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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. GerSdorf: Ich habe, wenn kein Kammer- mitglied sich erhebt, die Frage zu stellen: „ob die Kammer nach dem Gutachten der Deputation das Gesuch des Sergeant Wüst ling zwar abweisen, dasselbe aber doch an die zweite Kam mer abgeben will, weil dasselbe an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist? — Es erfolgt allgemeine Be jahung. Referent v. Nostitz: Ferner sagt der Bericht: III. Traugott Friedrich Kreh er zu Geyer ist im Jahre 1816 nach I8,jähriger Dienstzeit vom damaligen Leibgre nadierregiment wegen Invalidität entlassen und dabei nach Maßgabe seiner Dienstzeit auf die im Werbemandate ge ordneten Vorzüge verwiesen, mit Pension aber nicht versehen wor den.—Bereits beim letzten Landtage bat er um Vermittelung einer Pension; sein Gesuch ward jedoch bei der ersten Kammer als un geeignet zur-Bevorwortung befunden, bei der zweiten Kammer aber bekgelegt. — In seiner jetzigen ganz allgemein an die Stän- deversammlung gerichteten Eingabe bittet derselbe um Verwen dung bei der Staatsregierung zu Erlangung einer jährlichen Pension, womit er bisher nicht versehen sei. In einer der Sup plik beigelegten abfälligen Bescheidung des Kriegsminksterii war auf eine frühere mit ausführlichen Gründen versehene Bezug genommen, die der Petent nicht beigefügt hatte. — Diese ausführliche Bescheidung des Kriegsministerii ist zuvörderst herbei gezogen worden, um die Gründe der gedachten obersten Staatsbe hörde näher kennen zu lernen. — Diese Gründe beruhen nun ganz wesentlich darauf, daß das Pensionsgesuch nicht als tempe- stiv angebracht anzusehen gewesen, indem nach der Verfassung, welche sich auf mehre diesfalls ergangene specielle Befehle und Anweisungen gründet, alle aus dem Militairdienst herzuleitende Ansprüche unmittelbar bei der Entlassung genau ge prüft und erwogen und entweder sofort anerkannt und zugestan den, oder abgelehnt werden müssen. Die diesfallsige dem Sup- plicanten auf sein Pensionsgesuch ertheilte/ mit ausführlichen Gründen versehene Bescheidung scheint er absichtlich nicht beige legt zu haben, da solche allerdings seinem an die Kammer gerich teten Gesuche entgegen war. — In der Hauptsache ist diese an die Ständeversammlung gerichtete Petition daher wohl nur als der Versuch anzusehen, auf anderm Wege, als dem bisher betrete nen, den Zweck zu erreichen, wozu der Petent noch durch den obrigkeitlich bescheinigten Umstand vermocht worden ist, daß er Familienvater von sieben Kindern ist. — Auch in diesem Falle, in welchem von einer Rechtsverletzung des Petenten durch die Bescheidung des Ministern nicht die Rede sein kann, glaubt da her die vierte Deputation aus gleichen Gründen, wie bei den vo rigen Interessenten, bei der geehrten Kammer die Abweisung des Supplicanten um so mehr beantragen zu müssen, als Kreher, wenn er als Familienvater von sieben Kindern Unterstützung wirklich nöthig haben sollte, sich an seine Heimathsbehörde, deren Versorgung er rechtlich in Anspruch zu nehmen hätte, zu wenden befugt sein würde. Dessen an die Ständeversammlung gerichtete Supplik aber würde annoch an die zweite Kammer zu brin gen sein- Präsident v. Gersdorf: Auch hier, wenn Niemand zu sprechen wünscht, erlaube ich mir die FraHe: ob Sie mit der Deputation übereinstimmen, welche Ihnen anräth, den Kreher abfällig zu bescheiden und das Gesuch noch an die zweite Kammerabzugeben? — Allgemein Ja. Referent v. N o st i tz: Nun sagt der Bericht: IV. Der pensionirte Husar Johann Ehregott Heinig zu Crottendorf hatte bis zum Jahre 1814— 22 Jahre beim vor maligen sächsischen Husarenregimente gedient und in dieser Zeit allen Campagnen dieses Regiments beigewvhnt, ist aber nach dem nordischen Feldzuge im Jahre l814 wegen Verlusts zweier Zehen als militairuntüchtig auf sein eignes Ansuchen entlassen worden und zwär mittelst ehrenvollen Abschiedes und einer Pen sion von jährlich zwanzig Lhalern.