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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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IG nach den vorliegenden Cassenüberschüssen und Bestanden der ab laufenden Bewilligungsperiode die Gewährung einer unter den dermaligen trüben Zeitumstanden für die Betheiligten so wohl tätigen Erleichterung gestatten, der im Gesetzentwürfe ausge sprochenen Fortdauer des Erlasses an den Cavallerieverpfle- gungs-, Nations- und Portionsgeldern gegenüber, als einen Act der Gerechtigkeit umso mehr bevorworten, nachdem die Negie rung selbst, bei der Berathung des Gegenstandes in der zweiten Kammer, die Zustimmung der diesseitigen vorausgesetzt, ihrEin- vcrständniß mit dem fraglichen Erlasse erklärt hat. Was ferner die beschlossene Beschränkung des Provisoriums auf das Jahr 1843 und die in der 2. Z. des Gesetzentwurfs des halb aufgenommene Modifikation anlangt, so hat die Staatsre gierung bei der Discussion über diese Beschränkung sowohl mit letzterer als mit der gedachten Modifikation unter der Bemerkung sich einverstanden, daß, wenn die Fassung des Gesetzentwurfes zu dem Mißverständnisse Anlaß gegeben, als,beabsichtige sie, das alte Grundsteuersystem nach Befinden die ganze Finanzperiode hindurch fortdauern zu lassen, dies nicht der Fall sei, sie vielmehr dadurch, daß sie die Fortdauer des Provisoriums nicht bestimmt auf ein Jahr ausgesprochen, die Möglichkeit habe vorbereiten wollen, das neue System nach Gelegenheit drei Monate früher schon zur Ausführung zu bringen, daß aber, wenn man zu Be seitigung jener Mißdeutung die Dauer der provisorischen Bewilli gung auf das Jahr 1843 beschränke, die Einschaltung der 2. Z. schon darum als räthlich erscheine, um nicht die Kammer, im Falle möglicher früherer Einführung des neuen Grundsteuersy stem es , zur Rücknahme der §. 1 getroffenen Bestimmung zu nöthigcn. Nun dürfte zwar, abgesehen von der Frage, ob die Einfüh rung des neuen Grundsteuersystcms immitten des Laufes des näch sten Finanzjahres überhaupt wünschenswcrth sein möchte, die Maßregel selbst, nach der Ansicht der Deputation, vor Ablauf des Jahres 1843 aus nahe liegenden Gründen wohl schwerlich zur Ausführung kommen und daher der praktische Nutzen der einge schalteten 2. Z. mindestens zweifelhaft erscheinen, indeß hat die Deputation in dieser Ueberzeugung keinen Grund gefunden, zu einer Trennung von der zweiten Kammer und zu Ablehnung der mit Zustimmung der Regierung beschlossenen Einschaltung der ge dachten Paragraphe zu rathen. Sie empfiehlt vielmehr ihrer Kammer sowohl die Annahme der drei Paragraphen, als die Annahme des Gesetzentwurfes in der ihm von der zweiten Kammer gegebenen Fassung. Referent Bürgermeister Hübler: Es dürfte nun zu erwar ten sein, ob ein Mitglied der hohen Kammer imAllgemeinen über das so eben verlesene allerhöchste De'cret und den vorliegenden Deputationsbericht das Wort zu ergreifen gemeint ist. Wäre dies nicht der Fall, so könnte auf die einzelnen Fragstellungen übergegangen werden. Vicepräsident v. Carlowitz: So willkommen auch mir der Vorschlag einer Steuerermäßigung ist und so dankbar ich auch für diesen Vorschlag der zweiten Kammer und der mit dersel ben übereinstimmenden Deputation bin, so will mich doch bedütt- ken, als ob man sich hierbei vergriffen, als ob man, mit anderen Worten, nicht diejenige Steuer ins Auge gefaßt habe, die zunächst sich zu einem Erlasse eignet. Ich will zwar zugeben, daß die Gewerbsteuer eine drückende und lästige ist; ich kann aber keines wegs zugestehen, daß die Gewerbsteuer auch eine für alle Elasten der Staatsbürger gleichmäßige Steuer ist. Die Gewerbsteuer liegt zunächst mehr den Wohlhabenden und Gewerbtreibenden, weniger den Aermeren unddemLandmanneauf. Es folgt hieraus, daß eine Ermäßigung dieser Gewerbsteuer auch mehr die Erste ren, als die Letzteren begünstigt. Ich kann zwar nicht leugnen, daß die unglücklichen Witterungsverhältnisse dieses Jahres ihren Einfluß nicht allein auf den Landmann, sondern auch auf den Gewerbtreibenden äußern. Allein es muß demungeachtet als feststehend angenommen werden, daß dieselben unmittelbar den Landmann, und nur mittelbar den ärmern. Gewerbtreibenden berühren. Ich bin daher der Meinung, daß es angemessener sei, zwar einen Theil der projectirten Steuerermäßigung durch Erlaß an der Gewerbsteuer eintreten zu lassen, den andern Theil aber auf eine andere Steuer zu verweisen, vielleicht auf die Schlacht steuer. Da inzwischen in der jenseitigen Kammer, obschon mich dies Wunder nimmt, auch nicht eine einzige Stimme sich dieser Meinung zugewendet hat, und da auch unsere Deputation ein stimmig sich für den Vorschlag der jenseitigen Kammer erklärt hat, so will ich mein Bedenken nicht weiter verfolgen und sehe von der Stellung eines besondern Antrags ab. Aber den Wunsch habe ich auszusprechen, daß, im Galle wieder ähnliche Verhält nisse eintreten, es der Deputation gefällig sein wolle, nicht allein die Frage ins Auge zu fassen, ob eine Steuerermäßigung über haupt an der Zeit sei, sondern auch die Frage, ob und welche Steuergattung sich am besten zu einem Erlasse eigne, damit ein gleiches Verhältniß zwischen Stadt und Land eintrete. Gegen die übrigen Thcile des Deputationsgutachtens habe ich Nichts einzuwenden. Bürgermeister Schill; Ich glaube, daß die Deputation gerechtfertigt in ihrer Ansicht dasteht, wenn sie den Antrag der zweiten Kammer zu dem ihrigen gemacht hat. Zunächst muß ich erwähnen, daß der Erlaß an der Grundsteuer für die Landbe wohner, wie er beim vorigen Budget ausgesprochen, auch auf die ses Bewilligungsjahr fortgeht, mithin für diese eine Erhöhung der Steuer nicht eingetreten ist, sondern ein Erlaß Platz ergreift. Würde der Antrag, wie vorstehend, nicht gestellt worden sein, so würden natürlich die Gewerbtreibenden gegen die Landbewohner im Nachtheil stehen. Dies ist ein Grund der Billigkeit. Allein ich muß auch darauf Hinweisen, daß ich nicht zugeben kann, daß die Gewerbsteuer nur den wohlhabenden Theil der Bevölkerung treffe. Nein, sie trifft alle Einwohner des Landes, und sie trifft namentlich den armen Handwerksmann, der in einer ebenso trau rigen Lage ist, als der Landmann. Berücksichtigen Sie, meine Herren, daß der Landmann das Wenige, was er erbaut, zu hohem Preise verwerthet, daß der Gewerbtreibende seine Bedürfnisse mithiy zu einem höheren Preise kaufen muß , und daß ihn jetzt eine Gewerbstockung trifft, wie sie vielleicht seit Menschengeden-
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