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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Referent Bürgermeister Hü bl er: Dem, was zur Ver- theidigung des Deputationsgutachtens bereits gesagt worden ist, habe ich nur noch Weniges hinzuzufügen und nur zu bemerken, daß die Deputation, indem sie sich dem Anträge der jenseitigen Kammer auf Erlaß des ersten Termins der Gewerbe - und Per sonalsteuer angeschlossen, nur dem Gefühle der Billigkeit gefolgt ist. Denn nachdem durch das Finanzgesetz von 1840, wel ches der Steuererhebung des provisorischen Jahres als Norm dient, und durch den dort ausgesprochenen Erlaß von -Z-Theile der Cavallerieverpflegungsgelder, eine Classe der Unterthemen bereits eine erleichternde Berücksichtigung gefunden hatte, lag es wohl in der höchsten Billigkeit, auch denen eine gleiche Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen, welche von der Personal,- und Gewerbsteucr betroffen werden. Man be folgte hierbei dieselben Grundsätze, welche in Beziehung auf diesen Erlaß bei den frühem Landtagen den Standen zur Richt schnur gedient hatten, und die Deputation hat deshalb den vor geschlagenen Erlaß als einen Act der Gerechtigkeit bezeichnet. Uebrigens würde man sich sehr irren, wenn man glaubte, daß diese Steuer vorzugsweise nur die wohlhabendere Classe beträft. Abgesehen von der vorhin erwähnten Kategorie der Beamten, trifft namentlich die Gewerbsteucr diegroßeMasse der armem und ärmsten Individuen in Stadt und Land, denen der jenseits be schlossene Erlaß namentlich unter den gegenwärtigen höchst schwie rigen Zeitverhältniffcn zur wahren Wohlthat wird. 'Und. so dürste sich denn der Borschlag Ihrer Deputation voüständiMecht- ftrtigen. , Biceprasidentv. Carlo witz: Wenn ich „Wohlhabende" sagte, so hatte ich nicht die Gewerbsteuer, sondern die Perso nalsteuer im Auge. Referent Bürgermeister H übler: Ich kann auch diejenige Classe der Unterthanen, welche von der Personalsteuer betroffen wird, nicht ausnehmen, denn sie umschließt die große Masse der Beamten, deren vorhin der Domherr I). Günther gedachte, von denen bekanntlich der bei weitem größte Theil mit großen Sor gen und Entbehrungen zu kämpfen hat, in der That den Unbe mittelten angehört. Präsident ».Gersdorf: Wenn Niemand weiter zu spre chen wünscht, so könnte ich zur Fragstellung übergehn. Referent BürgermeisterHübler: Die erste Frage würde nunmehr dahin zu richten sein: ob die Kammer die von der Ne gierung beantragte provisorische Bewilligung in der von der zweiten Kammer beschlossenen Maße auf das Jahr 1843 zu ge nehmigen gemeint ist? Präsident v. Gersdorf: Der Referent hat die zu stellende Frage bereits ausgesprochen, und ich frage: ob die Kammer dieser Ansicht beitritt? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hüb le r: Die zweite Frage würde sein: ob die Kammer dem jenseitigen Beschluß auf Erneuerung des frühem ständischen Antrages w gen künftiger Vermeidung .provisorischer Bewilligungen beitritt? Präsident v. Gersdorf: Auch darauf richte ich die An nahmefrage. — Wird einstimmig angenommen. Referent Bürgermeister Hübler: Die dritte Frage würde auf Annahme des jenseitigen Antrags wegen Erlaß des e sten Termins der Gewerbe- und Personalsteuer des nächsten Jahr.s zu stellen sein. Präsident v. Gersdorf: Auch in Bezug auf Erneue: ung dieses Erlasses richte ich die Annahm frage. — Wird einstim mig bejaht. Referent Bürgermeister H übler: Nun würde auf die An nahme der einzelnen §§. überzugeh.tt siin, °... Präsident v. Gersdorf: Nehmen Ti: 1 an? — Ein stimmig angenommen. Präsidentv. Gersdorf: Da dies.'s erfolgt ist, richle ich dieselbe Frage auf §. 2° v. Friesen: Bei Z. 2 bitte ich um eine Erläuterung. Es ist in derselben die Möglichkeit offen gelassen, das neue Grund- st.uersystem noch im Laufe dieses Jahres einzuführen. Ich er wähne aber dabei eine Abgabe, welche einmal im Jahre, und zwar jedesmal zu Ostern, auf das volle Jahr entrichtet wird, nämlich die Donativgelder der Rittergüter. Wenn daher das neue Grundsteuersystem in der Mitte des Jahres eingeführt wür de, so könnte cs kommen, daß die Rittergüter das Donativ be reits vorher auf das volle Jahr entrichtet hatten, gleichwohl aber die Entschädigung für die neue Steuer, nach §. 4 des Gesetzes wegen Entschädigung der Nealbcfreiten, erst vom E ntritt der neuen Grundsteuer an empfingen. Es würde also entweder Z. 4 dieses Gesetzes einer Erläuterung bedürfen, oder bestimmt wer den müssen, daß das neue Grundsteucrsystem erst mit Eintritt des neuen Jahres eintreten solle, was ich auch übrigens für das Zweckmäßigste halten würde. — Staatsminister v. Zcschau: Es sind die Schwierigkeiten, welche es haben würde, die neue Grundsteuer mitten im Jahre, und zwar muthmaßlich zu Michaeli einzuführen, in der zweiten Kammer zur Sprache gekommen, und ich habe darauf geäußert, daß solche Schwierigkeiten zwar vorhanden seien, daß sie aber, und zwar ohne Belästigung der einzelnen Contribuenten, gehoben werden könnten. In Beziehung auf die vom Herm v. Friesen bezeichnete Abgabe habe ich zu bemerken, daß es allerdings im Lauft der ersten 4 oder 5 Monate des nächsten Jabres mit Ge wißheit sich wird beurtheilen lassen, ob es thunlich fti, die neue Steuer mit dem I. October einzuführen. Wäre dieses der Fall, so würde es auch sehr leicht sein, in Beziehung auf die Donativ gelder eine Ausgleichung vorzunehmen. Sie werden einschließ-
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