Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gen, findet sich die Deputation veranlaßt, der geehrten Kammer vorzuschlagen: diese Angelegenheit als abgethan zu betrachten und Hem- peln demgemäß zu bescheiden, übrigens aber diese neuer liche Eingäbe wegen ihrer allgemeinen Aufschrift an die zweite Kammer gelangen zu lassen. Dresden den 12. Januar 1843. Die IV. Deputation der I. Kammer. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich bitte, mir noch wenige Morte zur Erläuterung zu gestatten. Die Deputation hat den frühern ständischen Antrag, der in der ständischen Schrift vom 2. December 1837 niedergelegt wurde und im Bericht herausgehoben worden ist, km Auge behalten zu müssen geglaubt. Die Regierung hat allerdings bis setzt unterlassen, die Sache zu erörtern und den Beschwerdeführer zu bescheiden. Die Depu tation hat aber gefunden, daß die Gründe, die deshalb angeführt worden, die Regierung vollkommen rechtfertigen. Sie Hal an genommen, daß durch die Landgemeindeordnung der ständische Antrag in Bezug auf die Hempel'sche Beschwerde und diese selbst Erledigung gefunden habe. Hat nun die Staatsregie rung jetzt, nachdem sie aus Hempel's neuer Eingabe dessen Be hauptung, daß seiner Beschwerde noch keine Abhülfe geschehen sei, erfahren, sofort Erörterungen eingeleitet und zugesagt, daß nach Befinden die Beschwerde abgestellt werden solle, so kann die Ständeversammlung um so mehr Beruhigung fassen, als zu erwarten ist, daß nun die Staatsregierung dem ständischen An träge Genüge leisten werde. Aus diesen Rücksichten, empfiehlt Ihnen die Deputation, diese Angelegenheit für abgethan zu er achten und Hempeln demgemäß zu bescheiden, dessen Eingabe jedoch noch an die zweite Kammer gelangen zu lassen. Secretair v. Biedermann: Ich fühle mich veranlaßt, an die Deputation die Frage zu richten, ob Hempel den Begriff „Communeinnehmer" näher bestimmt hat. Man versteht dar unter manchmal auch die Einnehmer der Landessteuern. Han delt es sich aber um die Einnehmer communlicher Jntraden und Anlagen, so ist kein Zweifel, daß die Landgemeindeordnung auf diese Bezug hat, während sie sich auf königliche Steuereinnehmer nicht bezieht, welche, so lange sie von den Gemeinden nicht zu vertreten sind, von diesen auch nicht angestellt werden können. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Bei der Unklarheit, welche über diesen Punkt noch vorwaltet, ist die Be- richterforderung auch darauf erstreckt worden. Dieser Bericht ist aber noch nicht eingegangen. Es scheint hierbei eine Vermischung der Begriffe stattzusinden. Man sieht nicht recht ab, ob die Rede ist von einem Communsteuereinnehmer oder von einem Einnehmer, welcher das ganze communliche Lassen- und Rechnungswesen zn besorgen hat. v. Zedtwitz: Ist hiernach noch eine Erörterung von der Staatsregierung angeordnet, so scheint die Sache nicht in der Lage zu sein, daß die Kammer darüber zu berathen hat, weil die Staatsregierung selbst erst Beschluß zu fassen hat. Deshalb muß ich denn den Herrn Referenten fragen, warum die Sache jetzt an die Kammer gebracht und nicht aufgeschoben worden ist, bis die Antwort der Staarsregierung eingegangen ist? Referent Bürgermeister G ottsch ald: Neuerlich erst hat der Beschwerdeführer seine frühere Beschwerde in Erinnerung gebracht, und cs hat die Deputation deshalb auf die früheren Ver handlungen zurückgehen müssen. In Folge eines Beschlusses bei der Kammern auf dem Landtage 18ZH gelangte der ständische Antrag an die Staatsregierung, die Beschwerde einer Erörterung zu unterwerfen und den Beschwerdeführer bescheiden zu lassem Hat nun die Staatsregierung, nachdem sie davon Kenntniß er langt, daß Hempel behauptet, es sei seiner Beschwerde nicht Ab hülfe geschehen, Erörterung angestellt und zugesagt, daß sieHem- peln bescheiden lassen werde, so glaubt die Deputation, daß zu Ausführung des ständischen Antrags alles Erforderliche zuge sichertsei und die Kammer sich beruhigen könne. Secretair».Biedermann: Damit bin ich nicht einver standen. Ich kann den Bericht nur als einen vorläufigen be trachten, der den Zweck hat, den Petenten und das Publicum zu benachrichtigen, daß die Kammer bis jetzt gethan hat, was der Sachlage nach zu thun möglich war. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich bin dagegen der Ansicht: wenn die Erörterungen zu Ende gediehen sein wer den und der Beschwerdeführer beschützen sein wird, wird er sich entweder dabei beruhigen, oder eine neue Beschwerde an die Ständeversammlung gelangen lassen. v.Welck: Es handelt sich darum, daß die Sache noch mals erörtert werde. Wenn das der Fall ist, kann ich das Be denken des Herrn Secretair v. Biedermann noch nicht für ein getreten halten. Es ist noch gar nicht auf die werita causso, son dern nur darauf einzugehen, daß die Sache nochmals erörtert werde. Bürgermeister Wehner: Ich kann mich mit dem Herrn Secretair v. Biedermann nicht einverstanden erklären- Wenn Hempel angeführt hätte, daß er sich deshalb beschwere, weil man den Steuereinnehmer entlassen hätte, ohne ihn hinzuzu- ziehn, so hätte er Recht; allein er Hat nur gegen den Commun einnehmer Beschwerde geführt. Die Sache ist am vorigen Land tage behandelt und damals ein Antrag von den Standen gestellt worden. Man hat über die ganze Angelegenheit resolvirt und sich entschlossen, die Negierung zu ersuchen, sie möge die Be schwerde nochmals prüfen, Erörterungen anstellen und Hempeln, aufGrund dieser Erörterungen, bescheiden. Die Staatsregierung hat aber Nichts gethan, weil sie den Antrag durch die Gemeinde ordnung für erledigt hielt, was auch der Fall ist. Da Hempel aber nun bei diesem Landtag erinnert, daß er einen Bescheid nicht erhalten habe, und, wie es scheint, glaubt, die Sache wäre liegen geblieben, so ist Seiten der Deputation wiederum bei der Regierung Erkundigung eingezogen worden, und diese hat zu erkennen gegeben, sie hatte den Antrag für erledigt gehalten, aber die Sache nochmals erörtern lassen, und wollte ihn dem ge mäß bescheiden; dadurch nun geschieht das, was die Stände beantragt haben, durch die Regierung, und die Sache scheint
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder