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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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vierten Deputation abzuweisen sein, da nach Lage der Umstande Nichts mehr vom Kriegsministerio für Supplicanten geschehen kann. Ein Grund, die geehrte Kammer zur Verwendung auf zufordern , ist daher nicht vorhanden. — Uebrigens würde unter den vorwallenden Umstanden der Supplicant der Heimathsbe- hörde bei eingetretener gänzlicher Dürftigkeit anheimfallen und daher an diese sich zu wenden haben. Daß dieses nachgesucht und von der Ortsarmenbehörde sich dieser Verbindlichkeit entzo gen worden, ist aber in den Eingaben des Supplicanten nirgends angeführt worden. — Das gesuchte Ehrenzeichen betreffend, so käme es dabei auf Erörterung und Beurtheilung von That- sachen an, die ganz außer den Grenzen derStändeversammlung liegen; auch sind seit den Vorgängen des nordischen Kriegs fast 30 Jahre verflossen, und es sind wahrscheinlich so viel Zeugen abgestorben, daß schwerlich durch die Militairbehörde eine solche Erörterung mit Erfolg angestellt werden könnte. Der Suppli cant würde es sich vielmehr selbstzuzuschreiben haben, daß.er- nicht früher und wenigstens zur Zeit seiner Entlassung ein dar auf sich beziehendes Gesuch angebracht hat und erst jetzt damit hervortritt.— Mithin ist die Ansicht der vierten Deputation, daß die erste Kammer die Abweisung auch auf dieses Gesuch mit zu richten habe. Die an die Standeversammlung erster Kammer ausschließend gerichtete Supplik wird demnach an die zweite Kammer, sowie die übrigen, nicht abzugeben sein. Präsident v. Gersdorf: Das Gutachten geht dahin, daß man die Wünsche des Husaren H.inig unberücksichtigt las sen müsse, daß aber sein Gesuch an die zweite Kammer nicht .abzugeben sei, weil es nur an die diesseitige gerichtet wäre. Ich frage die Kammer: ob sie damit übereinstimmt? — Allge meine Bejahung? Referent v. N o st i tz: Ein ähnliches Verhaltniß waltet ob beim Gesuch des verabschiedeten Fouriers Just. V. Der pensionirte Fourier Johann Gottfried Just ist nach 32jähriger Dienstzeit im Jahre 1837 als Invalid ersten Grades mit 7 Khlrn. monatlicher Pension entlassen worden, wo bei jedoch zu bemerken ist, daß der Interessent nur in den letzten Jahren und zwar in freiwilliger Stellvertretung Fourier gewesen ist. — Derselbe richtet jetzt an die Standeversammlung das Ge such um Vermittelung einer Pensionserhöhung, da er mit die sem Gesuche vom Kriegsministerio wiederholt abgewiesen wor den sei. — In den ihm zugegangenen und der Eingabe beigefüg ten Bescheidungen ist als Grund der ablehnenden Resolution des Kriegsministerii angeführt, daß Supplicant bereits den höch sten Satz der für seine Charge gesetzlich eintretenden Pension mit einer außerordentlichen Zulage beziehe. — Nach dem Militairpensionsgesetze §. 32 sä 2 hätte er als Fourier nur 6 Thlr. gesetzlich zu erwarten. Da er gleichwohl seinem eignen Geständniß zufolge 7 Thlr. monatlich bezieht, so begrün det der siebente Lhaler die vom Ktigsministerio ihm verwilligte außergewöhnliche Zulage, durch welche die ihm aus seinem Mili- tairdienst zu Statten kommenden und in der vorliegenden Sup plik aufs Neue zusammengestellten Verhältnisse bereits Anerken nung und Berücksichtigung gefunden haben dürften. — Uebri- gens aber hat Supplicant erst den 12. April vorigen Jahres, als er in der Hauptsache vom Ministerio bewandten Umständen nach mit seinem Gesuche abzuweisen war, wegen bescheinigter Dürf tigkeit 3 Thlr. erhalten, so daß Seiten des Kriegsministerii ge schehen ist, was selbst im Wege der Billigkeit nur zu erwarten war. Auch hier dürfte daher nach dem Ermessen der vierten De putation das vom Fourier Just angebrachte Gesuch von der ge- L IS. ehrten Kammer zwar abzuweisen, zugleich aber dessen Eingabe annoch an die zweite Kammer zu bringen sei. