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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Groschen für diesen ihren Seelsorger geben muß; für den- der sie den Weg der Weisheit und der Lugend, den Weg der Wahr heit und Religiosität führt, der bei Lag und Nacht fertig ist, hinzugehen zu seiner Gemeinde, zu trösten, zu ermuthigen, hinaufzuheben das, was in dem Menschen ewig ist — Sollte da die Gemeinde sagen: Du sollst uns vier Groschen oder einen Tha- ler geben? — Wäre es möglich, daß der Gemeinderath und Vor stand in jedem Verhältnisse nicht sagen sollte: Ach! Du hast für unsere Seelen zu sorgen, und thust es gern; wir müssen wieder da für sorgen, daß wir das, was für Dich eine Last ist, übertragen. Und,das ist ein schönes, gewiß wünschenswerthes Verhältniß zwischen dem Seelsorger und der Gemeinde. Da wird der Seel sorger mit Freudigkeit wirken; er wird das Wenige, was er da durch erübrigt hat, gern mit ihnen Heilen. Am Kranken- und Sterbebette des Armen wird er ihm und den Umstehenden sagen: Ihr Armen habt Nichts; ich habe das Wenige erspart, nehmt es hin. Sollte das nicht allein über jeden materiellen Nutzen oder Schaden hervorgehoben werden?—Wohl würden Sie sagen: das ist ein Ideal. Nun, dem Ideale sollen wir ja anstreben. Das ist ja unsere Bestimmung. Und dann ist es denn doch nicht ganz Ideal. Ich erlaube mir zu sagen, daß ich selbst nicht allein in unserer Kirche, sondern auch in der protestantischen Beispiele kenne, wo der Geistliche und der Seelsorger seine Gemeinde als Vorstand führt, ermuthigt und tröstet, und die Gemeinde gern sagt: Er sorgt für unsere Seelenbedürfnisse, wir wollen für seine leiblichen Bedürfnisse sorgen, er ist ja unser — wir sind sein. Solch eine Verbindung ist die kirchliche. Der Diener der Kirche, der Seelsorger soll dieses Heiligthum in Ehren halten, aber nicht dafür bezahlen. Und daß mit den Schulmännern ein gleiches Verhältniß stattfinde, liegt schon in der Natur der Sache. Die Mutter bringt ihr Kind dem Lehrer und spricht: Erziehe Du es, ich vermag es nicht; sorge Du dafür, ich will Dir auch da für recht dankbar sein ! Und der Lehrer hat oft keinen andern Trost, wenn er, wie ich voraussetze, ein würdiger ist, als zu dem Vater, sobald düs Kind das vierzehnte Jahr vollendet hat und mit'Gött durch düs Band des heiligen Sarcüments verbunden ist, zu sagen: Hier hast Du Dein Kind , aus meiner Hand em pfängst Du es mit der nöthigenLebensweisheit und dem religiösen Leben in ihm; erhalte es künftig so! — Ein solcher Mann ver dient wöhl auch, daß -er zu den Lasten, die die Kirche und Schule nöthig haben, nicht mit Gewalt aufgefordert Werve, sondern daß die Gemeinde sagt: Wir wollen ihm gern die wenigen Groschen schenken,' ihn freilaffen von dieser Steuerpflichtigkeit. So, meine hochverehrten Herren, wünsche ich, daß Sie den Vortrag genehm halten, der dahin geht, die Geistlichen und Schullehrer von der Verpflichtung, zü'Parochial- und Schulbedürfnissen beizutragen, zu befreien:. ' Bürgermeister Schill: Es ist bei dem Standpunkte, auf welchen die Discussion gerathen ist, wohl jetzt doppelt nöthig, sich der Verwahrung des Herrn Bicepräsidenten anzu schließen, daß, wenn man für das Gutachten der Majorität spricht, es nicht geschehe aus Nichtachtung gegen den Stand der Geistlichen und Schullehrer, und ich schicke daher auch.die Ver- i. u. sicherung voraus, daß