Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lich der Extraordinärdonativgelder in drei Terminen entrichtet, zu Ostern, im August und an einem spätem Termine. Es würde zu dieser Zeit ein Termin entrichtet sein, und man würde G.le- genheit haben, hinsichtlich der andern Termine darauf geeignete Rücksicht zu nehmen. v. Friesen: Die Donativgelder werden zu Ostern gege ben; die Beiträge sä extrsm'äiusris aber in zwei Terminen, nämlich den 1. August und den 1. November jeden Jahres. Der Betrag der drei Termine ist verschieden, weil die Beiträge sä exirsoräillsrla eine ganz andere Abgabe sind, als die Donativ gelder. v. Polenz: Es ist dankbar zu erkennen, daß die Besorg- niß, welche im Publicum entstanden ist, daß das Provisorium soweit ausgedehnt werden könnte, bis die ganze Finanzperiode ab gelaufen sei, durch die Erklärung der Staatsregierung sich erledigt, und diese Beruhigung durch das Gesetz gegeben wird; aber ich hätte geglaubt, es würde dasselbe bewirkt haben, wenn man auch den 1. Januar 1844 als Termin zur neuen Steuererhebung angenommen hätte. Die Regierung glaubt zwar, Alles soweit präpariren zu können, daß in der Mitte oder gegen Ende des nächsten Jahres zu Einführung des neuen Steuersystems zu ge langen sei, es wird dies aber manche Schwierigkeiten und Uebel- stände mit sich führen, als vielfache Ab - und Zurechnungen für die Steuererhebenden und Unzufriedenheit beiden Steuerbezahlen den. Borgebeugt würde dem werden, wenn die Aenderung mit dem allgemeinen Termin am Schluß des Jahres 1843 zusam menfiele und dann erst ein neues System einträte, was für viele Menschenalter gelten soll. Es ist jedoch hauptsächlich für die jenigen, welche nach dem neuen System zu zahlen haben, wün- schenswerth und ein Vortheil, wenn sie mehre Monate voraus wissen, wieviel sie künftig zu zahlen haben; denn ich spreche nicht von denjenigen, welche Entschädigung erhalten, sondern von den jenigen, welche ohne Entschädigung mehr zahlen müssen, und sich also ohnedem schon hart betroffen fühlen. Ich würde demnach wünschen, daß man die §. 2 ganz weglasse. Referent Bürgermeister Hübler: In der §. 1 scheint mir dem vollständig Genüge geleistet, was Herr v. Polenz wünscht. Es ist darin der Schluß des Jahres 1843 als derjenige Termin festgesetzt, von wo an das neue Grundsteuersystem ins Leben tre ten wird. Hat nun auch für den Fall, daß es der Staatsregie rung möglich wäre, solches noch vor Ablauf des Jahres einzu führen, die Z. 2 Aufnahme gefunden, und ist von Seiten der Re gierung in der jenseitigen Kammer auseinandergesetzt worden, wie sie die schon in der Modalität der Erhebung einzelner Steuern und Abgaben begründeten Schwierigkeiten der frühem Einfüh rung des neuen Systems beseitigen zu können hoffe, so hat dies doch in der Ueberzeugung der Deputation nichts ändern können, in der Ueberzeugung, daß das neue Grundsteuersystem aus andern Gründen vor dem 1. Januar 1844 nicht eintreten werde. Ich glaube daher, der geehrte Sprecher kann sich bei der Fassung der Z. 1 beruhigen und hat von der Bestimmung der blos eventuell aufgenommenen §. 2 nichts zu besorgen. Staatsminister v. Zesch au: Ich glaube, der Redner kann sich um so mehr beruhigen, daß die §. ausgenommen worden ist, als ich bereits früher Gelegenheit hatte, die Erklärung abzugeben, daß diese Frage bei der Budgetberathung nochmals kn Erörterung zu ziehen sein werde, und daß die Regierung in vollständiger Ueberemstimmung mit der Kammer zu handeln beabsichtigt. Präsident v. Gcrsdorf: Ich glaube, wenn Nichts weiter zu dieser §. bemerkt wird, nunmehr die Frage auf die Annahme derselben richten zu dürfen. — Dieselbe wird einstimmig ange nommen. — Präsident v. Gcrsdorf: Endlich richte ich auch die Frage auf Annahme der §. 3. — Auch diese wird einstimmig ange nommen. — Staatsminister v. Ze sch au: Das Ministerium hat sich über den vorliegenden Antrag, welchen die geehrte Kammer an genommen hat: „Es möge die Erneuerung des frühem ständischen Antrags wegen künftiger Vermeidung provisorischer Bewilligun gen erfolgen," nicht geäußert, weil beabsichtigt wird, der geehrten Kammer eine Erwiederung auf diesen Antrag noch am gegen wärtigen Landtage zugchen zu lassen. Es ist nicht meine Absicht, hier ausführlich auf diesen Gegenstand cinzugehen, ich muß aber im Allgemeinen bemerken, daß die Regierung die Ansicht hat, daß derartige provisorische Bewilligungen nicht so bedenklicher Art sind, als bisweilen behaupte! wird, daß die Regierung sich aber dennoch bemühen wird, dem Anträge möglichst zu entsprechen und der geehrten Kammer verschiedene Vorschläge zu machen. Bis jetzt sind ihr nur zwei beigegangen. Sie bestehen darin, daß die Ständeversammlung, immer vorbehältlich des Rechts der Regierung, die Zeit des Zusammentritts zu bestimmen, frühzeitig innerhalb der Finanzperiode einberufen werde und daß die Stande sich demnach im Sommer im Juli oder August versammeln und die Berathungen beginnen, damit sie zum Schluffe des Jahres das Budget geprüft und die Steuerbewilligung ausgesprochen haben. Ich glaube, dies würde den Wünschen eines großen Theiles der geehrten Kümmermitglieder nicht entsprechen und mit ihren Privatverhältniffen schwer zu vereinigen sein. Ein zweiter Vorschlag würde dahin gehen, daß die Ständeversamm lung schon jetzt entweder für den nächsten Landtag oder einmal für immer sich dahin ausspreche, daß, wenn Umstände die Negie rung bestimmten, die Stände nicht früher, als kurz vor dem Ab- laufder Finanzperiode einzuberufen, die Steuern auf sechs Mo nate unverändert fortentrichtet würden. Diese Modalität wird stillschweigend in vielen Staaten befolgt, und nehme ich auch nicht gern auf das Ausland Bezug, da jedes Land seine Ekgen- thümlichkeiten hat, so erwähne ich doch, daß in Frankreich das Budget gewöhnlich erst imMonat August zu Stande kommt, und ebenso auch in England, und daß die Steuererhebung ungestört fort geht. Diese beiden Modalitäten habe ich nur andeuten wollen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder