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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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terthanen lösen, und ersterer wider ihren Willen alles Vertrauen und alle Anhänglichkeit entziehen. Das ist aber weder gut, noch hat es in derAbsicht des Gesetzes gelegen, und darum drangt sich mir der Wunsch auf, daß in der ständischen Schrift, mittelst welcher an die hohe Staatsregierung die, Erklärung der Kammer über das vorliegende Decret abgegeben wird, letztere ersucht werde, den berührten Gegenstand in Erwägung.zu ziehen, und auf eine das Interesse der Gerichtsherrschaften besser wahrende, und die Ablösung der Laudemialpflicht mehr erleichternde Be stimmung Bedacht zu nehmen, auch ihre Ansichten hierüber der Standeversammlung noch wahrend des vorseienden Landtags mitzutheilen. Nur wenige Worte erlaube ich mir noch hinzu zusetzen. Jch-Habe vielleicht ein Bild aufgestellt, dessen Wahr heit von Mehren in Zweifel gezogen werden möchte; allein zum größten Theil kann es verbürgt werden. Ich setze gar nicht voraus, daß es Herrschaften gebe, welche die Absicht haben, ihre Unterthemen durch zu harte Forderungen zu bedrücken; ebenso wenig prä sumire ich, daß im Allgemeinen die Unterthanen ge neigt seien, sich begründeten Verbindlichkeiten zu entziehen; allein wenn das Verhaltniß noch lange fortdauert, wie es gegen wärtig besteht, so muß es das Band der Eintracht zwischen Herrschaften undUnterthanen.völlig lösen, und darum.wiederhole ich die Bitte, daß in der beantragten Weise in der ständischen Schrift ein Gesuch an die hohe Staatsregiernng gerichtet werde. Referent Bürgermeister Hübler: Ich will auf die Frage, inwiefern im Interesse der Verpflichteten eine Abänderung der Bestimmungen des Ablösungsgesetzes in Bezug auf die Grund sätze bei Ablösung der Laudemialpflicht wünschenswerth sei, nicht weiter eingehen; soviel scheint gewiß,- daß der von dem Herrn Bürgermeister Starke berührte Gegenstand der gegenwärtigen Berathung nicht angehört. Es tritt hier derselbe Fall ein, dessen vorhin bei dem Anträge des Herrn Grafen Hohenthal- Püchau von mir gedacht wurde. Sollte der geehrte Sprecher einen Antrag auf Abänderung des Ablösungsgesetzes in der obigen Beziehung wirklich zu stellen'gemeint sein , so würde er diesen Antrag in die Form einer besondern Petition einzukleiden haben. Die Sache ist von solcher Wichtigkeit, daß sie noth- wendig zuvörderst von einer Deputation geprüft und berichtlich an die Kammer gebracht werden müßte, ehe letztere Entschließung zu fassen und einen Antrag an die Negierung zu bevorworten vermöchte. Präsident v. Gers do rf: Ganz in der Art, wie der Herr- Referent sich geäußert hat, war ich im Begriff, mich gegen die Kammer auszusprechen. Der Gegenstand, mir sehr wohl be kannt, ist ein sehr wichtiger; je wichtiger er ist, desto mehr muß ich wünschen, daß er noch viel mehr ausgeführt an die Kammer gebracht werden möge, als hier es möglich war, daß er vorher von einer Deputation berathen uud dann an die Kammer zur fernem Berathung komme. Doch glaube ich, daß dieser Gegen stand nicht ganz hierher g hört; ich habe nur den geehrten Sprecher nicht unterbrechen wollen, es war aber vom Hause aus meine Ansicht. Ich würde daher den Antragsteller fragen, ob es ihm nicht angemessener erscheine, den Antrag als solchen zurückzU- i. io. nehmen und nach anderweiter Berathung denselben an die Stände bringen zu wollen. Bürgermeister Starke: Ich bin zwar weder berechtigt, noch verpflichtet, diesen Gegenstand weiter als einen mich spe- ciell interessirenden zu verfolgen, würde aber umsoweniger Be denken tragen, diese Angelegenheit zum Gegenstand einer beson dern Petition zu machen, als ich von der hohen Wichtigkeit der selben durchdrungen bin. Allein es muß mir natürlich daran liegen, ehe dies geschieht, die Ansichten der Kammer darüberzu vernehmen, und wenn diese der meinigen nicht beistimmt, werde ich mich damit begnügen, diese Angelegenheit in Anregung ge bracht zu haben. ' v. Pofern: Ich kann das, was der Herr Bürgermeister Starke gesagt hat, nur bestätigen, muß aber die Ansicht thei» len, daß der Gegenstand sich mehr zu einer Petition eigne, und wenn ich genau wüßte, daß derselbe eine Petition darüber an den Landtag bringen werde, so würde ich jetzt mich jedes Wortes gern enthalten. Wüßte ich aber, daß er diests nicht thun wolle, so würde ich es für Pflicht halten, auch einige Worte darüber auszusprechen. Bürgermeister Starke: Ich kann blos wiederholen, daß, fände die Sache im Allgemeinen bei der geehrten Kammer An klang, ich bereit bin, eine Petition deshalb unmittelbar einzu reichen; wenn indeß eine vielleicht zu erwartende Eröffnung dcS Herrn Staatsministers meine Meinung zu berichtigen im Stnnde sein dürste, so würde ich sehr dankbar sein, wenn ich auf diese Weise erfahren könnte, welchen Erfolg eine solche Petition zu erwarten habe. Bürgermeister Wehn er: Ich würde bitten, den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Gersdorf: Ich kann ihn nicht zur Unter stützung bringen. Eine Annahmefrage darauf zu stellen, geht nicht an. - Ich glaube, es würde nützlich sein, zu erwarten, was sich aus der weitern Verhandlung ergeben wird. Staatsminister v. Z escha u: Das Ministerium hat sich nicht darüber geäußert, da der Antrag noch nicht zur Unter stützung gekommen ist und es der Meinung war, daß dies erfol gen werde. Insofern aber eine Petition hieraufgerichtet werden sollte, da die Eingabe einer solchen von einigen Sprechern dem Herrn Antragsteller überlassen worden ist, so glaube ich, wird es nicht überflüssig sein-, auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die Landtagsacten liefern den Beweis, daß diese Angelegenheit bei allen Landtagen zur Sprache gekommen ist. Die Staatsre- gierung hat sich immer gegen die dadurch nothwendig hcrvorge- hende Abänderung des Ablösungsgesetzes erklärt und ist auch den Anträgen hauptsächlich aus dem Grunde entgegengetrcten, weil selbige darauf gerichtet waren, es solle nur den Lehngeldpflichti gen die Provocation auf Ablösung gestattet werden. Die Staatsregierung erwiederte stets, daß es unthunlich sei, nur ein einseitiges Provocationsrecht zuzulassen und daß eine dies- fallsige gleiche Berechtigung nothwendig sei, daß aber dann, wenn die Provocation auf Ablösung der Laudemialpflicht auch den Berechtigten zugestanden werde, dies für die Verpflichteten 2*
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