dieser Stand gerade derjenige ist, dem ich hohe Achtung schuldig zu sein glaube und zolle, und daß gerade aus Rücksicht für diesen Stand wohl Gründe da zu sein scheinen, welche für das Gutachten der Majorität sprechen. Es sind diese Gründe: das Interesse dieses Standes erfordert, daß map dem Majoritätsgutachten beitritt. Ich suche diese Gründe hauptsäch lich darin, daß, wenn der Geistliche und Schullehrer selbst zu den Parochiallasten mit beiträgt, es bei der Gemeinde einen guten Ein druckmacht, daß er dadurch wahrhaft an ihren Freuden und Leiden Lheilnimmt. Allein hiervon abgesehen, glaube ich doch, daß, wenn wir die Gesetzgebungspolitik im Auge behalten, es unsere nächste Pflicht ist, für Stabilität zu sorgen. Ich kann es nur bedauer lich finden, wenn man Grundsätze, die erst vor 3 Jahren ins Le ben getreten sind, nicht erläutert, sondern umändert. Irgend ein Grund ist nicht aufgeführt, der zu dieser Umänderung in den Erblanden wirklich Anlaß gegeben hätte; weder Beschwerden der Gemeinden, noch der Geistlichen und Schullehrer sind, ausgeführt, und ich sollte meinen, daß es Pflicht wäre, diese Consequenz der Gesetzgebung festzuhalten, Gern würde ich mit dem Herrn Bür germeister Wehner eine Summe als Norm annehmen, von wel cher an ein Geistlicher oder Lehrer Abgaben zu geben hat; allein ich glaube, daß eine solche Summe immer wieder eine Imparität herbeiführt. Ich mache zur Entgegnung des Herrn Bürger meister Wehner darauf aufmerksam, daß, wenn der Gehalt ein geringer ist, die Abgabe ebenfalls sehr gering sein wird, und daß es in der Hand der Gemeinde liegt, auf das Verhältniß ihrer Geistlichen Rücksicht zu nehmen. Namentlich hierin liegt ein Grund, für die Majorität zu stimmen, indem die Gemeinde Ver anlassung hat, ihre Liebe und Achtung für ihre Geistlichen und Lehrer zu erkennen zu geben. Ich gehe aber noch weiter und glaube, daß derVorschlag in Städten namentlich kaum ausführ bar sein dürste. Während auf dem Lande die Parochiallasten halb nach dem Grundbesitz, halb nach Köpfen aufgebracht werden ist in den Städten durch die Städteordnung ein bestimmter Auf bringungsfuß als Norm hingestellt. Es ist natürlich, daß in vielen Städten, welche einer dauernden Unterstützung namentlich für das Schulwesen bedürfen, nicht eine besondere Anlage gemacht wird, sondern daß mit den übrigen Bedürfnissen der Stadt dieser Lheil der Anlage aufzubringen ist. Wie nun hier eine Tren nung eintreten sollte, ist kaum ausführbar. Es heißt: die Stadt bringt so und so viel auf, und am Jahresschlüsse wird sich finden^ wie viel Kirche und Schule fordern, und das wird aus der Stadt-, casse zu der Schulcasse gegeben. Hier eine Trennung einzufüh- rcn, scheint nicht thunlich. Allein ich muß auch darauf aufmerk sam machen,, daß für die Städte die Gründe, die in den Motiven für den Gesetzentwurf angeführt werden, nicht passen. Zunächst sind in den Städten mehre Geistliche, von denen nur einer als Localschulinspector fungirt, die andern haben mit den Schulen in dieser Beziehung nichts zu thun. Nun aber sind auch die Lehrer in den Städten, (die Bürgerschullehrer) nicht zu Kirchendiensten verpflichtet, sondern haben allein die Schule zu versorgen. Wollte man nun das Princip, was die hohe Staatsregierung hinstellt, durchführen, so müßte man die Parochial- und Schullasten tren» S
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