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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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werde. Ich bin gerade der entgegengesetzten Meinung, theils aus den Gründen, die der Herr Staatsminister bereits vorhin entwickelt hat, theils im Interesse der Stande selbst. Erhöhen wir einmal die beiden Positionen, die auf dem Etat des Mini stern des Innern und auf dem des Cultusministerii stehen, dann ist jedenfalls zu erwarten, daß fortwährend die Erhöhung steigt, weil dann die Ansprüche sich vermehren werden. Weit zweckmä ßiger scheint es mir, wenn wir in dem einzelnen Falle, wo die Bewilligung nicht zulangt, über die Nothwendigkeit und Be dürftigkeit cognosciren können, was zugleich dazu beitragt, den Andrang, der bei dem Ministers eintreten würde, zu beseitigen. GrafHohenthal (Püchau): Ich habe nur gesagt, daß ich wünsche, es möchte der Dispositionsfonds erhöht werden; es ist aber damit nicht gesagt, daß er auch jedesmal verwendet werde. Geschieht eine solche Erhöhung nicht, wer bietet uns dafür Garantie, daß nicht solcher exceptionellen Bewilligungen mehre gefordert werden? und jede wird eine neue Verlegenheit für die Stande bieten, wie es die auf dem jetzigen Landtage heute vor liegende beweist. Bürgermeister Schill: Allerdings beruht diese Exception auf einer Basis. Diese Basis ist, daß der Werth der einge äscherten Gebäude sehr gering war und mit der versicherten Summe nicht möglich ist, nur den vierten Zcheil dieser Gebäude wieder aufzubauen. Die zweite Basis ist die große Armuth, welche in. Elsterberg und Neukirchen herrscht. Wenn die Mini sterien aus der Etatsumme helfen, soweit sie können, und die Summe reicht nicht hin, so ist eine Nachbcwilligung wohl ge rechtfertigt. v. Welck: Auch ich bin von der Nothwendigkeit der Auf stellung des Princips, zu dem wir uns in dem Deputationsbe richte bekannt haben, durchdrungen. Indessen schließt eine be stimmte Regel nicht eine Ausnahme für einen einzelnen Fall aus, und daß allerdings in einem solchen Falle, wie er hier vorliegt, eine Ausnahme gemacht werden könne und diese die Billigkeit er fordere , bin ich überzeugt. Es ist unter Andern erwähnt wor den, daß in dem Voigtlande überhaupt die Präsumtion der Ar muth und Bedürftigkeit gelte. Nun würde aber doch im All gemeinen darauf Nichts ankommen; denn die Armuth einzelner Orte, z. B. auch die von Markneukirchen und Elsterberg würde nicht ausschließen, daß die Kirche an diesen Orten ein bedeuten des Vermögen haben könnte. Allein das ist bei diesen beiden Orten nicht der Fall, und die ganze Last würde allerdings die sen unbemittelten Communen obliegen. Man möge daher auch der Deputation nicht den Vorwurf machen, daß sie vorzugs weise die beiden Städte Markneukirchen rind Elsterberg vor den übrigen Orten des Vaterlandes, die im Lauf vorigen Jahres ebenfalls durch Brand heimgesucht wurden, begünstigt habe. So rpurde z. B. auch die Stadt Oschatz von einem ebenso bedeu tenden Brandunglücke betroffen. Auch da ist die große, schöne Stadtkirche, sowie auch andere geistliche Gebäude abgebrannt; auch dort hat die Commun Alles gethan, um sich vor dem Mandunglücke zu sichern; sie hatte auch hoch versichert; allein, soviel ich weiß, besitzt die Kirche einiges Vermögen, und es ist für den momentanen Bedarf der Stadt schon dadurch eine Er leichterung zugegangen, daß von Seiten der meißner Kreisstände ihr ein ziemlich bedeutendes Capital unverzinslich züm Wieder aufbau der Kirche vorgeschossen worden ist. Uebrigens finde ich auch eine Analogie darin, wenn man diese Bewilligung aus spricht. Es sind nämlich dem hohen Staatsministerio zeither immer Mittel in die Hand gegeben worden und werden ihm bei jedem Landtage wahrscheinlich immer wieder auf's Neue bewil ligt werden müssen, um hülfsbcdürftigen Communen Unterstü tzungen zu Kirchen- und Schulzwecken zu verabreichen. Man könnte gegen dergleichen Bewilligungen dasselbe geltend machen, was von dem Herrn Vicepräsidenten vorhin ausgesprochen wor den ist. Allein, meine Herren, wenn wir nicht Bedenken tra gen, Gesetze zu geben, welche Communen und Privaten Lasten auflegen, die sie mitunter zu tragen nicht im Stande sind, wie dies bei dem Parochialgesetz der Fall ist, so müssen wirunsfrei lich auch darein ergeben, daß wir dann aus der Staatscasse Mittel zur Unterstützung von Communen ufid Privaten für der gleichen Fälle bewilligen müssen. Ich glaube, daß die Analo gie dieses Falles zu Gunsten des Deputationsgutachtens spricht. v. Po fern: Eine Bevorzugung möchte ich die hier bean tragte Bewilligung doch nennen, da z. B. Sayda und andere Orte von dem Brandunglück gleichfalls heimgesucht und in glei cher Lage sind. Um einerseits das Princip zu retten, anderer seits den armen Orten eine Unterstützung zu gewahren, die mei netwegen eine gleich hohe sein könnte, erlaube ich mir den Antrag, diesen beiden Orten einen Vorschuß, und zwar unverzinsbar, zu gewähren. Ich erlaube mir, zu bitten, daß mir eine Auskunft darüber ertheilt werde, ob es nicht möglich sei; wenigstens ist dies schon öfter vorgekommen. Referent Bürgermeister Hüb ler: Der Antrag ist zwar noch nicht unterstützt; aber ich mache vorläufig darauf aufmerk sam, daß die Verhältnisse dieser beiden Communen als so mit tellose geschildert worden, daß sie ohne die beanspruchte Unter stützung des Staates nicht im Stande sein würden, ihre Kirchen und Schulen wieder aufzubauen. Ich weiß daher nicht, ob der Antrag des Herrn v. Posern, die Unterstützung in Form eines Vorschusses zu gewähren, zu einem andern Resultate führen möchre, als die sofortige Verabreichung der Unterstützung. Denn beiden Communen würde bei ihrer Mittellosigkeit rind bei der Un möglichkeit , Rückzahlung zu leisten, doch nichts übrig bleiben, als später um deren Erlaß zu bitten, und so würde sich der Vor schuß immer wieder in eine reine Unterstützung umwandeln. Präsident». Gersdorf: Ich habe überhaupt zu fragen, ob der Sprecher seine Bemerkung als Antrag behandelt haben wolle? Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir, zu be merken, daß das Ministerium diese Rücksicht gleichfalls in das Auge gefaßt hat, und bei der mündlichen Rücksprache in Erwä gung gezogen worden ist, ob nicht auf diese -Weise eine Beihülfe zu gewähren sei, wobei ich bemerke, daß in andern Fällen auch hiervon Gebrauch gemacht worden ist. Ich mußte mich aber in der Thal dagegen erklären. Wenn die Communen bedeutende
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