Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4. zu 26 vorgeschlagen hat, bestritt? — Es wird einstim mig beigetreten. Präsident v. Gersdorf: Auf die §. ist nicht eine beson dere Frage zu st llen, und ich werde also den Namensaufruf ein treten zu lassen haben. Bürgermeister Hübler: Ich erlaube mir, darauf aufmerk sam zu machen, daß das Amendement des Herrn Vicepräsidenten doch wohl noch zur Abstimmung zu bringen sein dürfte. Präsident v. Gersdorf: Das ist in Wegfall gekommen. Vicepräsidcnt v.Carlowitz: Das Amendement, nach wel chem die Worte: „theils abzuändern, theils" in Wegfall kommen sollen, muß noch zur Abstimmung gebracht werden. Präsident v. Gersdorf:.Das ist das frühere Amendement. Demnach sollten die Worte: „theils abzuändern, theils" in Weg fall kommen? Staatsminister ».Wietersheim: Es findet kein Be denken statt, daß diesem Amendement Folge gegeben werde; denn es kommt auf den Eingang eines Gesetzes nichts Wesentliches an. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß eine Abänderung des Gesetzes durch die 4. §. allerdings eingetreten ist. Denn §. 26. des Gesetzes vom 8. März 1838 sagt, daß alle Grund stücke frei sein sollten, die sich im Eigenthum der ga.nzen Ge meinde befinden. Das ist jetzt dahin erläutert worden, daß auch die Grundstücke es sein sollen, die nicht der ganzen, son dern nur einem Theile nach der Gemeinde angehören. Wenn also z. B. einzelne Orte, die einer großem Parochie eingepfarrt find, ein Armenhaus haben, so würde dies nach der neuen Fas sung frei sein, nach der alten Fassung nicht, weil es nicht ganz der Parochie gehört. Also e ne Abänderung ist immer eingetre- ten. Dessenungeachtet will ich keinen Werth darauf legen, ob jene Abänderung darin steht oder nicht. Vicepräsident v. Carlowitz: Der Herr Staatsminister bediente sich jetzt selbst des Ausdrucks „erläutert"; also handelt es sich um eine Erläuterung und keine Abänderung. Im All gemeinen kann ich auch der Behauptung nicht beitreten, daß der Eingang eines Gesetzes nicht von Erheblichkeit sei. Nach der Bestimmung der Verfassungsurkunde muß z. B. im Ein gänge stets die Formel vorkommen: unter Zustimmung unserer getreuen Stände; und schon dies beweist, von welcher Wichtig keit auch nur der Eingang eines Gesetzes ist, denn schon die Aus lassung dieser wenigen Worte würde eine Verfassungswidrigkeit enthalten. Ich muß also nach solchen Umstanden auf meinem Amendement beharren, obwohl ich es freilich selbst nicht eben von hoher Wichtigkeit erachte. Präsident v. Gersdorf: Ich frage also: ob die Kammer das mehrerwähnte Amendement des Herrn Vicepräsidenten an nehme? — Es wird gegen 2 Stimmen angenommen. Präsident v. Gersdorf: Ich werde nun zum Namens aufruf schreiten und frage: ob Sie den Gesetzentwurf mit den Veränderungen, welche' er durch Ihre Bestimmungen erlitten hat, annehmen?—Bei dem hierauf erfolgten Namensaufrufe, vor dessen Beginn die anwesenden Herren Staatsminister den Saal verließen, antworten alle Stimmen mit Ja. Nach Wiedereintritt der Herren Minister macht denselben der Präsident bekannt, daß der Gesetzentwurf mit den gemachten Abänderungen einstimmig angenommen wordenfei. Präsident v. Gersdorf: Ich erwähnte bei Nr. 70 der Registrande noch darauf zurückzukommen. Es ist der Bericht Ihrer Deputation, die Landtagsordnung betreffend. Er ist vor Kurzem ausgegeben worden, und deswegen kann morgen keine Sitzung sein; ich ersuche daher die Mitglieder der Kammer, sich künftigen Sonnabend 10 Uhr zum Vortrage dieses Gegen standes hier zu versammeln. Schluß der Sitzung auf 3 Uhr. Druck und Papier »sn B. V. Teubner in Dresden, Mit der Redaction bcausragt; 0 Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder