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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Gersdorf: Zuvörderst frage ich: ob die ver ehrte Kammer das' von Herrn Bürgermeister Wehner gestellte Amendement unterstütze? — Wird ausreichend unter stützt. Vicepräsident v. Carlo witz: Wenn ich, als der Mehrheit der Deputation angehörig, das Gutachten der Mehrheit, die sich in dieser Beziehung von der Staatsregierung trennt, mir zu rechtfertigen erlaube, so möchte ich zuvörderst vorausschicken, daß ich mich dabei gegen die Verdächtigung zu wahren habe, als ob ich bei meiner Abstimmung durch irgend eine feindselige Absicht gegen den Stand, um den es sich handelt, geleitet worden sei; ich wünsche in Bezug auf die dem Stande der Geistlichkeit und Schullehrer schuldige Achtung Keinem unter uns nachgestellt zu werden, und bin sogar, da ich anerkenne, daß in einzelnen Fällen die Stellen der Geistlichen und Schullehrer noch sehr kärglich dotirt sind, gern erbötig, insofern es die Kräfte der Gemeinden und derStaatscafse gestatten, vorkommenden Falls auch mich für eine Verbesserung der finanziellen Lage jenes Standes zu ver wenden ; allein wenn man den Entwurf damit zu rechtfertigen vermeint, daß man sagt, es bedürfe eben die mitunter kärgliche Besoldung jenes Standes einer Berücksichtigung, so glaube ich, daß der hier eingeschlagene nicht der rechte Weg zum Ziele sei. Es läßt sich aber auch nicht einmal dieser Grund den Motiven der Regierung füglich einhalten. Die Negierung selbst scheint gefühlt zu haben, daß dieser Grund der Billigkeit, ein Grund, welcher dagegen dem Wehner'schen Antrag unterliegt, nicht durch schlagen könne, und sieht deshalb in den Motiven von ihm ab. Die Motive der Staatsregierung kommen vielmehr darauf hinaus, zunächst daß der Stand der Geistlichkeit und Schullehrer bis zum Jahr 1838 eine historische Befreiung von den Anlagen zu Zwe cken der Kirchen sowohl als der Schulen genossen haben. Es kann dieses Herkommen nicht in Abrede gestellt werden; allein ich glaube, daß der Grundsatz der Gleichheit in Bezug auf die Abgabenpflichtigkeit, wenn er einmal verfassungsmäßig in unserm. Vaterlands hat durchgeführt werden müssen und durchgeführt worden ist, höher steht, als diese einseitige Rücksicht auf die frü here historische Befreiung. Was würden Sie sagen, wenn ein Rittergutsbesitzer für seinen Stand, der früher ja ebenfalls befreit war, eine Rückkehr zu dieser Befreiung nach den Beschlüssen des Landtags 1836 und 1837 beanspruchen wollte? Ein Ritter gutsbesitzer, der daran dächte,' würde gewiß von der Staatsregie rung und den Kammern sofort zurückgewiesen werden. Nun sollte ich aber doch glauben, jener Grundsatz der Gleichheit würde auch in Bezug auf alle Stande gleiche Anwendung finden müssen, da ja eben hierin die Gleichheit besteht. Ein anderer Grund, wel cher von der Regierung im Gesetzentwurf aufgestellt worden ist, kommt darauf hinaus, daß man es im Allgemeinen nicht für an gemessen, vielleicht mit dem richtigeren Worte nicht für schicklich halte, daß den Geistlichen und Schullehrern Beiträge angesonnen würben zu einer Anstalt, bei der sie selbst vorzugsweise wirksam find; allein dieser Grund scheint mir zu viel und daher möchte ich fast sagen, Nichts zu beweisen. Dasselbe würde sich auch vielleicht von weltlichen Coinspectoren, von Gerichtshaltern sagen lassen. Auch diese als Coinspectoren sind gehalten, in Kirchen- und Schul angelegenheiten gegen eine nicht eben angemessene Remuneration zu arbeiten; gleichwohl wird Niemand auf den Einfall kommen, für sie eine Befreiung von den Kirchen- und Schulanlagen zu beantragen. Man kann auch noch weiter gehen, und aus diesem Grunde der Regierung, ohne mit sich in Widerspruch zu kommen, sogar ableiten, daß kein Staatsdiener eine Personalsteuer entrich ten dürfe. Das ist, beiläufig gesagt, auch gegen die Gründe einzuhalten, die vomHerrn Bürgermeister Wehner für sein Amen dement, mit welchem ich nämlich nicht stimme, dargelegt worden sind. Es ist nicht richtig, wenn von diesem Sprecher behauptet worden ist, es sei eine Besteuerung der Geistlichen und Schul lehrer für diese geistlichen und Schulzwecke nichts Anderes, als eine Kürzung des Einkommens derselben. Wenn ich gesagt habe, daß der Grund der Staatsregierung zu viel und daher Nichts be weise, so läßt sich dies meines Erachtens auch auf den vom Bür germeister Wehner dargelegten Grund anwenden. Noch weniger aber wird jener Grund dex Negierung dann ein schlagender sein, wenn man ins Auge faßt, daß der Geistliche auch von Anlagen für Schulzwecke und der Schullehrer von Anlagen für kirchliche Zwecke befreit sein soll. Diese gegenseitige Befreiung hat man daher auch nur damit zu rechtfertigen gesucht, daß man gesagt, Kirche und Schule stehen in einer engen Verbindung; allein das wird wohl nicht geleugnet werden können, daß dieses ein weit hergeholter schwacher Grund ist. Das Hauptmotiv scheint da her auch, wie mich bedünkt, einzig darauf hinauszukommen, daß man eine Gleichstellung mit derOberlaufitz beabsichtigt. Jch.mag auf die Gründe nicht eingehen, welche die Oberlaüsitz bewogen haben mögen, bei diesem Punkt das Gesetz vom Jahre 1838 zu amendiren; soviel steht aber doch fest, daß uns, den großem Lan- destheil, der Vorgang der Oberlaüsitz allein nicht bestimmen kann. Ich glaube aber auch, daß ein Paritatsverhältniß, der Oberlausitz gegenüber, sich nimmerdar erreichen lassen werde. Mehr oder weniger wird es bei der eigenthümlichen Verfassung der Ober lausitz immer noch Verschiedenheiten zwischen der Gesetzgebung der Erblande und der Oberlausitz geben. Man möge daher da von absehen, dieser Imparität bei einem oder dem andern Punkte abhelfen zu wollen, denn cs wird immer nur Stückwerk bleiben. Ich muß aber auch bemerken, daß es ein Beispiel gibt, wonach noch einezweite Imparität besteht, ein Beispiel, das hier ganz am rechten Orts ist, weil es denselben Stand, den der Geistlichen und Schul lehrer, betrifft, und weil es nachweist, wie auf der andern Seite, in einer andern Beziehung, wiederum die erbländische Geistlichkeit besser gestellt ist, als die der Oberkausitz, nachweist, wie von Sei ten der Staatsregierung an Beseitigung dieser Imparität noch nicht gedacht worden ist. Es war der Fall, daß wir bei Gelegen heit einer Gesetzvorlage, die wir neuerlich berathen haben, erfahren mußten, wie die Sporteln der Vocationen der Geistlichkeit in den Erblanden denGemeinden zurLast fallen, während in derOberlaufitz diese Sporteln von den Geistlichen übertragen werden. Es unter liegt daher keinem Zweifel, daß in dieser Beziehung die Geist lichkeit der Oberlausitz schlechter gestellt ist, als die in den Erb landen. Nun, meine Herren! sollten Sie nicht glauben, es könne 2*
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