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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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nicht aus eigene» Mitteln Herstellen können und der Staat auch Nichts bewilligt? Die Kirche und Schule bleibt geschlossen, es wird für den Unterricht der Kinder nicht gesorgt werden können und ebensowenig für die geistliche Erbauung der Erwachsenen. In einem solchen Falle muß das Communalprincip zurücktreten und dem Principe des öffentlichen Wohles weichen, und dem Principe, daß jedem Sachsen die Constitution als Wohlthat und niemals als Grund erscheine, weshalb ihm eine Wohlthat nicht zu Theil werde. Brcepräsid'ent v. Carlo witz: Der Herr Staatsminister hat mir eingehalten, daß ja auch bei andern Gemeindeangelegen heiten das Communalprincip bereits verletzt worden sei, und er hat allerdings der Wahrheit gemäß bemerkt, daß man ja auch Unterstützungen für Straßenbaue gebe. Allein für den Stra ßenbau möge man Unterstützungen geben, aber zu dem Aufbau eingeäscherter Gebäude nicht, und zwar deshalb nicht, weites ein Brandversicherungsinstitut gibt. Gibt es aber ein solches, so muß es auch .seinem Zwecke entsprechen; wo nicht, so bedarf es einer Verbesserung, die man damit vornehmen muß. Wahr haft beklagenswert!) wäre es allerdings, wenn jene geistlichen Gebäude nicht wieder aufgeführt werden könnten, sofern nicht die Staatskasse die Mittel dazu hergäbe; allein ich kann diese Besorgniß keineswegs theilen. Die Mildthätigkeit Sachsens, wenn sie am gehörigen Orte und zur gehörigen Zeit aufgerufen wird, ist so groß, daß mittelst derselben auch diese Gebäude sich wiederherstellen lassen werden. Das Ministerium kann, um nur Eins anzuführen, Collecten anordnen, und wenn es mit ei ner Collecte nicht abgethan ist, so kann es immerfort deren neue anordnen, bis die Summe erfüllt ist. Hat man in Sachsen für den Aufbau protestantischer Kirchen im Auslande gesteuert, so wird man auch bei inländischen Kirchen nicht zurückbleiben. Was endlich zuletzt vom Herrn v. Günther angeführt worden ist, das würde zu viel beweisen und zu weit führen, dahin füh ren, daß wir Jedem', der Etwas von der Staatsregierung und den Ständen begehrt, es bewilligen müßten, um ihn nur mit unserer Staatsverfassung zufriedenzustellen. Wir würden dann viel, sehr viel zu bewilligen haben , wir würden dann den pensionslustigenMilitairs, über deren Gesuch uns unserCollege Nostitz neulich -Vortrag erstattete, ebenfalls ihre Pensionen haben bewilligen müssen; denn wer steht uns dafür, daß sie unsere ab fällige Bescheidung nicht ebenfalls auf Rechnung der neuen Ver fassung bringen? Graf Hohen thal (Püchau): Ich befinde mich in einer sonderbaren Lage. Obwohl ich mit dem Herrn Vicepräsidenten in Bezug auf den Eingang seiner Rede nicht ganz einverstanden bin, so werde ich doch mit ihm stimmen. Ich bin mit ihm darin Nicht einverstanden, daß die Baulust in Sachsen ungemein ein gerissen zu sein scheine. Soweit ich wenigstens zurückdenken kann, scheinen mir die Anforderungen der Regierung im Ver gleich zu andern Ländern auf die Basis der Sparsamkeit und Nothwendigkeit gegründet gewesen zu sein. Ich erkläre daher auch, daß ich alle andern Postulats bewilligen werde, diese MR) Thaler aber nicht, weil dieses Postulat mir sine Art von exceptioneller Bewilligung zu sein scheint. Soviel ich weiß, hat das Ministerium des Cultus, wie die andern Ministerien, einen Dispositionsfonds zu Kirchen und Schulzwecken. Haben sich nun in neuerer Zeit diese Anforderungen so gehäuft, daß dieser Fonds nicht mehr ausreicht, so würde ich gar nicht dagegen sein, wenn im Allgemeinen dieser Fonds etwas vergrößert und den Ständen mit Grund nachgewiesen wird, daß er nicht mehr aus reicht; aber bei derartigen exceptionellen Bewilligungen weiß ich eine feste Grenze nicht zu finden. Mehr oder weniger würden dann jene Bewilligungen jedesmal der ständischen Cognition unterliegen und die Stände dann so überhäuft werden, daß sie ihre ganze Zeit in Anspruch nehmen würden, einzelne Fälle zu untersuchen, die meiner Ansicht nach gar nicht zu ihrer Compe- Lenz gehören. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bitte nur um «in paar Worte zur Erwiederung. Die Aeußerung eines geehrten Sprechers, daß das Brandcaffeninstitut zu Uebertragung derar tiger Verluste bestimmt sei, ist begründet ; ich muß aber bemerken, daß das Institut die feste Regel befolgt, die sich' auf das Gesetz gründet, daß namentlich die Versicherung nur nach dem Zeit- werthc erfolgen kann. Nun, in dem hier vorliegenden Fall ge hörten diese Kirchen' einer alten Zeit an rind waren deshalb sehr niedrig versichert. Ich kann aber auch dem Sprecher die Beru higung geben, daß das Ministerium, und zwar schon früher, vor drei, vier Jahren, darauf Bedacht genommen hat, dahin zu wir ken, daß die Versicherung dee Kirchen und Schulen möglichst hoch . erfolge. Diese Maßregel hat Früchte getragen; denn wenn sie nicht stattgefunden hätte, so würde sich in den neuerlich abge brannten erblandischen Orten ein so außerordentliches Bedürfniß ergeben haben, daß das laufende Postulat sirr diese Zwecke bei weitem nicht zurcichen würde. Es hat sich aber das Bedürfniß hierdurch wesentlich vermindert. Es ist ferner auf Privatunter stützungen hingewiesen worden; da kann ich aber versichern, daß man, ohne Ausnahme, im ganzen Lande den Grundsatz befolgt hat, daß sie nur den Privatpersonen zugefloffen, nicht aber zu öffentlichen Zwecken verwendet word'cn sind. Es ist auch bekannt, daß die Privatunterstützungen in der zweiten Hälfte vorigen Jah res nicht so reichlich geflossen sind, weil die Mildthätigkeit zu sehr in Anspruch genommen worden ist. Ich erwähne übrigens noch einen Fall, der wenigstens geeignet ist, die Ansicht der Regierung zu rechtfertigen. Nämlich in dem Jahre 1833 oder 1834 brannte die Kirche zu Waldheim ab, und es erhielt die Commun aus dem Dispositionsfonds des Ministern eine Unterstützung von 1000 Lhalern. Allerdings stand diese Unterstützung mit den Bedürf nissen nicht im Bcrhaltniß, und, um beispielsweise zu bemerken, wie groß das Bedürfniß war, führe ich an, daß einzelne Ritter güter zu dem Kirchenaufbau bis zu 1600 -Thaler beizutragen hatten. Die Commun wendete sich deshalb am vorigen Land tage mit einer Petition an die Stände pnd bat um Erhöhung dieser Unterstützung, und es sprachen sich die Stände dahin aus, daß sie der Regierung anheimgaben, aus den laufenden Fonds, eine erhöhte Unterstützung zu gewähren, und darauf hat dieCom- mün noch andKweitt 1000 Thaler bekommen, und ich glaube,
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