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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Gesetzentwurfs beruht, der in einer Periode Alles umfaßt, was die freie Reflexion zu einem entscheidenden Urtheile bestimmen dann. DieKirchen- und Schulordnung derBorzeitbis zum Jahre 1838, ein seit vielen Jahrhunderten ungestörter Besitzstand, die natürliche Unbemefsenheit eigner Beitrage zur eignen Besoldung: das sind doch gewiß conservative Gründe, auf welche die hohe erste Kammer sonst immer einen großen Werth gelegt hat. Wer den Endzweck irgend einer Anstalt, oder Gesell schaft persönlich und unmittelbar mit voller An strengung seiner Gesammtkräfte verwirklicht, der kannunddarfgerechterWeisenichtmehralssteuer- pflichtig zur Aufbringung der außer en Mittel ihrer Existenz betrachtet werden. Dieser Grundsatz ist so tief in der Vernunft und Natur der Dinge gewurzelt, daß ihn keine Wortdialektik zu erschüttern vermag. Oder soll auch der Professor zu dem gesetzlich angeordneten Honorar für seine Collegien beitragen; der Prediger eine sonntägliche Tantieme zur Cymbelcasse entrichten; der Diaconus das Beichtgeld für sich und die Seim'gen in geordneten Gaben vorausbezahlen; der Schullehrer das Geld für den Unterricht seiner eignen Kinder sich von seiner kümmerlichen Besoldung abziehen lassen? Der Hospitalarzt, der die Kranken nicht ohne Wagm'ß seines Lebens behandelt, soll der noch eine Pest- und Cholerasteuer aus eignen Mitteln in die Gemeincaffe abliefern? Und zu einer Landtags steuer, die ohnehin aller realen Möglichkeit ermangelt, sollen dazu auch die Abgeordneten beitragen, selbst die, welche sich mit der Ehre begnügen, die reine Wahrheit umsonst zu sagen? Genau das aber ist, im Vergleiche mit Anderen, die Lage des Geistlichen und Schullehrers; darum halte ich alle obige Fragen für paradox und stimme pure für Beibehaltung der ß. 3. im Gesetzentwürfe. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich bitte nur um das Wort, um Etwas zu berichtigen, da ich eben höre, daß diese Un richtigkeit den Herrn Vicepräsidenten noch mehr in seiner Mei nung bestärkt hat. Es ist von dem Herrn Staatsminister erklärt worden, daß die oberlausitzer Stände nur aus Pietatsrücksichten die Beitragsfreiheit der Geistlichen und Schullehrer bewahrt hätten. Darauf muß ich wohl Sr. Excellenz erinnern, daß die lausitzer Stände drei Punkte als essentiell vorstellten, außer wel chen sie dem Gesetz nicht beistimmen würden, und die andern Punkte nur als wünschenswerth bezeichneten. Unter die drei ersten Punkte gehört das, was hier in Frage kommr, nämlich die Beitragsfreiheir der Kirchen- und Schuldiener. . Aus den Ver handlungen der oberlausitzer Stande weiß ich, daß nicht blos der Grundsatz der Pietät für die Geistlichen und Schullehrer sie ge leitet hat, sondern weil diese Beitragsfrciheit auf dem Lraditions- receß beruht und die Stände, was sie ost bestätigt haben, die Rechte dritter Personen heilig halten mußten, so bereitwillig sie eigene Rechte opferten. Decan Kutschank: Es ist mir sehr schmerzlich, daß die Oberlausitz so ost in dieser hohen Kammer in ungünstige An sprache kommt. Auch ich habe die Ehre und Freude, 'ein Stand der .Oberlausitz zu sein; auch ich bin bei den Verhandlungen, die damals auf Befehl der Regierung vorgenommen wurden, gegen wärtig gewesen; es liegt mir noch im deutl chen Bewußtsein, wie wu damals mit Ruhe und möglicher Aufmerksamkeit uns bestrebt haben, sowohl anerkannte Rechte zu bewahren, als ge bührende Pflichten zu erfüllen. Wir haben für unsere Provinz gethan, was wir in allseitigen Verhältnissen zu thun verpflichtet waren. Doch ich gehe von diesem Punkt hinweg zu einem an dern, welcher mich besonders in Anspruch nehmen muß, wobei' ich nicht mehr als Oberlausitzer oder Erblander, oder einer erb- ländischen Provinz angehörig erscheine, sondern mich als einen Geistlichen darstelle, der da weiß, was es heißt: Seelsorger, Erzieher der Jugend zu sein; — der da weiß, was es heißt: Parochial- und Schulverbindungen anzuknüpfen, fester zu binden und zum Ziele zu führen — und der von diesem Standpunkte aus seine Abstimmung über den vorliegenden Gegenstand gibt. Erlauben Sie mir, meine hochverehrten Herren, daß ich Sie zuerst auf den Unterschied aufmerksam machen darf, der zwischen einem Kirchen- und einem Staatsdiener besteht. Wohl.ist die letzte Lendenz Beider dieselbe, aber die Wege dahin sind verschie den. Die äußere Ordnung muß sein und vermöge des Gesetzes gehalten werden, und da ist ein Staatsbürger wie der andere; jeder muß zur Erhaltung dieser Ordnung das Seinige beitragen. Alles bezieht sich nur auf das geordnete äußere Sein und Leben; im Materiellen wird gegeben, im Materiellen wird empfangen. Die kirchliche Verbindung aber ist eine andere; sie hat vorzüg lich nur das geistige, das rcligiös-gemüthliche Leben vor Augen; — der Staat muß mit freudiger Zuversicht auf die Männer Hinsehen können, denen er das Amt übergab, für die religiöfen Bedürfnisse seiner Untergebenen zu sorgen; es ist gleichsam, als wenn er zu ihnen sagte: „L.;uet euere Pfl.cht in euerer Sphäre; haltet eine einige Seelenverbindung mit eurer Gemeinde." Es ist in der jenseitigen Kammer ein mich sehr ansprechender Ver gleich erwähnt worden, den ich von m.inem Standpunkte weiter ausführte, wo gesagt wird, daß, wenn ein Collator einen Seel sorger zu einer Parochie ernennt, und die Gemeinde denselben annimmt, die Gemeinde mit dem Ankommenden einen Vertrag schließt, und zwar so: Wir wollen dir hier diese Pfründe über geben, wie übergeben dir alle diejenigen Arbeiten und Berufs geschäfte, die immer, zur Führung und Leitung unserer Seelen nörhig sind. Siehe da den Tempel Gottes, siehe da dein Wohn haus. Dort wirst du Gott dem Herrn deinen Dienst darbringen, und durch d-m Dienst, den du übst, uns eben auch zu Gott erheben. , In deinem Hause wirst du erwägen und nachdenken, wie du mit Gott stehest, um dies uns, deiner Gemeinde, wieder darzustellen. Dieses sei allein deine Arbeit. In deinem Hause wollen wir d.ch nicht stören, dich nicht mit Materiellem Heimsuchen. Sorge du für unsere Seelenbedürfniffc; das Deinige soll dir nach der getroffenen Uebereinkunst ohne Abzug und Störung gegeben werden." Und wenn nun ein solcher Seelsorger in das Haus Gottes kommt, die ansieht, die ihn angenommen haben, die er jetzt als die Seinigen annimmt, und sagt: „Ihr seid die Meini gen und ich bin der Eurige;" — sollte es denn da möglich sein, daß die Gemeinde unzufrieden wäre, wenn sie einen Thaler oder
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