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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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eeptionellerist, daß es sich hierkeineswegs zum ersten Male darum handelt, den Communen eine Unterstützung zu gewähren. Ich muß vielmehr darauf aufmerksam machen, daß auf dem Budjet, wo nicht von allen, doch von mehren Ministerien ähnliche Po sitionen vorhanden sind, daß in dringenden Fallen, wo die Er füllung eines Bedürfnisses es erheischt, welches nicht allein im communlichm Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse begründet ist, und wo die Kräfte der Commun nicht ausreichend sind, stets eine billige Beihülfe aus Staatscassen gewährt worden ist. Es hat auch das Ministerium des Innern eine ähnliche Position; auch das Postulat zu Beförderung des Communications- wegebaues und ein großer Lheil der Positionen, welche zur Disposition' des Ministern für kirchliche und Schulzwecke be stimmt sind, werden verfassungsmäßig zur Unterstützung einzelner Communen verwendet, weil es auf der Hand liegt, daß sie nicht selten dringenden Bedürfnissen aus eignen Mitteln nicht Genüge zu leisten vermögen. Es ist auch ganz klar, daß, wenn Kirchen und Schulen nicht wieder hergestellt werden, der Zustand der Ver wirrung und Auflösung des ganzen Schulunterrichts lange fort dauert, was selbst auf die öffentliche Sittlichkeit großen Einfluß haben und worunter mittelbar der Staat selbst leiden würde. So richtig also der Grundsatz an sich ist, so wird es doch Ausnahmen geben, und daß eine solche hier stattsindet, ist auch in der jenseiti gen Kammer und hier von der Deputation anerkannt worden. Ich kann übrigens nicht bergen, daß es ein unerwünschtes Zu sammentreffen ist, daß, nachdem das Postulat gestellt worden war, wie bekannt, noch Camenz, Sayda, Oschatz und Brambach von einem großen Brandunglücke in diesem unglückreichen Jahre betroffen worden sind. Es ist nicht zu leugnen, daß dadurch das Ministerium in Verlegenheit gefetzt worden ist; denn wenn auch gesagt werden kann, daß der Umfang des Bedürfnisses in diesen Orten dem in den beiden jetzt fraglichen Städten nicht ganz gleich kommt, so kann ich doch dem Sprecher darin nur Recht geben, daß deshalb, weil einzelne Gebäude stehen geblieben sind, das Bedürfniß der Beihülfe nicht wegfalle. Indessen das Ministe rium wird sich zu bemühen haben, mit seinen, ihm zur Disposi tion gestellten Mitteln das Bedürfniß zu befriedigen. Ob dies möglich sei, das kann man im Voraus nicht übersehen, weil es von den Umständen abhängt. Sollten aber noch mehre Brand unglücke im Laufe der Finanzperiode vorkommen und zu viel neue Kirchen- und Schulbaue das durchschnittliche Bedürfniß erhöhen, so wird freilich das Ministerium nicht im Stande sein, den Be dürfnissen anderer Städte zu genügen, und es würde, wie auch das Ministerium in der zweiten Kammer erklärt hat, nichts übrig bleiben, als das Postulat zu überschreiten, oder, wenn dies thunlich scheint, an dem nächsten Landtage nachträglich ein solches zu bringen. Bürgermeister Wehner: Inder Hauptsache muß ich mich für das Priycr'p erklären, welches der Herr Vicepräsident ausge stellt hat, und es scheint mir auch nothwendig zu sein, daß es so streng wie möglich festgehalten wird; indessen Umstände verän dern die ganze Sache, und so ganz fest am Princip zu halten, das läßt sich in der Welt gar nicht durchsetzen. Es wird wohl das richtige Sprüchwort eintreten: Nulls reguls sine excoptiooe. Wo Kirchen und Schulen darniederliegen, so daß sie ohne Bei hülfe gar nicht aufgebaut werden können, was doch wohl der Fall bei diesen Gemeinden ist, da thut man dem Principe gar keinen Eintrag, wenn man davon abgeht und zu Gunsten des allgemeinen Besten Etwas aufopfert. Aus diesem Grunde werde ich mich für das Postulat von 8000 Lhlr. aussprechen, obschon ich allerdings der Ansicht bin, daß man bei solchen Bewilligungen so behutsam als möglich sein müsse. 0. Günther: Auch ich muß mich mit dem Principe, wel ches die Deputation und der Herr Vicepräsident aufgestellt hat, vollkommen einverstehen, — mit dem Principe, daß die Com- munallasten von den Communen übertragen und nicht auf Staatscassen übernommen werden sollen; aber ebenso sehr muß ich mich mit dem einverstanden erklären, was der Herr Staats minister und der Herr Bürgermeister Wehner gesagt hat. Es gibt Fälle,.wo von dieser, im Allgemeinen festzuhaltenden Regel um des allgemeinen Besten willen abgewichen werden muß, — dann nämlich, wenn Verhältnisse eintreten—und leider sch einen sie hier eingetreten zu sein — wo Gemeinden außer Stande sind, das zu leisten, was geleistet werden muß, wenn nicht das öffent liche Interesse leiden soll. Wenn die Communen dies zu gewahren außer Stande sind, dann wird cs gewiß gerechtfertigt erscheinen, wenn ihnen eine Unterstützung aus Staatscassen gewährt wird. Hierzu tritt, nach meinem Dafürhalten, noch ein anderer, nicht unwichtiger Grund hinzu. Das theuerste von allen Gütern, die der Staat uns gewahrt hat, ist unsere Constitution; sie ist höher zu stellen, als Geld und Gut. Daß sie allen Staatsbürgern stets als ein solches Gut erscheine, dahin zu wirken, ist die Pflicht der Regierung, ist die Pflicht der Stande. Damit nun dies geschehe, müssen wir sorgfältig Alles vermeiden, was irgend einem Staats bürger oder irgend einer Commun Veranlassung geben könnte, zu glauben, es wäre in diesem oder jenem Falle besser, wenn wir keine Constitution hätten, weil dann die Regierung an die Be willigung der Stände nicht gebunden gewesen wäre und wohl- thätig hätte wirken können, was sie jetzt um der Stände willen nicht gekonnt hätte. Nie darf mit Grund eine solche Behauptung aufgestellt, nie eine solche in Sachsen mit Grund gehört werden. Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß die Negierung eines Staates, der keine Repräsentativverfassung hat, in Fällen, wie der vorliegende, eine Unterstützung bewilligen würde- Wollen wir zugeben, daß in Sachsen um deswillen, weil die Repräsen- tarivverfassung bei uns besteht, die Regierung eine solche Unter stützung nicht gewähre? Ich glaube, selbst die Rücksichten der jenigen Politik, die einer Ständeversammlung wichtig, ja heilig sein müssen, sollten uns bestimmen, die Regierung an der von ihr beantragten Unterstützung der ostgenannten Gemein den nicht zu hindern, überhaupt ihr freudig die Mittel zu be willigen, deren sie bedarf, um bei einem außerordentlichen Unglück die Staatsbürger, die davon betroffen worden sind, zu unter stützen. Der Herr Staatsminister bemerkte bereits, daß die Kirchen- und Schulgebäude jener Genuinden in Asche gelegt worden sind. Was soll nun werden, wenn sie die Communen
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