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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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die Deputation widersprechen zu müssen, denn es liegt hier nicht blos ein Unterschied in der Fassung, sondern auch ein materieller vor. > Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung hat einen der artigen Zusatz bei dem Gesetz nicht für nöthig erachtet, weil es natürlich in ihrer Aufgabe liegen muß, bei diesen Berechnungen möglichste Vollständigkeit in das ganze Geschäft zu bringen; sie har sich aber auch gegen den in der zweiten Kammer gestellten Antrag nicht erklärt, weil er in der Hauptsache für ihre Ansicht sprach; sie versteht allerdings unter der ersten Aufstellung die wirkliche Zusammenstellung der Cataster, wobei es sich darum handelt, aus den Grund des Ergebnisses derselben zur Entschä digungsberechnung zu verschreiten. Es liegt in der Absicht der Regierung und muß es liegen, der Wahrheit möglichst nahe zu kommen, und diejenigen nachträglichen Veränderungen, insoweit sie zu ihrer Kenntniß gekommen sind, zu berücksichtigen. Ich glaube daher, daß die geehrte Kammer nach dieser Erklärung sich mit dem Anträge, der in der zweiten Kammer gestellt worden ist, unbedenklich vereinigen kann. Vicepräsident v. Carlowitz: Was mich betrifft, so glaube ich, man kann ganz dahingestellt sein lassen, ob die zweite Kammer materiell mit der Deputation einverstanden ist, oder nicht, und muß dennoch, abgesehen davon, genöthigt sein, die Fassung der zweiten Kammer zu amendiren; denn mag die zweite Kammer nun das Eine oder Andere gewollt haben, so mußte sie meines Erachtens eine klarere Fassung wählen. Mir scheint wenigstens die Fassung der zweiten Kammer doppel sinnig. Wollte die zweite Kammer die Meinung darlegen, daß man, abgesehen von dem endlichen Resultat, die Steuer cataster nur so ins Auge fasse, wie sie an jedem einzelnen Orte nach der ersten Aufstellung sich herausgestellt, so mußte sie z. B. den Ausdruck brauchen: „die sich nach der ersten Aufstellung der Steuercataster an jedem einzelnen Orte herausstellt"; wollte sie aber umgekehrt diejenige Modalität, welche wir in unserer Fassung berücksichtigt haben, ebenfalls Vorschlägen und nicht auf die erste Aufstellung der Steuercataster an jedem einzelnen Orte Gewicht legen, sondern die letzte Aufstellung der ge lammten Steuercataster im ganzen Lande zur Norm nehmen, so würde sie haben sagen müssen: „die sich nach der ersten defi nitiven Aufstellung der Steuercataster im ganzen Lande heraus stellt." Nach diesem Allen scheint es mir allerdings, als ob, es mag nun die zweite Kammer das oder jenes beabsichtigt haben, man von der von ihr gewählten Fassung abgehen müsse. Sollte nun auch die von Ihrer Deputation vorgeschlagene Fas sung Ihnen nicht genügen, so würde ich wenigstens wünschen, daß diejenigen Herren, welche sich gegen dieselbe ausgesprochen haben, mit einem Amendement hervorträten, welches die Dunkel heiten in der Fassung der zweiten Kammer hebt. v. Welck: Ich habe nur ein paar Worte hinzuzufügen. Nach der Aeußernng des Herrn Staatsministers scheint derselbe ganz gleicher Ansicht mit der Deputation zu sein, und der Kam mer die Zusage gegeben zu haben, daß Veränderungen, welche in der Zwischenzeit hinsichtlich der einzelnen Steuercataster vor gekommen sind, berücksichtigt werden sollen. Ist das nun der Fall, und irre ich mich nicht in dieser -Voraussetzung, so sehe ich gar nicht ein, warum wir uns dem Anträge der zweiten Kammer anschließen sollten, einem Anträge, der eigentlich etwas Anderes voraussetzt und bezweckt. Die Erklärung des Herrn Staats ministers hat mich vollkommen darüber beruhigt, daß die Irr- thümer, welche bei der ersten Aufstellung der Cataster vorge kommen sein könnten, abgeändert und bei der definitiven Auf stellung zum Grunde gelegt und verbessert werden sollen; ich würde es also für viel unbedenklicher halten, wenn wir von jedem Zusatz abstrahirten, als daß wir dem Anträge der zweiten Kam mer beitreten. Bürgermeister Wehner: Mir scheint es allerdings, als ob wir uns jetzt in einen Streit einlassen wollten, der zu keinem großen Resultate führen kann. Es handelt sich blos um Er mittelung der Zahl der Steuereinheiten, sowie die sämmtlichen Cataster sie an die Hand geben; der zweiten Kammer ist schon von der hohen Staatsregicrung erklärt worden, daß die Einfüh rung des neuen Steuersystems wenigstens mit dem Jahre 1843 den Anfang nehmen werde; in der Zwischenzeit von jetzt bis dahin können unmöglich große Veränderungen vorkommen, sie werden wenigstens so unbedeutend sein, daß sie kaum in Erwä gung zu ziehen sind, wenn man dabei im Auge behält, daß eine solche Veränderung dem Einzelnen, welcher Entschädigung er halt, nicht bemerkbar sein kann. Unter diesen Umständen scheint mir die Sache nicht von der Art zu sein, daß man sich darum mit der zweiten Kammer in Differenz versetze; und dieses ist wenigstens bei mir der Grund, weshalb ich., dem Deputations gutachten entgegen, der zweiten Kammer aber beitrete. Prinz Johann: Soviel scheint mir doch festzustehen, daß die Fassung der zweiten Kammer nicht klar ist; denn selbst diejeni gen Herren, welche sich dafür ausgesprochen haben, scheinen sie auf verschiedene Art auszulcgen. Ich glaube, es ist zweckmäßiger, man wählt eine deutlichere Fassung. Ist die zweite Kammer wirklich unserer Ansicht, so wird es keine Differenz geben, sondern sie wird unserm Anträge beistimmen. Bürgermeister Wehner: Ich wollte nur das noch bemer ken, daß das Gesetz, von dem die Rede, ein vorübergehendes Gesetz ist, wo man der hohen Staatsregierung zutrauen kann, sie werde die Sache so einrichten, daß kein Nachlheil daraus entstehen wird. Staatsminister v. Ze sch au: Es würden die verschiedenen Meinungen sich dann vereinigen lassen, wenn der von der zweiten Kammer beschlossene Zusatz in einigen Worten abgeändert würde. Der Zusatz lautet: „Bei der Ermittelung der Entschä digungsbeträge, (Landtagsabschicd vom Jahre 1834, tz. 20,4) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach der ersten Aufstellung der Steuer cataster herausstellt." Wenn die Worte wcggelaffen würden: „nach der ersten Aufstellung" so daß es heißt: „die sich bei der Zusammenstellung der sämmtlichen Steuercataster herausstellt" so liegt dann in dieser Erklärung, daß diese Cataster, wie sie ur sprünglichaufgestelltworden sind, in der Hauptsache zumGrunde zu legen sind, daß aber diejenigen Veränderungen, insoweit
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