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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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km nicht eingctreten ist, dann werden Sie zugestehen, daß der mich, in Bezug auf meine Person, über eine zu hohe Stcuerzu Gewerbtreibende nicht begünstigt ist, dann werden Sie die Lage beschweren; das ist durchaus nicht der Fall, sondern um nur ein des Gewerbtreibenden gegen die des Landmannes viel drückender finden. Ich glaube, daß, wenn am vorigen Landtage der Erlaß der Gewerbsteuer wünschenswerth war, er jetzt höchst nothwendig ist, und ich bin deshalb der hohen Staatsregierung um so dank barer, daß sie dem Anträge entgegengekommen ist. Vicepräsident v. Carlo witz: Nur ein Wort zur Wider legung. Ich habe allerdings anzunehmen gehabt und habe noch anzunehmen, daß bis zu dem heutigen Tage die Verhält nisse gleichstem, d. h. daß die Erlasse, die früher Platz ergriffen, eben so dem Landmann, als dem Gewerbtreibenden zu Gute ge kommen sind. Ich muß dies annehmen; denn es wäre sonst an dem Willen der frühem Stande, eine Parität herzustellen, zu zweifeln. Gehe ich aber von dieser Ansicht aus, so bin ich natürlich schon im Principe mit dem geehrte; Sprecher vor mir nicht einig. Handelt es sich jetzt um eine weitere Ermäßigung, so glaube ich, daß sie den Ständen gleich zu Gute gehen müsse. Eben weil die frühem Ermäßigungen schon gleichvertheilt waren, so folgt daraus, daß nicht allein die Gewerbsteuer hätte ins Auge gefaßt werden müssen, sondern auch eine Steuergaltung, welche den Landmann mehr betrifft. Prinz Johann: Ich kann der Ansicht meines geehrten Nachbars nicht beiftimmen. Es scheint mir, als ob er sich selbst widerlegte. Es wurden am vorigen Landtage dieselben Erlasse bewilligt, die Kammern bewilligten Erlasse an den Cavallerie- verpflegungsgeldern, an der Fleisch - und Gewerbsteuer. Wenn man damals die Verhältnisse für richtig befunden, so muß man auch jetzt dieselben Verhältnisse wieder annehmen; daher glaube ich, daß es bill g ist, wenn man bei diesen Verhältnissen bleibt, welche man für richtig erkannt hat, und auch einen Erlaß an der Gewerbstcucr eintreten läßt. Dem, was der Herr Bürger meister Schill angeführt hat, muß ich vollkommen bestimmen. Bei der Höhe der Preise scheint der Gewerbtreibende am aller meisten zu leiden. Domherr v. Günther: So vollständig ich auch der An sicht des geehrten Herrn Viceprasidenten beitrete, daß zumal bei den außerordentlich m Verhältnissen, wie sie in diesem Jahre ein getreten sind, der Landmann eine vorzügliche Beachtung verdient, so muß ich mich auf der andern Seit, vollkommen mit unserer De putation einverstanden erklären, daß ein Erlaß hauptsächlich in Bezug auf die G.'werb- und Personalsteuer stattsinden möge, denn diese Steuer ist es, welche vorzüglich einen Stand ganz außer ordentlich hart berührt, der doch gewiß auch Beachtung verdient, und diese Beachtung bei irgend einer andern Form des Erlasses nicht finden würde. Das ist der Stand der Beamten. Er ist durch die Gewerb- und Personalsteuev so sehr getroffen, daß, wenn bei irgend ein.r G legenheit von Steuererlaß die Rede ist, diese Steuer ganz vorzüglich ins Auge gefaßt werden muß. Es ist, meine hochgeehrtesten Herren, nicht etwa meine Absicht, Beispiel zu erwähnen, wie hart der Beamtenstand von der Ge werbsteuer betroffen wird, ünd wie sehr diese Steuer als ein Ge genstand des Erlasses zu empfehlen ist, führe ich mich selbst an. Ich für meine Person, wie ich jeden Augenblick nachzuweisen bereit bin, trage allein beinahe den vierhundertsten Theil der Gewerbstcuerabgabe von ganz Leipzig. Zwar ist allgemein be kannt, daß das Amt, welches ich bekleide, sehr anständig besoldet ist, und ich bin auch vollkommen mit meiner Einnahme zufrieden, und sage nichts dagegen, daß sie durch jene Abgabe ungefähr um 140 Thlr. vermindert wird. Von einer Beschwerde meinerseits ist also hier nicht die Rede. Aber Sie ermessen aus diesem Beispiele, wie schwer die Beamten durch diese Steuer getroffen werdm, wie sehr es also im Interesse dieses ehrenwerthen Stan des zu wünschen ist, daß die Gewerb - und Personalsteuer es sei, wobei ein Erlaß eintritt. Staatsminister v. Ze sch au: Als in der zweiten Kammer dieser Antrag gestellt wurde, hat die Negierung keinen der ver schiedenen Stände vorzugsweise vor Augen gehabt; sie konnte aber allerdings nicht,leugnen, daß, während durch das vorliegende provisorische Gesetz der Erlaß eines Drittheils der Cavalleriever- pflegungsg.lver fvrtdauern und gleichzeitig eine Ermäßigung bei der Schlachtsteuer fortgewäbrt werden soll, in angemessener Weise Etwas für diejenigen geschehen möchte, welche durch die Gewerbsteuer getroffen werden. Sie konnte nicht verkennen, daß bei letztem Landtage man diese drei verschiedenen Erlasse als solche bezeichnet hatte, wodurch, soweit thunlich, allen Contribuen- ten Etwas gewährt werden würde. Dies ist der Grund, warum das Ministerium sich eventuell für einen solchen Antrag beifällig geäußert hat. GrafHohenthal-Königsbrück: Ich muß mir eine > einzige Bemerkung erlauben, um eine Aeußerung des Herrn Bürgermeister Schill, welcher Se. König!. Hoheit beitraten, factisch zu berichtigen. Beide Redner haben gesagt, der Land mann sei besser daran, als der Gewerbtreibende, weil er seine Erzeugnisse zu hohen Preisen verkaufen könne. Ja, wenn er Etwas zu verkaufen hat. Ich bin aber in der Nothwendigkeit, zu sagen, daß in meiner Gegend Nichts zu verkaufen ist, daß nach drei Jahren Mißwachses, zwei Jahre in Winterfrüchten, dieses Jahr bei totalem Mißwachs, die armen Landleute nicht allein Nichts zu verkaufen, sondern auch Nichts auszusäen und Nichts zu essen haben. Prinz Johann: Es ist mir keineswegs in den Sinn ge kommen, die traurige Lage des Landmanns in Zweifel zu ziehen, da ich selbst Gutsbesitzer bin, und dies daher aus meiner Nach barschaft kennen zu lernen Gelegenheit gehabt habe. Daß aber die Lage der Gewerbtreibenden nicht minder bedrängt ist, wird ein Jeder bezeugen können.
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