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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Zeile 3 des zweiten Satzes das Wort „sechs" zu vertauschen mit „acht". > Endlich ist kn der zweiten Kammer Noch folgender Zusatz nach den letzten Worten „nicht ftattflnde." angenommen worden: „Die Gerichtsbehörden senden die rechtzeitig bei ihnen eingereichten Reklamationen oder Recursschriften an die Commission wegen Auswitterung des steuerfreien Grund- eigenthums ein, letztere aber gibt solche, insofern sie die selben nicht sofort erledigt, in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. November 1838, §. 14, an das Finanzministe rium zur Entscheidung ab." Der Grund dieses Zusatzes ist nach dem jenseitigen Depu- tationsberichle, daß es den Betheiligten sowohl, als den Be hörden selbst sehr erwünscht sein dürfte, gleich in dem Gesetze selbst den Weg genau bezeichnet zu sehen, welchen eine erhobene Reklamation oder ein eingelegter Recurs zu nehmen habe. Die Deputation findet gegen diesen Zusatz Etwas nicht zu erinnern und beantragt daher dessen Annahme. Hat es auch nach den Motiven zu dieser ß. S. 335 den Anschein, als ob die nach tz. 1 wegfallende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch auf bloße Rechnungsirrthümer in der Entschädigungsberechnung bezogen werden solle, so ist doch, wie die königl. Herren Commiffarien der Deputation ver- ' sicherten, dieses nicht die Absicht des Gesetzes, wie es denn auch Rechtens ist, daß ein wirklicher error in cnleul» keine Rechtskraft erlangt. Es scheint daher dieserhalb das Gesetz eines erläuternden Zusatzes nicht zu bedürfen, vielmehr kann dieDeputation die Annahme der §. 1 mit den erwähnten Beränderungen und Zu sätzen anrathen. Bürgermeister Schill: Ich würde mich mit der Deputa tion hinsichtlich der vorgeschlagenen Aendcrung, welche sie im Berichte (s. oben Seite 272) beantragt, nicht einverstanden er- klaren können, sondern die Einschaltung, wie sie von der zweiten Kammer beliebt worden ist, wenn auch nicht für besser, aber- doch für gleich annehmbar halten. Materiell ist die zweite Kammer wohl ganz derselben Ansicht, wie unsere verehrte erste Deputation, und wenn sie hier„Steuercataster" imAllgemeinen gesagthat, wäh rend es bei uns heißt: „die sich nach vollendeter Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuercataster im Finanzmini sterium herausstellt"- so hat sie nicht die Ortssteuercataster gemeint, sondern diejenige Summe, welche das Steuercataster im ganzen Lande ergeben wird; es ist dasselbe, was die Deputation in ihrem Berichte zu erkennen gibt. Irgend ein Mißverständmß kann aus dem Grunde sich kaum Herausstellen, weil natürlich die ge- sammtc Summe der Steuereinheiten inr ganzen Lande Anhalt geben muß, um zu ermitteln, wie viel auf die einzelne Einheit kommt. Sonach scheint es mir, als ob in der Lhat ein wirkli cher Unterschied zwischen beiden Anträgen nicht vorhanden sei und auch nicht nothwendig, hier erst eine Differenz mit der zwei ten Kammer herbeizuführen; ich müßte mich daher dahin ver wenden, daß man der zweiten Kammer beitreten möchte. I. 16. Referent v. Friesen: Ich habe nur darauf zu «wiehern, daß in dem Berichte der Deputation der zweiten Kammer aller» dings die Meinung liegt, die Summe der Steuerfreiheiten auS jedem Orts cataster, wie sie bei der ersten Aufstellung festgestellt worden ist, als die richtige anzunehmen. Denn es heißt im Be richte: „Die entsprechendste Grundlage bietet dar die Summe der Einheiten, welche bei der ersten Aufstellung der Steuercataster in jedem Orte gefunden worden ist." Nun wollte die Deputation vermeiden, daß, wenn vielleicht eine Summe im Orte L imJahre 1839, und eine zweite Summe im Orte L im Jahr 1849, sowie eine dritte in dem-Orte 6 im Jahre 1841 gefunden worden ist, diese Summen nicht bei der Summirung zu Grunde gelegt wür den, weil seit dem Jahre 1839 im Orte ä. eine Menge Vermeh rungen oder Verminderungen zum Vorschein gekommen sein können, welche die erste Summe zur Zeit der Summirung un richtig machen würden. Bürgermeister S chill: Ich habe darauf zu entgegnen, daß darüber keinMißverständniß obwalten kann; die zweite Kammer sagt ausdrücklich: „Diejenige Steuereinheitssumme, welche nach der ersten Aufstellung des Catafters sich herausstellt, ist diejenige, welche unterzulegen ist"; und sie mußte natürlich in ihrem Be richte darauf Hinweisen, daß die einzelnen Ortssteuercataster die Grundlage bilden müssen, weil aus ihnen die Hauptsumme fürs ganze Land sich herausstellt; mithin muß ich immer dabei stehen bleiben, daß materiell kein Unterschied zwischen den Ansichten bei der Kammern vorhanden ist, und daß die Fassung der zweiten Kammer keine Veranlassung zu einem Mißverständniß geben kann. Secretair Ritterstadt: Ich war bei dem Durchlesen des Deputationsberichtes sofort der Ansicht, welche der Herr Bür germeister Schill soeben ausgesprochen hat, insofern, als ich glaube, daß der Unterschied, welcher zwischen den beiden Vor schlägen der ersten und zweiten Kammer bestehen könnte, wohl nur ein sehr geringer sein kann. Ich bin nämlich der Ansicht, allerdings gegen die vom Herrn Bürgermeister Schill ausgespro chene Meinung, daß auch ein materieller Unterschied vorhanden sein möchte, indem nämlich die zweite Kammer die Cataster zum Grunde gelegt wissen will, ganz in dem Zustande, wie sie das erste Mal ausgenommen worden sind. Nun kann aber von der ersten Aufnahme der Cataster an bis zum Eintritt des neuen Gründsteuersystems an den meisten Orten eine Veränderung ge gen den frühem Zustand eingetreten sein, und diese Veränderung ist es meines Erachtens, um die es sich gegenwärtig handelt. Allein, soweit ich die Sache beurtheilen kann, und nach den Er fahrungen, die ich gemacht habe, werden diese Veränderungen immer so unbedeutend sein, daß ich kaum glaube, es werde sich verlohnen, hier erst einen abweichenden Beschluß zu fassen. Wenn nicht etwa von Seiten der Herren Regierungscommissare diese meine Ansicht, daß der Unterschied nur ein geringer sein werde , widerlegt werden sollte, so würde ich mich allerdings auch für den vom Bürgermeister Schill ausgesprochenen Antrag ent schließen müssen, nämlich dem Beschlüsse der zweiten Kammer in dieser Beziehung beizutreten. 1*
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