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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Stück von den Emolumenten der Geistlichen genommen worden. Die Kosten der Reise für die Prüfung und den Prüfungsschein müssen sie selbst tragen. Zuvörderst wurden die Gebühren, der Superintendenten vermindert, die persönliche Concurrenz- der weltlichen Coinspectoren besider Probe und Investitur wurde ganz abgeschnitten, die Ausfertigung und sonstige Mitwirkung der selben bei der Besetzung solchen unentgeltlich zur Pflicht gemacht, und durch die Fixation der Superintendenten sind endlich auch deren Sporteln in Wegfall gekommen, so daß den Gemeinden Nichts übrig blieb, als der geringe Stempelbetrag. Im Depu tationsberichte ist bemerkt, es könnte vielleicht ein Gegenstand von 200—300 Lhlrn. sein, ich habe das selbst so angegeben; allein die neue Herabsetzung lag mir nicht gleich vor, nach welcher der Gegenstand im Ganzen allerhöchstens ISO—200Thlr. be tragen kann. Es wird das eiue geringe Last für die Gemeinden und kein ausreichender Grund sein, um eine Disparitat zwischen den geistlichen und weltlichen Süllen herbeizuführen. Prinz Johann: Die Deputation ist bei ihrem Vorschläge von einer einfachen Betrachtung ausgegangen; nämlich sie hat dahingestellt sein lassen, ob die Vocation im öffentlichen Interesse zu betrachten ist oder nicht, indem sie, wenn sie dies nicht ge glaubt hatte, die Vocation schon als im Gesetzentwurf ausge nommen betrachtet hätte; sie glaubte aber, daß eine Disparität schon bestehe, wenn nicht die Anzustellenden den Stempclbelrag bezahlen, sondern die Gemeinden an ihrer Stelle. Diese Dis parität können wir nicht wegschaffen, ohne es den Geistlichen und Schullehrern aufzubürden. Wollen wir diese Disparitat beseitigen, so fragt es sich, auf welche Weise? Entweder läßt man es bei dem Bisherigen, oder die Staatskasse übertragt es, und das Letztere würde vorzuziehen sein, da die Staatscaffe den Betrag von 200—300 Lhlrn., und wie der Herr Minister an führt, von ISO—200 Thlrn. durchaus nicht fühlen würde, während den einzelnen Gemeinden'der Stempelbetrag zum Lheil drückend sein könnte, wenn man bedenkt, daß es arme Gemein den sein können, und gerade bei armen Gemeinden der öfterste Wechsel stattfindet. Man hat also beantragt, daß hier reine Wirthschaft gemacht werden könnte, wodurch für das Stempel, gesetz ein Nachtheil nicht erwächst, weil das Princip stehen bleibt, daß jeder Angestellte den Stempel selbst zahlen muß. Bürgermeister Schill: Nur ein Wort erlaube ich mir. Ich kann nämlich dem Herrn Bürgermeister Bernhard: nur darin nicht beistimmen, daß bei Schulstellen die Gemeinden den' Stempel zu tragen haben. Es ist eine gesetzliche Vorschrift da, wonach aus der Schulcasse der Stempel zu geben ist; allein bei den geistlichen Stellen muß, soviel mir bekannt, der Geistliche den Stempel' restituiren. Wir haben auch keine gesetzliche Be stimmung, wonach den Gemeinden der Stempel als Last aufge legt worden wäre. - Staatsminister v. Wietersheim: Ich muß bemerken, daß mir das nicht bekannt ist; es sind aber eine Menge General- und Specialverordnungen ergangen, wonach, mit alleiniger Aus nahme der Oberlausitz, die Geistlichen den Vocationsstempel zu tragen haben. Was aber die Erblande betrifft, so kann ich nicht in Abrede stellen, daß sich an einzelnen Orten eine abweichende Observanz gebildet haben könnte; allein der allgemein angenom menen kirchenrechtlichen Verfassung in den Erblanden ist es ent gegen. Bürgermeister Wehner: Ich muß dem beitreten, was Se. Künigl. Hoheit gesagt hat. Es ist sehr billig uüd auch nicht drückend für die Staatscasse, wenn das Deputationsgut achten angenommen wird, denn es hat seine Nichtigkeit, daß in vielen Orten eine Observanz besteht, daß nicht nur bei Geistli chen, sondern auch bei Schullehrern der Stempel zu der Voca tion von den Gemeinden gezahlt werden muß, was für manche Communen allerdings sehr drückend sein muß, und ich muß na mentlich auf solche Orte aufmerksam machen, wo mehre Schulen, und vorzugsweise Bürgerschulen, vorhanden sind. Daß in sol chen auch die Stempelabgabe drückend werden kann, wird Nie mand in Zweifel zichn, welcher das Verhältniß kennt. Deshalb wäre es am besten, wenn das Deputationsgutachten angenom men wird. Referent v. Gross: Se. Köm'gl. Hoheit und der Herr Bürgermeister Wehner haben die Ansicht der Deputation bereits gnüglich gerechtfertigt. Die einzige Bemerkung habe ich hin sichtlich der Aeußerungen des Herrn Staatsministers zu machen, daß, wenn man die Vocation als Sache des Privatinteresses an sieht, dies allerdings insofern zuzugeben ist, als von den anzustel lenden Personen selbst die Rede ist; in Beziehung auf die Ge meinde aber ist die Besetzung einer solchen Stelle wohl unstrei tig als eine Sache des öffentlichen Interesses anzuschen, und da her consequent der Gemeinde die Bezahlung des Stempels nicht anzusinnen. Bürgermeister Bernhardi: Ich kann die eine der vom Herrn Referenten angezogenen Bestimmungen mit einer andern nicht vereinigen. In der neuern Verordnung vom 10. Mai 1839 heißt es in §. 4 ausdrücklich: „daß den Geistlichen in ei nem angegebenen Falle bei der Weiterbeförderung die Stempel steuer nicht abgefordert werden solle." Daraus würde nach der alten Regel: exceptio ürmat regulam io easibus uoo exceptio, notkwendig zu folgern sein: in allen übrigen Fällen muß der Geistliche die Stempelsteuer tragen. Nach der Vorschrift, die der Herr Bürgermeister Schill in Betreff der Schullehrer alle- girt hat, muß ich allerdings- zugeben, daß in Ansehung der Volksschullehrer das nicht eintritt, was ich im Allgemeinen vom Selbsttragen des Stempelimposts behauptet habe; was aber die Geistlichen betrifft, so kann ich versichern, daß nach meinen Er fahrungen jedesmal der Geistliche selbst das Stempelpapier bei der Anstellung oder Beförderung bezahlt hat. Da nach der Erklärung des Herrn Staatsministers Excellenz eine beruhi gende Auslassung wegen Subsumirung der Schreibelöhne unter dett Verlägen im Gesetze nicht erfolgt ist, so finde ich mich bewo gen, einen Antrag darauf zu stellen, daß nach den Wörtern „erwachsene Verläge" als solche auch noch die Schreibelöhne be zeichnet und die Worte: „einschließlich der Schreibelöhne" ein geschaltet werden möchten, und bitte den Herrn Präsidenten, die Unterstützungsfrage auf diesen Antrag zu stellen.
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