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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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haben: ob die Kammer dem, was die Minorität der Deputa tion Seite 160 sagt, nämlich, daß die Worte: „Kirchen- und Schuldiener" in „Geistliche und Schullehrer" verwandelt werden sollen, beitritt? Vicepräsident v. Carlowitz: Zuvörderst würde wohl die Frage auf das Majoritätsgutachten gestellt werden müssen, mit welcher die §. steht oder fällt. Referent Prinz Johann: Bei der Frage auf die §. selbst ist wohl zunächst das Majoritätsgutachten zu berücksichtigen? Vicepräsident v. Carlo witz: Dann würden aber die Mitglieder der Majorität in Verlegenheit sein und nicht wissen, wie sie bei den einzelnen Amendements stimmen sollen. Sie wollen von der §. überhaupt nichts wissen; daher ist es ihnen ganz gleichgültig, ob man Kirchen- und Schuldiener oder sonst Etwas sagenwolle. Präsident v. Gersdorf: Sie brauchen dann blos mit Nein zu antworten; und eben so bei der Frage auf Annahme der §. mit Nein. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich hätte gedacht, es müsse erst über die generellere Frage abgestimmt werden, ob nämlich nach dem Gutachten der Mehrheit der Deputation die §. ange nommen werden soll, oder nicht. Fällt das Gutachten der Mehr heit, bleibt es also bei der§., so werden die Mitglieder der Mehr heit wissen, ob sie nachträglich den übrigen einzelnen Amende ments beitreten können, oder nicht; wenn das Majvritätsgutachten nicht durchgeht, würde ich mich vielleicht mit einem Amendement von geringerer Erheblichkeit vereinigen können, während ich jetzt, in der Hoffnung, das Majvritätsgutachten werde zuletzt noch Genehmigung finden, dagegen stimme. Referent Prinz Johann: Ich habe gegen diesen Vorschlag des Herrn Vicepräsidenten hinsichtlich der Abstimmung kein Bedenken. Präsident v.Gersdorf: Es ist also zweifelhaft; man kann auf beiden Wegen zum Ziele komMen. Ich habe das her ausheben zu müssen geglaubt, was in dem eigentlichen Deputa- lionsgutachten in den Worten enthalten ist: „Die Mehrheit der Deputation kann diese §. der Kammer zur Zustimmung nicht empfehlen." Dann würde ich auf das Gutachten der Minorität kommen, unter Hinzufügung des Wehner'schen Amendements. Recht gern will ich aber die Frage umkehren und darauf stellen, ob die Kammer tz. 3 annimmt. Dann wird sich zeigen, ob sie mit Ja oder Nein antwortet. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich habe mein Bedenken nur darlegen wollen, damit sich Jeder klar werde, wie er zu stimmen habe. Ich selbst bin jetzt darüber mit mir einig, wie ich mich bei der Abstimmung zu verhalten habe. Präsident v. Gersdorf: Um mich zu rechtfertigen, glaube ich meine Fragstellung klar entwickelt zu haben. Ich bemerke aber, daß Ihnen 'diese Fragstellung nicht ganz deutlich ist, wes halb mir diese Motion des Herrn Vicepräsidenten lieb ist. Die, welche mit der Majorität stimmen wollen, hätten mit Ja zu ant worten, und dann bei der Fragstellung auf die §. selbst würde sich die Sache entwickeln. v. Friesen: Nach der Praxis ist immer über das Gut achten der Majorität zuerst abgestimmr worden, was hier beson ders nothwendig ist, wo es sich um den Wegfall einer ganzen §. handelt. Von den einzelnen Abänderungen einer kann wohl erst dann die Rede sein, wenn überhaupt feststeht, ob die §. im All gemeinen beibehalten wird; aber wo es sich um den Wegfall einer handelt, muß erstlich diese Frage entschieden sein, mithin hier auch aus diesem Grunde wohl zuerst über das Gutachten der Ma jorität erst abgestimmt werden. Bürgermeister Wehner: Ich bin der Ansicht, daß das Majoritätsgutachten zuerst zur Abstimmung komme, jedoch mit Vorbehalt meines Amendements. Dies ist schon in mehren Fäl len beobachtet worden. Präsident v. Gersdorf: Ich bemerke, daß ein eigentliches Gutachten von der Mehrheit nicht vorliegt; wenn das der Fall wäre, so hätte ich die Frage darauf st.llen müssen. Indessen gehe ich mit Vergnügen darauf ein-, über das abstimmen zu lassen, was die Deputation in ihrer Mehrheit in der ersten Zeile ihres Berichts zu §. 3 empfohlen hat, nämlich ihn nicht anzunehmcn. Referent Prinz Johann: Also mit Vorbehalt desWeh- nrr'schen Amendements. Bürgermeister Hüb ter: Ein Vorbehalt scheint mir hier nicht nöthig; denn entweder tritt die Kammer der Majorität der Deputation bei, und dann ist das Wehner'sche Amendement ge fallen, oder sie tritt ihm nicht b i, so ist ohnehin auf das Amende ment zurückzukommen, wenn auch der Vorbehalt selbst nicht aus gesprochen worden. Bürgermeister Ritt erstädt: Zweckmäßiger scheint es mir, erst das Amendement zu nehmen, um deswillen, weil, wenn wir jetzt über das Deputationsgutachten abstimmen, wir schon über die §. selbstabstimmen, während doch darüber zuletzt abgestimmt werden soll, nachdem alle Amendements zur Ab stimmung gebracht worden sind. Wenn also das Deputations gutachten der Majorität blos negativ ist, anräth, den Entwurf abzulehnen, müssen wohl alle Amendements erst vorausgehen ; denn nachher könnte man ja nicht über die §. selbst abstimmen. Präsident v. Gersdorf: Man kommt am besten aus die ser Verlegenheit durch eine Vorfrage. Ich werde sie dahin rich ten: Will die Kammer die erste Frage auf das Gutachten der Mehrheit gerichtet sehen? — Gegen fünf Stimmen Ja. Präsident v. Gersdorf: Es wird also die Frage sofort auf die Meinung der Mchch.it der Deputation zu richten sein, die uns anräth, diese tz. des Gesetzentwurfs nicht anzunehmen. Bürgermeister Nitterstädt: Ich werde nun auch im Protokoll zu bemerken haben, daß bei dieser Frage das Amen dement Vorbehalten bleibt, wenn das Deputationsgutachten ahgeworfen wird.
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