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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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trimonialrichter aus einem solchen Grunde ihren Verpflichtungen sich entziehen und die Kirchen- und Schulangelegenheiten mit weniger Treue und Sorgfalt behandeln werden. Bürgermeister Hübl er: Ich habe das gute Vertrauen zu den sächsischen Obrigkeiten, daß der Verlust des kleinen Verdien stes, mitdem sie der vorliegende Gesetzentwurf bedroht, ihnen keine Veranlassung geben wird, Kirchen - und Schulsachen, wie vorhin geäußert wurde, mit Indolenz zu bearbeiten. Müssen sie doch ohnehin schon so viel ex okkcio arbeiten, daß dieser kleine Zu wachs von Ofsicialarbeiten nicht von Belang sein, in keinem Falle aber ihre pflichtmäßige Sorge für Kirche und Schule in irgend einer Weise mindern wird. v. Großmann: Man muß auch die Seufzer gehört ha ben, welche von dieser Classe über das Wachsthum derOfsicial- arbeiten ausgestoßen werden. Ich bin Zeuge gewesen und fürchte, daß wir ihnen keine willkommene Bescherung zu Weihnacht mit diesem Beschlüsse machen werden. v. Welck: Nur eine Bemerkung will ich mir auf die Aeu- ßerung des Herrn Bürgermeister Hübler erlauben, daß allerdings dieser kleine Zuwachs durch seine große Quantität zu einer gro ßen Verminderung des Einkommens der Patrimonialrichter ge worden, und im Interesse Aller wohl zu wünschen ist, daß die Einkünfte einer höchst achtungswerthen Classe von'Mitbürgern nicht zu sehr herabgesetzt werde. Bei den Motiven aber, welche dem Gesetz zum Grunde liegen und augenscheinlich auf eine Gleichstellung hinauskommen, so wie bei der nicht zu leugnenden großen Unbedeutendheit des Gegenstandes glaube ich, werden die Patrimonialrichter gewiß den Eindruck nicht so schmerzlich em pfinden, als befürchtet wird. Deshalb werde ich für den Gesetz entwurf stimmen und mich den Ansichten der Deputation an schließen. Präsident v. Gersdorf: Es scheint nicht, als ob noch Je mand im Allgemeinen sprechen wolle. Ich werde daher die all gemeine Debatte schließen, indem ich hinzufüge, daß der Referent bemerkt hat, es sei auf den ersten Theil des Großmann'schen Antrags keine Annahmefrage zu richten, weil er dem Gesetz, ent gegenstehe; wer ihn annehmen wolle, müsse gegen, wer nicht, für das Gesetz stimmen. Den zweiten Theil desselben kann ich erst bei §. 2 zum Vortrag bringen. V.Großmann: Mein Antrag steht mit 1 Satz 3 im Zusammenhänge, wo die Gebühren vom administrativen Ermessen abhängig gemacht werden. Daß ein Maßstab gegeben werde, scheint wünschenswert!), und ich möchte bitten, daß über diesen Punkt besonders abgestimmt werde. , Referent v. Gross: Er wird bei der Discussion über die einzelnen Paragraphen zur Sprache kommen und dann besonders zu berathen sein. Präsident v. Gersdorf: Wir gehen nun über zur Be- rathung über die einzelnen gh. Staatsminister v. Ze sch au: Ich bitte um Entschuldi gung, wenn ich einen fremdartigen Gegenstand erwähne, da ich wegen eines Geschäfts genöthigt bin, die Kammer zu verlassen. Es wird die Negierung vor Weihnachten nicht in den Besitz der ständischen Schrift wegen der provisorischen Steuerbewilligung gelangen können, und ich habe daher die Zustimmung der geehr ten Kammer zum Erlaß des Gesetzes zu erbitten, ohne die Schrift abzuwarten. Ich halte dies für um so unbedenklicher, als das Ministerium schon erklärt hat, daß es bereit sei, dem dieser Angelegenheit gestellten ständischen Anträge zu entsprechen. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu bemerken, daß Ihnen das Protokoll über den ersten Theil der heutigen Sitzung noch heute vorgelesen werden wird. Das Ertract aus diesem Protokoll würde sofort an das Ministerium abgegeben werden können. Die Schrift selbst muß jedoch später noch nachgebracht werden. Bei der Kürze der Zeit ist dies jetzt nicht möglich, und ich frage daher: ob Sie dem, was von dem Herrn Staalsmini- ster jetzt eröffnet wurde, hcistimmen? Bürgermeister Hübler: Es würde vielleicht zweckmäßig sein, mit der ersten von dem Herrn Finanzminister angeregten Frage die zweite zu verbinden, ob nicht auch der Herr Staats minister des Innern zu ermächtigen sei, die Verordnung we gen der Landrentenbank unerwartet der ständischen Schrift ema- niren zu lassen; denn unmöglich wird auch diese Schrift vor Schluß des Jahres an die Regierung gelangen können. Präsident v. Gersdorf: Ich frage demnach die Kammer: ob sie die Genehmigung für Beides aussprccheN will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir werden nun zur speciellen Durchgehung des Gesetzes übergehen können. 8-1. Die obrigkeitlichen Verhandlungen in Kirchen - und Schul gemeindeangelegenheiten, die im öffentlichen Interesse des Kir chen-und Schulwesens und in Folge des Aufsichtsrechts eintre ten, sind in allen Instanzen gebühren- und stempelfrei, und nur die unumgänglichen, bei den niedern Instanzen er wachsenen Verläge von der betreffenden Gemeinde zu bezahlen. Gelangen jedoch Kirchen- oder Schulgemeindeangelegen- heiten als Parteisachen in den Administrativjustiz - oder Rechts weg, oder ist eine obrigkeitliche Verhandlung lediglich im Privat interesse einerGemeinde, aufihrAnsuchen, vorzunehmen, so leiden die über Liquidirung, Ab - und Erstattung von Kosten geltenden allgemeinen Grundsätze Anwendung. Die vorgesetzten Consistorialbehörden find jedoch ermächtigt, den Wegfall der Jnspectionsgebühren auch in Administratlv- justizsachen dann anzuordnen, wenn das öffentliche Interesse da bei vorherrschend ist. ' Gleiche Sportul- und Stempelpflicht tritt auch in Be schwerdesachen und solchen Fällen ein, wo durch unbegründete Anbringm oder Weigerungen, oder verhangene Säumnisse, oder durch gesetzwidriges Verfahren der Gemeinden oder Gemeinde behörden, obrigkeitliche Verhandlungen veranlaßt worden sind. Referent BürgermeisterV. G r o ss: Diedem Gesetzentwurf beigefügten Motive sprechen in Bezug auf §. 1, welche die allgemeine Bestimmung der Sportelfreiheit in dergleichen Ange legenheiten unter den erwähnten Beschränkungen enthält, sich folgendermaßen aus: Zu §. 1. Diese ß. stimmt, mit Ausnahme des dritten Satzes, der neu hinzugefugt ist, mit der Vorschrift der §. 13 der Landge meindeordnung vom 7. November 1838 beinahe wörtlich überein
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