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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Zeit", ist es meiner Ansicht nach nicht angemessen, daß die Stände weiter eingehen. Ueberhaupt ist das, was ständischerseits in der'Sache zu thun ist, nach der Sachlage nunmehr in der zweiten Kammer in Obacht zu nehmen, von woher es dann immer wieder zu uns in die erste Kammer zurückkommt. Zn der That, mir ist es nicht begreiflich, wie.der Gemeinde mehr geschehen könnte, als geschehen ist, da sie selbst sagt, daß sie um Berücksichtigung ihrer Eingabe bei Berathung des rnehrgenannten Gesetzes bitte. Der Antrag der Deputation geht also dahin, daß man es bei dem, was geschehen ist, bewenden la sse. Präsident v. Gersdorf: Daß also der Gegenstand mit telst Protvkollextracts an die zweite Kammer gelange. Referent Bürgermeister Wehner: Das ist schon ge schehen. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer,Nichts da gegen erwähnt, so würde es bei dem Gutachten der Deputation zu verbleiben haben. — Wird einstimmig genehmigt. Referent Bürgermeister Wehner: Ich erlaube mir noch eine Bemerkung in Hinsicht der Geschäfte der vierten Deputa tion. Es sind verschiedene Anregungen an sie gelangt, die namentlich erstens die Beschwerde Friedrich August Hempel's zu Ohorn, dann zweitens die Beschwerde des Bergarbeiters Karl Adolph Butze's und Genossen und drittens die Beschwerde des Kaufmanns Karl Friedrich Hänel von Cronenthall betreffen. Damit durch die Mittheilungen über den Stand der Sache einige Nachricht veröffentlicht werde, will ich bemerken, daß die Hem- pel'sche Sache soweit gediehen ist, daß in kurzer Zeit Bericht dar über erstattet werden kann. Die Sache von Butze steht so, daß die Deputation unter heutigem Lage das Direktorium er sucht hat, von dem hohen Ministerio genaue Nachrichten über diese Angelegenheit mitzutheilen. Die Beschwerde Hänel's von Cronenthall aber liegt bereits bei dem hohen Gesammtministerio, weil die Deputation für nothwendkg erachtet hat, sich die Acten zu erbitten. Dies sind übrigens die einzigen Gegenstände, welche der Deputation noch vorliegen, und ich habe dies nur bemerken wollen, damitdie Interessenten durch die Mittheilungen erfahren, wie die Sache jetzt steht. Bürgermeister Gottschald: Zn Bezug auf die Anzeige des Vorstandes der vierten Deputation, die Hempel'sche Angele genheit betreffend, muß ich mir eine Bemerkung erlauben, damit die geehrte Kammer sich nicht täusche und sich nicht etwa der Hoffnung hingebe, daß von der vierten Deputation ein umfäng licher Bericht erfolgen werde. Der Bericht kann sich nicht über das Materielle verbreiten, sondern wird nur im Stande sein, sich über das Formelle zu äußern. Obschon die Deputation sich da hin erklärt hat, daß ein schriftlicher Bericht erstattet werden soll, so würde ich doch, wenn dke'geehrte Kammer es wünscht und vor zieht, im Stande sein, heute mündlichen Vortrag darüber zu er statten. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Deputation sich Vor behalten hat, einen schriftlichen Vortrag zu erstatten, so würde das doch vorzuziehen sein, und wir würden dem entgegenzusehen haben. Ich, würde nun den Domherrn v. Nostitz zu ersuchen haben, das Referat über sechs Petitionen zu übernehmen, welche von der Kammer an die vierte Deputation überwiesen worden sind., Domherr v. Nostitz: Den Gegenstand des hier zu halten den Vortrags bilden die Gesuche mehrer Militairsubalternen um Verwendung bei der Staatsregierung wegen Erhöhung und resp. Ertheilung von Pensionen. Zur Uebersicht ist es für angemessen erachtet worden/im Berichte wenige Worte über -ie vorliegenden Gesuche im Allgemeinen vorausgehen zu lassen, sodann aber erst die einzelnen Gesuche selbst anzuschließen. -Bei jedem einzelnen Falle aber wird es von der geehrten Kammer abhängen , ob sie dem Gutachten der vierten Deputation beizutreten gemeint ist, oder nicht. Der Bericht selbst enthält nun folgende Darle gungen: Sowie bei den frühem Ständeversammlungen, so haben sich auch sogleich beim Eintritte der jetzigen Ständeversammlung mehre Militairsubalternen, dietheils mit, theils ohne Pension entlassen sind, mit deM Gesuche an die Kammer gewandt, daß diese sich bei der Staatsregierung wegen Erhöhung der bisher von den Petenten bezogenen Pensionen, und, insofern einige dieser Petenten sich zur Zeit ganz ohne Pension befinden, wegen Be willigung von Militairpensionen verwenden möchten.— Es sind zur Zeit sechs dergleichen Gesuche der vierten Deputation über wiesen worden, und es veranlassen diese gegenwärtigen Vortrag an die geehrte Kammer, indem Seiten aller dieser Interessenten für sich angeführt worden ist, daß die ihnen vorgesetzte oberste Staatsbehörde — das Kriegsministerium — ihren Gesuchen nicht genügt habe, in dieser Hinsicht aber sämmtliche Gesuche als Beschwerden erscheinen. — Zwei dieser Gesuche, das des pensionirtcnFeldwebel Seyfertund des entlassenen Sergeant Wüstling, sind aber um so viel mehr als Beschwerden anzu sehen gewesen, als sich die. Petenten unter ausdrücklicher Be ziehung auf das neueste Militairpensionsgesetzvom7.December 1837 darauf berufen, daß die ihnen nach solchem zu Statten kommenden Bestimmungen bei den an das Kriegsministerium erfolgten Reklamationen nicht berücksichtigt worden, ihnen daher Unrecht im Sinne des neuerlichen Deputationsberichts vom 1. December vorigen Lahres (psg. 130 sub der Landt.Acten) geschehen sei. Es mochte nun aber dieses vorgeschützte Unrecht wirklich nachgewiesen worden, oder ein bloßes An führen geblieben sein, wie sich solches hier in der That verhält, nachdem die erfor derliche Erörterung bei dem betreffenden Ministerio angestellt worden, so treten doch diese Gesuche in die Kategorie derjenigen Petitionen, welche ihrem Wesen nach wirkliche Beschwerden sind und daher nach dem neuesten Kammerbeschluffe vom 10-Decem- bervongenJahres nichtohne Weiteres zurückzuweisen sind.— In Hinsicht der übrigen vier mit vorgedachten zweien in Verbin dung zu setzenden Fällen dagegen ergab sich sofort auf den ersten Anblick, daß von Seiten der obersten Militairbehörde schon Alles geschehen sei, was im gesetzlichen Verfassungswege und selbst nach der Billigkeit geschehen konnte. Dennoch aber hat die vierte Deputation ihrer geehrten Kammer nicht vorgreifen dürfen, dieser.vielmehr die Abweisung aller sechs Petenten, worauf der Antrag in der Hauptsache zu richten sein wird, überlassen zu müssen geglaubt, zumal diese Gesuche nicht an formellen Män geln der Art leiden, welche der vierten Deputation die sofortige Zurückweisung der Petenten in Gemäßheit der Landtagsordnung
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