—Als diese Entlassung erfolgte, war Supplicant erst 3^ Jahr alt und im Stande, Etwas für sei nen Erwerb zu thun. Er hat sich jedoch später in Crottendorf verheirathet; hier aber ist die Invalidität dieses Mannes nach den beigelegten Zeugnissen immer höher gestiegen, indem derselbe jetzt sogar dem schwarzen Staar entgegen geht, seine Ehefrau aber befindet sich schon seit elf Jahren in siechem Zustande und kann Nichts verdienen. Wie Supplicant selbst gesteht, hat er zugleich die Mildthätigkeit zu freiwilligen Gaben in Anspruch ge nommen. — Beim Kriegsministerio hat Supplicant wiederholt und zwar noch bei der vormaligen Kriegsverwaltungskammer um Erhöhung seiner Pension gebeten, ist aber abgewiesen worden, weil er nach den frühem bei Militar'rpersonen gültigen Pensions bestimmungen schon den höchsten Pensionssatz percipirt hat. Selbst nach dem 1837 erschienenen Militairpensionsgesetze aber würde im vorliegenden Falle eine Erhöhung der Pension nicht haben eintreten können, indem nach ausdrücklichem Inhalte des. letztgedachten Gesetzes in Z.40 eine Pensionserhöhung nur dann erfolgen kann, wenn die dermalige Erwerbsunfähigkeit nicht zu bezweifelnde Folge der unmittelbar im Dienste überkommenen Invalidität ist. Im vorliegenden Falle aber ist Altersschwäche und die ärztlich bezeugte Blödigkeit der Augen erst später ein getreten und der Interessent, welcher bei seiner Entlassung erst 39 Jahre alt war, ist inzwischen 67 Jahre alt und sein Zustand ganz eigentlich erst dadurch so schlimm geworden, daß er, wie zugleich obrigkeitlich bezeugt wird, eine elende Frau hat, die ihm Nichts verdienen helfen kann, sondern die er unterhalten muß. — Uebrigens ist Supplicant gelegentlich der beim Kricgsmini- sterio angebrachten Gesuche um Erhöhung seiner Pension zu ver schiedenen Malen mit Gratisicationen versehen worden, was noch zuletzt den 24. Septbr. v. I. stattgefunden hat; im Ein gänge der damals hinausgegebenen Bescheidung aber ist aus drücklich vorausgesetzt, daß weder die ältern, noch neuesten Pen sionsbestimmungen nach Lage der Sache eine Erhöhung seiner dermaligen in 20 Thlrn.. bestehenden Pension gestatten. — So viel über die persönlichen Verhältnisse dieses Mannes, wobei noch zu bemerken ist, daß die angeführten Thatsachen und die üble Lage, in welcher sich der Supplicant ganz besonders durch seine kranke Frau befindet, schon vor einigen Jahren durch Bericht des Bezirksamtshauptmanns bestätigt worden sind, und in diesem, zugleich aber in den Attestationen der Erbgerichte zu Crottendorf im Allgemeinen das Wohlverhalten und die Be dürftigkeit Heinig's versichert wird. — Was nun das jetzt an die erste Kammer gelangte Gesuch anlangt, so bittet Supplicant um Verwendung zu Auswirkung einer erhöheten Pension, und zwar, wie er sich bestimmt ausdrückt, von 20 Thlr. — — auf 40Lhlr. jährlich, zugleich aber auch um ein Ehren ¬ zeichen, indem er bei Wolrowice den verwundeten Obersten Engel der Gefahr, gefangen zu werden, entrissen haben will.— Schon vor dem Schlüsse des Landtags I8F-K ist das nämliche Gesuch der Ständeversammlung zweiter Kammer vorgelegt worden, damals aber anscheinend wegen Mangel an Zeit kurz vor Beendigung der Landesversammlung, den 17. Juni 1840, zurückgelegt worden. — Auch das jetzige Gesuch, welches nur an die erste Kammer gerichtet ist, dürfte nach dem Ermessen der
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