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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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v, P osern: Mir scheint es darauf anzukomrmn, ob nicht etwas Neues in dem Nachtrage enthalten seil Secretair Bürgermeister R itterstädt: Ich habe die Ein gabe eingesehen und gefunden, daß, wahrend Petent früher den Antrag gestellt hatte , es möchten künftig die Protokollanten bei den Stadtverordneten auf Lebenszeit angenommen werden, er nun seinen Antrag dahin mvdificirt, dieselben nur auf3 Jahre anzustellen. Prinz Johann: Die Frage ist einfach die: ist es noth- wendig, daß über den Ablauf der Frist ein neuer Beschluß ge faßt werde? Ich glaube, daß nach Ablauf der Frist die Sache schon vorüber ist und es keiner besonder» Bestimmung bedarf. Präsident v. Gersdorf: Es ist dies eine neue Schrift, erst vom 28. December datirt, noch später eingegangen, und als letzte Nummer aus die Registrande gebracht. Es war darauf ein Beschluß zu fassen, und meine Ansicht ging dahin, sie beizu legen. Der Herr Secretair hat bereits dxn einzigen Unterschied von der frühem angegeben. Bürgermeister Wehner: Ich glaube, die Schrift kann beigelegt werden; denn die Veränderung besteht blos darin, daß die Protokollanten, statt auf Lebenszeit, nur auf 3 Jahr an genommen werden sollen. Secretair Bürgermeister Ritter städ t: Nur eine Bemer kung auf die Aeußerung Sr. Königl. Hoheit. Allerdings be darf es, wenn die Frist wegen einer Petition abgelaufen ist, keines neuen Beschlusses, um die Petition beizulegen; aber doch scheint es zweckmäßig, wie auch schon der Anfang gemacht, und insofern eine gewisse Gewohnheit eingeführt ist, daß, wenn die Frist ab gelaufen ist, durch das Direktorium der Kammer davon Anzeige gemacht und die Sache erst dann beigelegt werde. Es ist, glaube ich, schon in mehren Fällen vorgekommen. Vicepräsident v. Carlowitz: Allerdings scheint auch hier der letztere Ausweg zweckmäßig, damit die Petenten das Schicksal ihrer Petitionen erfahren. Ich bin ganz damit einverstanden,, daß bei neuen Eingaben über diese besonderer Beschluß zu fassen sei, auch wenn diese neuen Eingaben mit früher eingebrachten in Verbindung stehen. Secretair ^Bürgermeister Ritterstädt: Doch habe ich noch zu bemerken, daß, wenn sie hier auch beigelegt wird, sie doch an die zweite Kammer abgegeben werden muß; denn die Adresse lautet: An die Ständeversammlung, zunächst an die erste Kammer. wöchentliche Frist bestimmt ward." Es ist'nunmehr am 1. Januar ein Schreiben des Grafen Solms-Wildenfels und eine Bescheinigung des Doctor Julius Hofmann, gräflich, solmschen Raths und Leibarztes, eingegangen. Das erstere lautet folgen dermaßen: Unter Bezugnahme auf die unterm 11. dieses auf meinen Sohn , den Grafen. Friedrich Magnus zu Solms, ausgestellte Vollmacht, zür Vertretung meiner auf diesjährigem königlich sächsischen Landtag, erkläre ich annoch, verhindert zu sein, per sönlich zu erscheinen, und habe zu mehrer Urkund gegenwärtige Erklärung eigenhändig vollzogen. So geschehen Schloß Wil denfels den 18. November 1842. - Friedrich Magnus, Graf zu Solms-Wildenfels. Das Aeugniß des Leibarztes Hofmann ist folgendes: Daß Se. Erlaucht Herr Graf Friedrich Magnus zu Solms-Wildenfels in Folge schon seit Jahren anhaltender kör perlicher Leiden bald auf,längere, bald auf kürzere Zeit an das Zimmer gefesselt wird, und Sich auch dermalen in einem Zustand des Unwohlseins befindet, welcher eine größere Reise der damit sowie mit einer längern Abwesenheit verbundenen Beschwerden wegen unthunlich macht, wird hiermit der Wahrheit gemäß be- scheiniget. Wildenfels den 2. December 1842. - vr. mest. Julius Hofmann- hochgräflich solmscher Rath und Leibarzt. Diese Bescheinigungen möchten wohl Alles enthalten , was damals bekzubringen für nöthig erachtet wurde, und diese Ange legenheit somit abgethan sein. Die dreiwöchentliche Frist kann man nur in Bezug auf den Vortrag als nicht innegehaltcn be trachten, in Bezug auf das Datum der Schrift ist sie vollständig innegehalten. Sie konnte auch nicht in Vortrag kommen, weil keine Session stattfand. Noch bemerke ich, daß der geh. Finanz rath v. Friesen Urlaub wünschte vom 28. bis 31. December voriges oder nach Beschaffenheit der Umstande bis mit dem 2. Januar dieses Jahres. Es war nicht möglich, Ihnen den Ur laub vorzutragen, aber auch dem Petenten nicht möglich, dieses abzuwarten. Graf Hohenthal-Püchau entschuldigt seine Ab wesenheit bei der heutigen Session mit Krankheit. Bürger meister Gottschald, welcher zu einer dringenden Reife Urlaub erhalten hatte, ist unterwegs krank geworden, und daher nicht im Stande, früher zurückzukehren, als er die Reise unternehmen kann. Herr Bürgermeister Bernhard! leihet so sehr an den Augen, daß es ihm nicht möglich ist, auszugehrn und der heutigen Sitzung beizuwohnen, — Der heute zu haltende Vortrag um faßt die Relation über das Gesetz, die Parochialverhältnisse be treffend. Die erste Deputation hat diesen Gegenstand berathen, und Se. Königl. Hoheit haben selbst den Vortrag übernommen. Ich ersuche denselben daher, die Nednerbühne zu besteigen. Präsident v.Gersdorf: Sie würde also beizulegen /doch an die zweite Kammer abzugeben sein. — ZuM Protokoll vom 16. November vorigen Jahres wurde in Bezug auf die Vertretung des Herrn Grafen Solms-Wildenfels festgesetzt: „Auf Befragen entschied die Kammer einstimmig, daß der Er schienene zwar zugelassen, aber aufgefordert werden solle, den als Abhaltungsgrund vorläufig in Erwähnung gekommenen Krank heitszustand des Herrn Besitzers zu bescheinigen, wozu, auf den Vorschlag des Herrn Regierungsraths von Carlowitz, eine drei- I. ii. Referent Prinz Johann trägt zuvörderst das allerhöchste Decret vor (s. dasselbe Mittheilungen 11. Kammer, Nr. 8, Seite 84). 1*
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