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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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8. (Nr. 84.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 1V. Januar, die Petition des Ablösungscommissars Advocat Heinrich Graichen zu Leipzig und Genossen wegen zeitgemäßer Errichtung bäuerlicher Creditinstitute nach den dermaligen Kreis- directionsbezirken betreffend. Präsident v. Gorsdorf: Es würde dies wohl an die be treffende Deputation abgegeben werden mögen, wegen Zusam menhangs der Gegenstände, wenn Ihnen dies so gefällig ist. — Da jetzt weiter Nichts vorzutragen ist, würde Herr Bürgermeister S ch ill wohl die Güte haben, den Vyrrrag zu erstatten. Bürgermeister Schill: Das allerhöchste Decret vom 20. November 1842, den Zustand des Domainenfonds in den Jäh ren 1839,1840 und 1841, ingleichen die Veränderung mit dem Staatsgute betreffend, ist bei der jenseitigen Kammer zur Bc- rathung und Beschlußfassung gekommen. Materiell sind die Beschlüsse der zweiten Kammer dieselben, welche in dieser Kam mer gefaßt worden sind, und nur hinsichtlich der Beistimmung, welche erwartet wird, wegen der beabsichtigten Veräußerung des Kammerguts Gorbitz samntt dem dazu gehörigen Vorwerk Pennerich hat die zweite Kammer sich dahin erklärt, ihre Zustim mung zu erth eilen, insofern dadurch hem Staatsguts ein Vor- theil erwachse. Ihre Deputation hat ausgesprochen, daß der königliche Commissar die Zusicherung ertheilt hat, wie nur unter dieser Voraussetzung der Verkauf vor sich gehen soll. Man glaubte, deshalb nicht diese Bedingung in den Antrag aufneh men zu dürfen; da man aber materiell dieselbe Ansicht hegt und der Gegenstand zu unbedeutend ist, als daß deshalb ein Vereini- gungsverfahren eintreten möchte, so schlägt die Deputation vor, sich mit der zweiten Kammer zu vereinigen und in ihrer Erklä rung über die Beistimmung diese Worte mit aufzunehmen. Präsident v. Gersdorf: Die verehrte Kammer hat ge hört, was der Herr Referent vorgeschlagen hat, und ich habe an sie die Frage zu richten: ob sie dem soeben vernommenen Gut achten bektritt?— Wird einstimmig bejaht. Bürgermeister Schill: Ich würde mir vielleicht erlauben, am Schlüsse auf diesen Gegenstand zurückzukommen, indem be reits die Schrift von mir gefertigt worden ist. Vicepräsident v. Carlowitz: Auch ich habe im Namen der ersten Deputation um Erlaubniß zu bitten, der Kammer einen kurzen mündlichen Vortrag erstatten zu dürfen. Der geehr ten Kammmer dürften die Verhandlungen nicht unbekannt sein, die in der jenseitigen Kammer über die Adreßfrage gepflogen worden sind. Es ist bekannt namentlich, daß jene Frage ein mal sich über die Zweckmäßigkeit der Einreichung einer Adresse, und dann auch über das Recht, daß es einer Kammer verfassungs mäßig zustehe, einseitig, also ohne Zuziehung der andern Kammer, eine Adresse allerhöchsten Orts einreichen zu können, verbreitete. Der Bericht der jenseits niedergesetzten außerordentlichen Depu tation umfaßte natürlich ebenfalls beide Fragen, legte eine bereits redigirte Adresse der Kammer zur Genehmigung vor, entschied sich für das Recht der einseitigen Erlassung und schloß mit den Anträgen: daß erstlich die Kammer diese vorgelegte Adresse ge nehmigen, daß zweitens 'die Kammer das Direktorium beauftra gen möge, diese Adresse allerhöchsten Orts zu überreichen, und daß drittens die Kammer beschließen wolle, der ersten Kammer Nach richt davon zu geben und ihr zu überlassen, ob sie ihrerseits eben falls auf Einreichung einer Adresse eingehen wolle. Da aber inmittelst verlautet hatte, daß man allerhöchsten Orts Beden ken trage, eine Adresse von nur einer Kammer anzunehmen, so trat jenseits die gewählte Deputation noch in der Sitzung mit ei nem modisicirten Vorschläge hervor. Es geschah dies wenig stens von der Mehrheit der Deputation, und es nahm diese inso fern ihren gedruckten Bericht' zurück. Die neuen Vorschläge der Deputationsmehrheit kamen darauf hinaus: 1) die hohe zweite Kammer wolle dieAdresse ihrem Inhalte nach genehmigen und dieselbe dem Protokoll einverleiben lassen — (Staatsmini ster v. Zeschau tritt ein) — zum Zeichen, daß die hohe Kammer das von ihr angesprochene Recht einer einseitigen Adresse auf die Thronrede nicht aufgegeben habe. 2) Die hohe Kammer wolle die Beilagen ihrer ersten Deputation zufertigen lassen, um die in denselben ausgesprochenen Ansichten bei Berathung der abgelehn ten 37 und 151 der Landtagsordnung zu benutzen. Moti- virt wurde dieses Gutachten von dem Referenten insbesondere durch die Bemerkung, daß dem Rechte der Kammer keines wegs dadurch Eintrag geschehe, indem bei Berathung der Landtagsordnung der Weg geboten sei, diese Sache im Wege der Verhandlung auszugleichen. Aber auch das neue Depu- tationsgutachten fand in der jenseitigen Kammer bei der Be rathung noch eine mehrseitige Amendirung. So trat ein De putationsmitglied mit folgenden Anträgen hervor: „Die Kam mer wolle beschließen: 1) die hohe Staatsregierung zu ersu chen, die Frage: ob die Votirung einer einseitigen Adresse auf die Thronrede und die Aufnahme von dergleichen Bestimmungen in die definitive Landtagsordnung mit Wortlaut und Geist der Ver fassungsurkunde vereinbar sei oder nicht? zur baldigsten Entschei dung des Staatsgerichtshofs bringen zu wollen; 2) die erste Kammer von der gefaßten Beschlußnahme mittelst Protokoll- extracts in Kenntniß zu setzen." Desgleichen stellte auch der Referent im Laufe der Debatte folgenden Antrag: „Die hohe zweite Kammer wolle der mit Begutachtung der Landtagsord nung beauftragten ersten Deputation aufgeben, die auf dieAdreß- frage bezüglichen §§. aus der Landtagsordnung auszuheben und darüber ehebaldigst besonder» Bericht zu erstatten." Und da es anfangs schien, als ob diese beiden Amendements sich gegenseitig widerstritten, fo wurde eine Vereinigung .derselben dadurch ver sucht, daß der Herr Staatsminister v. Zeschau bemerkte, wie allerdings beide Anträge neben einander wohl bestehen könnten, wenn dem Anträge des Herrn Referenten noch der Zusatz beige fügtwürde : „Dabei aber mit den Herren Regierungscommissarien über dieseAngelegenheit zu demEnde sich zu vernehmen, um, im Fall, daß eineUebereinkunft mit der Staatsregierung nicht zu Stande kommen sollte, das solchenfalls ß.153 der Verfaffungsmkunde vor gezeichnete Verfahren gehörig vorbereitet sei." Schließlich vereinigte sich nun die Kammer zu folgenden Anträgen und Beschlüssen.
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