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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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werden, und es bedarf eines neuen ständischen Antrags, wenn er wieder geltend gemacht werden soll. Nun hat aber die erste Kammer ebensowenig als die zweite über diesen Punkt debattkrt, und es möchte daher wohl die Frage aufzustellen sein, ob nicht zuvörderst deshalb ein vollständig neuer Antrag zu stellen sei. Prinz Johann: Nur einige Worte zur Entgegnung. Die zweite Kammer hat einen solchen Antrag gestellt.. Auf welchem Wege sie zu diesem Anträge gekommen ist, ob durch den Antrag eines Mitglieds oder der Deputation, das geht uns Nichts an; genug, der Antrag ist vorhanden, und wir sind ver pflichtet, darüber zu berathen. Sachgemäß scheint der Antrag; es könnte also kein Bedenken sein, auf den Antrag einzugehen; aber das widerspricht unserer gefaßten Ansicht nicht. Referent v. Gross: Ich habe noch hinzuzufügen, daß die Regierung den Antrag nicht zurückgewiesen, vielmehr für sachgemäß erklärt hat; sie hat nur ausgesprochen,- daß es zur Zeit nicht möglich gewesen sei, ein Gesetz vorzulegen, und es scheint hiernach die Absicht zu sein, der Ständeversammlung zum künftigen Landtage ein Gesetz hierüber vorzulegen; daher hat die Deputation keine Ursache gefunden, von der Ansicht der zweiten Kammer sich zu trennen. Bürgermeister Wehner: Es sind meiner Aeußcrung ver schiedene Entgegnungen entgegengesetzt worden: allein sie haben mich nicht überzeugt. Es ist bei diesem Gegenstände nicht von Antworten auf Anträge die Rede, wobei wir Beruhigung fassen sollen, sondern von solchen, wo die Ständeversammlung Ur sache hat, keine Beruhigung zu fassen. Nun wo das der Fall ist, so ist das doch wohl ein Gegenstand, welcher Beachtung verdient. Ich kann daher von meiner geäußerten Meinung nicht zurückgehen; ich halte es für norhwendkg, daß in Zukunft der gleichen Decrete an eine Deputation verwiesen werden, und kann mich auch nicht einverstanden erklären, daß es einerlei sei, ob die Beurtheilung von einem Mitgliede oder von einer Deputation geschehe. Denn soviel ist doch gtzviß, daß zehn Augen mehr sehen, als zwei, und es ist eine ausgemachte Sache, daß ein Deputationsgutachten bei den Ständen mehr vermag, als ein einzelner Antragsteller. Also ich für meine Person muß wieder holen: ich halte es nicht blos für zweckmäßig, sondern für noth- wendig, daß in Zukunft dergleichen Decrete allemal genau von einer Deputation geprüft und durchgegangen werden. Ich habe aber deshalb keinen Antrag stellen wollen. Referent v. Gross: Wenn der geehrte Abgeordnete keinen Antrag gestellt hat, so wird es über diesen Theil des Berichts zu keiner Abstimmung gelangen können. v. Günther: Es hat der Antrag des Herrn Bürgermei ster Wehner, oder richtiger die von ihm geäußerte Ansicht — denn «inen Antrag hat er nicht gestellt — allerdings in vieler Bezie hung etwas sehr Ansprechendes. Es gewinnt das Ansehn, als ob, wenn ein Antrag von der Ständcversammlung gestellt und von der Negierung abfällig beantwortet wird, es doch ganz ge wiß Sache der Ständeversammlung sei, einen solchen Gegen stand nochmals in Betrachtung zu ziehen und ihn wiederholt an die Staatsregierung zu bringen. Allein erwägt man den Gang unserer Geschäfte, mit deren Ordnung es allerdings nicht anders, als in der schon von Sr. Königl. Hoheit bemerkten Maße ge halten werden kann, selbst wenn sie nicht durch ausdrückliche An ordnung vorgezeichnet wäre, so sieht man, daß ein Verfahren, wie es Herr Bürgermeister Wehner verlangt, allerdings störend einwirken und, so zu sagen, eine Schraube ohne Ende sein würde. Denn wenn die auf einzelne Anträge von der hohen Staatsregierung erfolgten abfälligen Resolutionen von den Ständen abermals durch eine Deputation berathen und sodann die Anträge wiederholt werden sollten, so müßte sich d'ie Sache so stellen: Es würde auf dem jetzigen Landtage ein Antrag ge macht; auf dem nächsten Landtage oder auch am Schlüsse des jetzigen käme eine abfällige Resolution darauf, die Stände wie derholten aber diesen Antrag, und die Regierung den abfälligen Bescheid. Beim dritten Landtage würde nochmals derselbe An trag wiederholt und das dritte Mal ein abfälliges Decret gegeben, und so in alle Ewigkeit. Da nun die Anträge und die abfälligen Resolutionen jeden Landtag vorkommen und sonach beide imLaufe der Zeit sich immer mehr häufen, so würde zuletzt der ganze Land tag blos damit ausgefüllt werden, die Anträge und abfälligen Resolutionen aller frühem Landtage wieder zur Berathung zu ziehen, und wir könnten vor lauter alten Anträgen und abfälli gen Resolutionen nicht dazu kommen, neue zu stellen und günstige Resolutionen zu erlangen. Daher glaube ich allerdings, daß der von der Deputation gemachte Antrag, oder vielmehr die Ansicht, die von ihr aufgestellt worden ist, trotz dem, daß in vielen Fällen die Wiederholung eines Antrags wünschenswerth sein kann, — dennoch in Betracht der Geschäftserschwerung, welche bei Be folgung der entgegengesetzten Ansicht eintreten würde, als eine solche erscheint, die nothwendig gefaßt werden muß, weil sich das Gegentheil fast als unmöglich darstellt. Bürgermeister Wehner: Was die Aeußerung betrifft, daß es auf diese Weise eine Schraube ohne Ende werden könnte, so kann ich das aus dem Grunde nicht zugeben, weil ich die Praxis vor mir habe. Wir haben doch noch keinen einzigen Landtag gehabt, wo nicht Anträge gestellt worden sind, welche aus Decreten der erwähnten Art entnommen waren, und diese haben sich das nächste Mal erledigt. Wäre das eine Schraube ohne Ende, so würden wir in dem Falle sein, jetzt immer noch fortzuschrauben. Das ist aber nicht der Fall. Auch ist nicht anzunehmen, daß die Regierung befriedigende Antworten nicht ertheilen könnte. v. Großmann: Die Gründe des Deputationsgutach tens können mich noch nicht befriedigen, obgleich von mehren geehrten Rednern dieselben mit beredtem Munde vertheidiget worden sind. Ich finde nämlich die Nothwendigkeit einer noch maligen Prüfung durch die erste Deputation in Bezug auf die königlichen Antworten auf ständische Anträge allerdings begrün det. Einmal durch die Würde der Kammer, sodann,durch das Interesse des Geschäftsgangs, endlich auch durch die nicht durch schlagende Kraft der Gründe, welche für das Gegentheil ange-
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