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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittel haben, wenn die Einwohner insgemein wohlhabend sind und eine Garantie darbieten, so ist dieses Mittel zweckmäßig, und ist auch fortwährend angcwendet worden. Wenn dies aber nicht der Fall ist, so halte ich ein solches Mittel für gefährlich. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn das Mittel dem Zwecke entsprechen soll, man auch als Vorschuß mehr gewäh ren müßte, als die 4000 Thlr., die als Beihülfe gewährt werden sollen. Man müßte 10 —15000 bewilligen. Nun ist aber Nichts schwerer, als solche Vorschüsse von armen Communen wieder beizutreiben. Gestundungsgesuche hören nicht auf, zuletzt muß ein Erlaß eintreten, und es ist nicht zu bezweifeln, daß der Staat hierbei mehr verlieren würde. v. Posern: Ich will den Antrag fallen lassen. Graf Hohenkhal (Königsbrück): Es ist mir ange nehm gewesen, von dem Herrn Staalsminister in seiner ersten Rede zu hören, daß das Postulat gestellt worden, ehe die großen Brände, welche unser Vaterland heimgcsucht haben, zur Cogni tion des hohen Ministerii gekommen sind. Ich hoffe daher, daß der mir so nahe liegenden Stadt Camcnz, welche alle Schulgebäude verloren hat, aus dem Dispositionsfonds seiner Zeit geholfen werden könne, da diese Commun ebenfalls so unbeschreiblich arm, und Alles von ihr geschehen ist, was geschehen konnte, um ihre Gebäude vor Brandunglück zu sichern. Einverstanden mit der geehrten Deputation, halte ich die Ausnahme sehr wohl begrün det. Ich werde also mit ihr für die Bewilligung der 8,000 Rthlr. stimmen, finde aber, daß bei Camenz derselbe Fall vorliege, der eine solche Ausnahme rechtfertigte. Es war mir betrübend, aus der ersten Vorlage zu sehen, daß für die benachbarte^Stadt Ca mcnz ein Postulat nicht gestellt war. Ich bin daher dem Herrn Minister für seine erste Erklärung sehr dankbar/und werde durch aus keinen Antrag stellen, der übrigens auch nicht von uns zu stellen sein würde. v. Schönb erg (Purschcnstein): Ich furchte, daß die Aus nahme, welche man mit Elsterberg macht, bald zur Regel werden wird. Dieselbe Berücksichtigung, wie Elsterberg, nehme ich für Sayda in Anspruch, eine Stadt, die mir näher liegt und die eben falls nicht zu den wohlhabenden, sondern zu den armen Städten des Landes gehört. Ein großer Theil der Einwohner hat erklärt, nicht aufbauen zu können, und ein anderer Theil hat die begon nenen Baue nicht ausführen können. Dieser Ort hatfeine Kir chen, Pfarr- und Schul-, nebst der Diaconatwohnung verloren, und ich bin überzeugt, daß das Brandcassengeld nicht zur Auf- bauung der Hälfte der eingeäscherten Gebäude hinreicht. Da also hier dieselbe Hülfsbedürftigkeit, wie in Elsterberg, - stattsin- det, ist auch dieselbe Berücksichtigung in Anspruch zu nehmen. Vicepräsidmt v. Carlowitz: Das, was von dem letzten Sprecher über die Verhältnisse von Sayda gesagt wurde, kann ich nur vollkommen bestätigen. Es ist dies übrigens ein neuer Beleg für die Nichtigkeit der von mir früher ausgesprochenen An sicht. Hat man einmal daS Princip verletzt, so muß man billig auch weiter gehen und andern Kommunen ebenfalls eine Unter stützung gewähren. Ob das aber die Scaatscassm zuletzt nicht I. L5. allzusehr überlasten werde, dasmuß ich Ihrem Ermessen anheim geben. v. Heynitz: Ich erkenne das Princip an, daß die Com munen solche Unglücksfälle allein aus ihren Mitteln zu decken haben; allein dennoch glaube ich, daß in dem vorliegenden Falle eine Ausnahme von jenem Princip zu machen ist, und bedaure nur> daß gerade jetzt der Entschluß dazu dadurch erschwert wird, daß so viele Brandunglückssälle sich rasch gefolgt sind. Wenn man aber einen längern Zeitraum von 10 oder 20 Jahren ins Auge faßt, so wird man finden, daß der Fall des Abbrennens von sämmtlichen Kirchen- und Schulgebäuden gewiß zu den selte nen gehört, und daß daher die Werwilligung des verlangten Postulates nicht so bedenklich ist. Allerdings wenn man anneh- mcn könnte, daß solche Unglücksfälle alle Jahre wiederkehrten, so wäre das Verhältniß ein ganz anderes; aber durch diesen augenblicklichen Umstand werde ich mich nicht von der Sache ab halten lassen. BürgermeisterSecretairMittelstadt: Ich bekenne, daß ich zu dem gegenwärtigen Landtage mit der Ueberzeugung ge gangen bin, daß das vorige verhängnißvolle Jahr manches Opfer bei der ständischen Bewilligung fordern werde. Der vor liegende Fall scheint mir dahin zu gehören,- und ich werde mich nicht abhalten lassen, jenen beiden armen Communen die ange sprochene Unterstützung zu gewähren, selbst auf die Gefahr hin, daß Communen, die in gleichen Verhältnissen stehen, auch gleiche Unterstützung.fordern werden, denn ich hoffe zu der Vor sehung, daß die Unglücksfällc, welche im vorigen Jahre unser Vaterland heimsuchten, nicht so bald wiederkehren werden, und wir also das kleine Opfer, welches wir in dieser Beziehung bei dem gegenwärtigen Landtage bringen, künftig bald verschmer zen werden. Referent Bürgermeister Hübler: Ich glaube denn doch, daß die Möglichkeit, daß künftig von Seiten anderer durch Brand unglück betroffener Communen ähnliche Anforderungen an die Staatsregierung gelangen könnten, niemals einen ausreichenden Grund abgeben dürfte, das vorliegende Postulat zurückzuweisen. Es wird in jedem concreten Falle zu beurtheilen sein, ob er, wie der gegenwärtige, zu den außerordentlichen gehöre, das heißt: ob alle die Gründe vereint für ihn sprechen, welche das Postulat- für die Städte Markneukirchen und Elsterberg unter stützen. Wo dies nicht der Fall, würde das Ermessen der Kam mer sich völlig frei bewegen. Wo aber gleiche Gründe dafür sprä chen, würde es wohl in der Menschlichkeit liegen, gleiche Hülfe den Bedrängten angedeihen zu lassen. Und so fürchte ich denn keine Confequenzen, und zwar um so weniger, als dem Postulate für die Städte Markneukirchen und Elsterberg noch ein Grund zur Seite steht, dessen ich vorhin-noch nicht gedacht habe. ES liegt' nach Ausweis des Catastercxtractes in der ursprünglichen schlechten Beschaffenheit ihrer Kirchen, geistlichen und Schul gebäude, die eine höhere Versicherung nicht züließ, als eine solche, die zu den Kosten des Neubaues in dem auffallenden Mißver- yälcniß sich befindet. 2
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