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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Referent Bürgermeisterv. Gross: Ich glaube vielmehr, -er Antrag sei darauf zu richten, daß das Decrek jedeSmal einer Deputation zur Begutachtung zu übergeben sei. Wie jetzt -er Antrag gestellt ist, würde eine Abstimmung darüber nicht wohl erfolgen können. v. Großmann: Ich bin damit einverstanden. v. Watzdorf: Ich müßte mich gegen den Antrag des V. Großmann erklären. Er scheint mir bindend für die fol genden Stände.... Prinz Johann: Der Antrag ist ja noch gar nicht unter stützt. Präsident v. Gersdorf: Ich habe selbst Etwas hinzuzu fügen, ehe ich zur Unterstützungsfrage aüfden Antrag des v. Groß mann übergehe. Die Deputation hat, um ihre Ansichten vvr- zulegen, dasjenige, was sie darüber sagen konnte, unter drei Ab- thcilungen gebracht, unter I. H. III. Sie hat am Ende ihres Vortrags Seite 186 unter fünf Punkten fünf Anträge gestellt. Meine Ansicht war von Hause aus und ehe diese Discussion über den Satz unter I. begann, die Fragen folgendermaßen zu stellen. — Ich erwähne dies, um sicher zu werden, wie ich am Ende die Fragen zu stellen habe. — Ich meine, es würde loeo coogruo auf jeden der fünf Sätze eine Frage zu stellen sein und dann der Namensaufruf folgen. Jetzt stellt nun v. Großmann einen Antrag bei I., weil derselbe unter den fünf Anträgen der Deputa tion nicht enthalten sei, und zwar dahin, daß die allerhöchsten Entschließungen zur Prüfung, Berathung und Berichterstattung stets an die Deputation verwiesen werden sollten. Dahin gehr der Antrag wenigstens in der Hauptsache. Er ist im Laufe der Discussion entstanden und bedarf daher der Unterstützung der Hälfte der Anwesenden. Ich sage dies, meine Herren, damit kein Zweifel, wie er ein- oder zweimal stattgefunden hat, obwal ten möge. — Wenn man einen Zweifel nicht hegt, so bitte ich, daß die Kammer über Unterstützung des Antrags durch Aufstehen oder Sitzenbleiben entscheiden möge. — Von den 38 im Saale anwesenden -Mitgliedern erheben sich nur 7 zur Unterstützung des Antrags. Er ist also als nichtunterstützt zu betrachten. Referent Bürgermeister v. Gross: Es wird nunmehr im Vorträge des Berichts fortzufahren sein: Hiernächst vermag II. die Deputation keineswegs dem Beschlüsse der jenseitigen Kam mer beizustimmen, daß der hohen Staatsregierung zur Erwä gung gegeben werden möge, ob es nicht zweckmäßiger sei, die De crete, die allerhöchsten Entschließungen auf ständische Anträge betreffend, künftig zuerstan die zweiteKammer gelangen zu lassen. Denn es steht nach der Berfassungsurkunde, 122, mit Aus nahme der auf Abgaben- und Bewilligungsgegenstände sich be ziehenden Mittheilungen der Staatsregierung unbedingt das^ Wahlrecht zu, an welche Kammer die Mittheilungen der Regie rung zuerst gelangen sollen, und es wird die Staatsregierung in jedem einzelnen Falle zuverlässig die Verhältnisse genau erwägen, welche es räthlich machen, eine Mittheilung an eine oder die an-; -ere Kammer zuerst ergehen zu lassen. Beabsichtigt man daher mit jenem Anträge, wenn auch nur indirekt, eine Beschränkung der Regierung in Bezug auf dieses Befugniß, so verstößt man gegen die Bestimmungen der Verfassungsurkunde; und bezweckt man damit im Gegensatz Nichts weiter, als die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Frage hinzulenken, ob es nicht gerathener sei, jenes Decret stets an die zweite Kammer abzugeben, so setzt man voraus, daß die Regierung bisher diese Frage nichtgehörig erwogen habe, und hat auch von einem solchen Anträge keinen wesentlichen Nutzen zu gewarten, indem die Regierung, auch wenn sie demselben beistimmt, sich zu Nichts weiter verbindlich macht, als zu einer Erwägung der Gründe der Zweckmäßigkeit, daher denn noch immer es sehr problematisch bleibt, ob das Resultat dieser Erwägung mit den Wünschen der Stände überein treffen werde. Referent Bürgermeister v. Gross: Es sind dies die Grün de, welche dem Anträge des Herrn v. Polenz entgcgenzustehen scheinen. v. Po lenz: Ich hatte den Antrag nur gestellt, weil die Aeußerung des ersten Redners, des Bürgermeister Wehner, zwar keinen Antrag enthielt, aber doch bestritten wurde. Ich glaubte, einen vermittelnden Weg gefunden zu haben, und kann auch jetzt noch nicht zugeben, daß die erste Kammer sich dadurch Etwas ver geben würde, oder ein wirklicher Nachthell daraus erwachsen könne. Er greift dem Regierungsrechte nicht vor, da cs blos zur Erwägung gegeben werden soll. Auch scheint die zweite Kam mer nur von uns zu fordern, daß wir uns nicht dagegen setzen, wenn es geschieht. Hat die Regierung immer noch Grund, zu glauben, es sei besser, das. Decret jedesmal an die erste Kammer zu bringen, so wird sie cs thun. Man tritt dann dem Negir- rungsrechte nicht zu nahe. Nunmehr» der Antrag auf Abände rung unseres bisherigen Verfahrens abgeworfen worden ist, fallt mein Antrag als Vermittelungsvorschlag weg, und ich werde nur bei der ersten Frage, welche auf den Antrag der Deputation ge stellt werden wird, abfällig stimmen. Referent Bürgermeister v. Gross: Der Staatsrcgierung muß das Recht, an welche Kammer sie einen Gegenstand, mit Ausnahme der in der Verfassungsurkunde bezeichneten, zuerst bringen will, unbedingt freistehen. Es wird die erste Kammer kein Widerspruchsrecht haben, wenn auch die Staatsregierung ein Decret dieses Inhalts zuerst an die zweite Kammer künftig gelangen lassen wollte. Nur aus dem Grunde, welchen der Bericht angibt, hat die Deputation dem Anträge der zweiten Kammer durchaus nicht heitreren können, da sie eine Beschrän kung der Staatsregierung in dieser Wahlfreiheit durchaus für unzulässig hält. Prinz Johann: Es würde auch der Stellung der Kam mer nicht angemessen sein, diesem Anträge beizutreten. Unser Verfahren ist entweder richtig, oder unrichtig. War es richtig, so liegt kein Grund vor; war es unrichtig, so wäre es besser, von demselben zurückzugehen. Graf Hohenthal (Püchau)-: Ich wollte ganz dasselbe sagen. , Staatsminister v. Ze sch au: Die geehrte Kammer kann sich überzeugt halten, daß die Regierung die Frage, an welche z Kammer ein Decret gelangen soll, jederzeit der sorgfältigsten Er-
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