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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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v. Welck: Ich gestehe, daß ich derselben Beantwortung, die der Herr Bürgermeister Schill gegeben hat, beitreten muß. Auch ich glaube, daß es dem Motiv entspricht, das dieser Aus nahme zum Grunde liegt, und ich erlaube mir, darauf hinzu weisen, daß schon vom Herrn Finanzminister in der zweiten Kammer eine diesem entsprechende Erklärung gegeben worden ist. Er hat namentlich angeführt, daß es in vielen Fallen die größten Schwierigkeiten haben würde, sich darüber zu vereinigen, zu welchem Gemeindeverband die Staatswaldungen zu verwei sen sein würden, da die Ausdehnung derselben in manchen Lhei- len des Landes sehr groß ist, namentlich der dresdner Wald allein 13,000 Acker enthält, und die Waldungen im Voigtlande bei Eibenstock und Boigtsberg 80,000 Acker betragen, so daß eine Zutheilung an einen Parochialbezirk gar nicht ausführbar sein würde. Wenn nun inmitten eines solchen Flächeninhalts von vielleicht 30,000 und noch mehr Ackern Holz einige Acker ausgerodet und zu Feld verwandelt würden, so würde nun ganz dieselbe Verlegenheit entstehen, welchen Pardchialgemeinden sie zuzuweisen seien, und ich glaube daher, daß diese Stücken Feld ebenso gut frei von Parochialbeiträgen sein werden, als die Staatswaldungen selbst. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz mit dem Sprecher vor mir einverstanden und ich wollte nur das Bedenken in Er wähnung bringen, damit, wenn über diesen Gegenstand eine Differenz entsteht, man bei der Behandlung eine Basis hätte, worauf die Entscheidung sich begründen könnte. Weiter habe ich keinen Zweck dabei gehabt. Referent Prinz Johann: Ich bin auch derselben Ansicht- Entweder werden solche Grundstücke mit einem Haus bebaut, sek es, daß es an einzelne Bewohner vererbt oder Dienstwohnung wird, oder nicht. Ist Ersteres aber der Fall, so werden sie nach §. 4zu den Parochialbezirken geschlagen werden; ist das Letztere Der Fall, so sind sie wohl Felder. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bemerke, daß, wenn man einen Zweifel hat, den ich nicht in Abrede stellen will, es wünschenswerth sei, wenn dies im Gesetze selbst erledigt würde, und wenn manjjvor „Lehden" noch „Felder" setzte. Referent Prinz Johann: Ich würde mir den Vorschlag erlauben, daß statt „Lehden": „Felder", und nach „Torfstichen" die Worte: „und dergleichen" gesetzt würden, denn es könnten sich noch manche derartige Grundstücke finden, wie z. B. Stein brüche. v.Welck: Ich erlaube mir eine Anfrage. Wenn man nämlich auf Ergänzung derjenigen Gegenstände anlrägt, welche 19 erwähnt sind, so frage ich, ob es nicht nothwendkg sei, neben den Torfstichen auch noch der Braunkohlengruben zu erwähnen, welche auch in königlichen Waldungen vorkommen? Referent Prinz Johann: Diese Bestimmung dürfte durch die Worte „und dergleichen" mit getroffen werden. v. Welck: Hierdurch erledigt sich meine Anfrage. Präsidentv. Gersdorf: Vom hochgestellten Herrn Re ferenten war bemerkt worden, daß, um die verschiedenen Mei nungen zu treffen, die Worte „und dergleichen" mit eingesügt werden möchten. Zuvörderst frage ich also die verehrte Kammer: ob sie den Antrag Sr. König!. Hoheit, nach „Torfstiche": „und dergleichen" mit einzuschieben, unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Bürgermeister Schill: Ich' wollte mir nur die Anfrage an den hochgestellten Herrn Referenten erlauben, ob nicht auch das Wort „Felder", wie der Herr Minister in Vorschlag gebracht hat, mit einzuschieben sein möchte? Referent Prinz Johann: Ich habe meinen Antrag nur als Zusatz zu dem des Herrn Staatsministers betrachtet. Ich glaube nur, daß dieser letztere Antrag, als von der Staatsregie rung ausgegangen, keiner Unterstützung bedarf. Präsident v. G ersdorf: Ich frage die verehrte Kammer, ob sie den Antrag des Herrn Staatsministers annimmt? — Wird einstimmig angenommen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun auf die Frag stellung übergehen können und bemerke dabei, daß sich auf die zweite Kammer bezogen ist, und daß sich das Gutachten der Deputation derselben auf S. 226 und 227 befindet. Das Depu tationsgutachten unserer Kammer steht aber S. 159. Sie schlägt Ihnen in Beziehung auf die vorliegende Fassung der zweiten Kammer vor, derselben bis zu den Worten: „abgetrennt worden sind" beizutreten, jedoch unter Wegfall des eingeschalte ten Satzes: „oder von einem beitragspflichtigen Privatgrund stück", und unter Beifügung des Satzes: „wenn solche innerhalb der unter 1 gedachten Zeit vom Staate überhaupt erst erworben worden sind und dieselben nicht schon vor dem Uebergang in dessen Eigenthum unbestritten beitragsfrei waren", und ich frage nun die Kammer: ob sie hiermit übereinstimmt? — Einstim mig Ja. Referent Prinz Johann: Ich werde nun im Berichte fortfahren. Was den Punkt unter 2. der jenseitigen Fassung betrifft, so ist man zwar damit einverstanden, daß das bloße Factum des Beitrages, wie solches im Entwurf bestimmt worden, eine Aus nahme nicht begründen möge, indem sonst auch freiwillige auS bloßer Munisicenz gewährte Beiträge zur Consequenz gezogen werden könnten^ dagegen glaubt man, daß neben der ausdrückli chen Pflichtigkeitserklarung durch richterliche Entscheidung oder Zugeständniß auch des stillschweigenden Anerkenntnisses hier zu gedenken sein werde, indem sonst Grundstücke, deren Erwerbung jenseits der 1 gedachten Frist liegt, wenn auch stets von ihnen beigetragen worden ist, dennoch bektragsfrek sein würden, wenn keine ausdrückliche entgegengesetzte Erklärung da ist. Nächstdem dürfte es zweckmäßig sein, anzudeuten, daß eine solche durch spe- cielle Rechtstitel erworbene Beitragspflicht auch auf rechtsbestan- dige Weise, z. B. durch Verjährung erloschen sein könnte, wobei nicht der Verlauf der Zeitalter, wie bei Punkt 1 und 2, genügen würde, sondern alle Bedingungen der Prascription vorhanden sein müßten.
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