeidung des großen Aufwandes bei Zimmerung der Stölln gesehen wird, so hätte ich geglaubt, daß durch admini strative Maßregeln auf dem Wege der Verordnung die Stolln- mauerung angeordnct und so dem Uebelstandc abgeholfcn werden könnte. Viccpräsident v. Carlowitz: Allerdings tauchte auch bei mir bei der ersten Vorlegung des Gesetzentwurfs der Zweifel auf, ob es nicht angemessener sei, diese Angelegenheit bis zu der Zeit zu verschieben, wo die Staatsregierung, dem Gutachten der außer ordentlichen Deputation und jetzt auch der zweiten Kammer bei pflichtend , eine allgemeine Reorganisation der Bergverfassung vornehmen werde. Dahin würde nämlich allerdings dieser Ge genstand mit verwiesen werden können, wenn er nicht in mehr als einer Beziehung als ein dringender bezeichnet worden wäre. Ist er aber dies, so sehe ich kein Bedenken, den Gesetzentwurf schon jetzt gutzuheißen, der, wenn er jetzt angenommen wird, künftig nur eingereicht zu werden braucht. Aehnliches ist geschehen in Bezug auf einzelne criminalgesetzliche Bestimmungen, obschon das Criminalgesetzbuch bereits in Aussicht gestellt war, und ge schieht bei manchen Gesetzesvorlagen noch täglich. Im Uebrigen muß ich bemerken, daß es jetzt noch sehr dahingestellt ist, ob und wann die Staatsregierung diesen Wnnsch zu erfüllen geneigt sein wird, und daß crst'noch abzuwarten ist, ob die ersteKammereben- falls dem Vorschläge ihrer Deputation beipflichtet. Ist dem aber so, so sollte ich meinen, müsse man das Sichere dem Unsichern vorziehen, und an dem Sprüchwort halten: Der Sperling in der Hand ist besser, als die Laube in der Luft. Secretair v. Biedermann: Wenn ich den Antrag der zweiten Kammer richtig gefaßt habe, so ist'.er ganz speciell und geht nur darauf, daß den Eigenthümern von Bergwerksetablisse ments in Bezug auf die Lheilnahme an deren Verwaltung mehr Rechte cingeraumt werden, als jetzt der Fall ist. Ich glaube nicht, daß der Antrag allgemein gestellt ist; und cs würde demnach die beantragte Verfassungsrevision auf den vorliegenden Fall keinen Bezug haben. Vicepräsident v. Carlowitz: Der Antrag ist ganz allge mein gestellt; indessen gehört dies nicht hierher- Secretair v. Biedermann: Das Motiv des Antrags ist ganz speciell. Es ist blos gesagt, daß die Eigenthümcr so wenig in die Verwaltung zu sprechen hätten, und so habe ich auch den Antrag nur speciell verstanden. Vicepräsident v. Carlowitz: Das Motiv ist blos bei spielsweise gegeben. Präsident v. Gersdorf: Ein Antrag ist nicht gestellt worden, und es scheint auch der Fall eingetreten zu sein, daß keiner der geehrten Herren noch über diesen Gegenstand sprechen wolle. Königl. Commissar Freiesleb en: Es ist im Allgemeinen so viel für den vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen worden, daß es überflüssig sein würde, meinerseits noch etwas Allgemeines zu erwähnen. Es ist namentlich schon von anderer Seite her er wähnt worden, daß das Interesse der Stöllner kein anderes sei, als das der Fundgrübner, und es kann allerdings nicht genug wie derholt werden, daß der Vortheil der Stöllner als der allgemeine Vortheildes gesammten Bergbaues anzusehen ist. DieAufgabeder Stöllner ist: das Gebirge aufzuschließen und die Wasser in un schädlicher Weise wegzuführcn. Beides verrichten sie im In teresse der Fundgrübner, und in dieser Beziehung würde cs un billig sein, wenn die Fundgrübner ihrerseits nicht zu der Mög lichkeit der Dffenerhaltung der Stölln beitragen müßten. Es sind deshalb auch in der StollnordNung Bestimmungen getroffen und Beitragsleistungen vorgeschrieben; namentlich istdas Stölln neuntel als ein Beitrag zur Unterhaltung der Stölln anzusehen. (Der vierte Pfennig und der Stollnhieb, dessen der Deputations bericht Erwähnung rhut, sind Beitrage zum Betriebe, nicht zur Unterhaltung der Stölln). Aber abgesehen davon, daß der
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