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand spricht, so frage ich die Kammer: ob sie nach dem Gutachten der Deputation das Gesuch zwar abfällig entscheiden, jedoch an die zweite Kammer abgeben wolle? — Wird allgemein bejaht. Referent v. Nöstitz: Noch heißt es im Bericht: VI. Johann Georg Haase zu Euba im Amte Augustus burg bittet die hohe Ständeversammlung um Vermittelung einer jährlichen Unterstützung, nachdem er im Jahre 1822 — also lange vor Emanirung des neuesten Militairpensionsgesetzes, nach zehnjähriger Dienstzeit wegen Invalidität ohne Pension entlassen worden. Seinem Anführen nach, welches durch ein Attest des Amtswundarztes unterstützt wird, hat sich seine Invalidität, welche wesentlich durch einen Leistcnbruch begründet wird, neuer lich dadurch vermehrt, daß das vom Militair mitgebrachte Bruch band abgenutzt worden und er sich außer Stande befinde, sich ein neues dergleichen anzuschaffen. — Das Kriegsministerium hat das Gesuch des Supplicanten um Bewilligung einer jährlichen Unterstützung zu verschiedenen Malen abfällig resolvirt, jedoch hat Supplicant noch im October vorigen Jahres ein Geschenk von 3 Thlr. in der Voraussetzung erhalten, daß er sich dafür ein neues Bruchband anschaffen werde. — Da nun dieses nach dem Anführen in der Supplik die einzige Begnadigung sei, weicherer in einer Zeit von 20 Jahren theilhaft geworden, so bittet er jetzt die Ständeversammlung um Vermittelung: „daß ihm eine jährliche Unterstützung aufLebenszeit gewährt werden möge."— Zu bemerken ist, daß sich Supplicant auf irgend einen Rechtsan spruch aus demGesetze nicht hat beziehen können, und da derselbe lange schon vor dem Militairpensionsgesetze von 1837 entlassen worden, so. hat diesem spätem Gesetze— welches dem Petenten vielleicht günstiger gewesen wäre — gleichwohl nicht rückwirkende Kraft gegeben werden können, zumal die 46 dieses Gesetzes noch ganz besonders disponirt, daß die neuern Bestimmungen des Militairpensionsgesetzes vom 17. Decembcr 1837 auf die vor Erlassung desselben bereits in Pension gestellten Individuen keine Anwendung leiden.— Aus gleichen Gründen, wie bei den vorigen ähnlichen Gesuchen, die so eben der Gegenstand des Vortrags ge wesen sind, hat aber die vierte Deputation keine Motive finden können, dieses Gesuch der geehrten Kammer zu empfehlen, gibt derselben vielmehr die Abweisung des Supplicanten und Abgabe der betreffenden Bittschrift an die zweite Kammer anheim. Präsidentv. Gersdorf: Ich erlaube mir die Frage: ob die Kammer auch diesem Gutachten in Bezug aufHaase beitritt? — Es erfolgt allgemeine Bejahung. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun noch einen Gegenstand auf der Tagesordnung haben, nämlich die Petition der Strumpfwirkerinnung zu Hoheneck. Ich ersuche den Herrn Rittmeister v. Schönfels, als Referenten in der Sache, die Ned- nerbühne zu betreten. Referent v. Schönfels: Der Bericht der vierten Depu tation über die Petition der Strumpfwirkerinnung zu Hoheneck um Wegfall des Handwerks - und Hausgenoffengeldes lalltet folgendermaßen: Die Strumpfwirkerinnung zu Hoheneck im Amte Stol berg beantragt in einer Eingabe an die hohe Ständeversamm lung den Wegfall des Handwerks - und Hausgenoffengeldes. — 2*
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