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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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sie der betreffenden Behörde bekannt geworden und zu übersehen sind, mit beachtet werden; man muß nämlich dann unter diesen Worten: „Zusammenstellung der Steuercataster" das eigent liche Schlußgeschäft verstehen. Vicepräsident v. Carlo witz: Ich könnte allerdings mit der Bemerkung, welche der Herr Staatsminr'ster von Zeschau dargclegt hat, einverstanden sein; denn ich muß darauf aufmerk sam machen, daß sein Amendement ziemlich dieselben Worte um faßt, welche die Deputation gebraucht hat; sie sagt: „die sich nach vollendeter Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Drtssteüercataster km Finanzministerium herausstellt." Es wird also hier aufEi.nes herauskommen, ob man der Ansicht des Herrn Staatsministers beipflichtet, oder dem Dcputationsvorschlag. Bürgermeister Hü bl er: Ich sollte doch meinen, daß, da die Ansichten des hohen Finanzministeriums über den geeigneten Moment der Aufstellung der Steuercataster ganz conform sind mit denen unsererDeputation, es zweckmäßig sei, dem Fassungs vorschlage derselben zu folgen. Mir scheint der Antrag, wie ihn die zweite Kammer gestellt hat, durchaus kein zweideutiger; denn könnte auch die Wortfassung des jenseitigen Zusatzes viel leicht einen Doppelsinn gestatten, so lassen doch die Rationen, welche der jenseitige Deputationsbericht dazu gegeben, keinen Zweifel, daß die zweite Kammer recht wohl gewußt habe, was sie beantrage. Insofern aber ihr Antrag der Regierungsansicht entgegentritt, stimme ich für den Fassungsvorschlag unserer De putation. v. Welck: Ich muß noch hinzufügen, daß ich um so mehr dieser eben ausgesprochenen Ansicht sein muß, weil, wenn die Wortfassung der zweiten Kammer beantragt wird, das hohe Mi nisterium sich vielleicht sogar behindert finden könnte, auf eine Rectificirung der Steuereinheiten, die in der Zwischenzeit vor gefallen ist, Rücksicht zu nehmen. v. Crusius: Der Aufforderung des Herrn Vicepräsiden ten folgend, erlaube ich mir folgendes Amendement zu dem De putationsgutachten in Vorschlag zu bringen: auf der vorletzten Zeile nach den Worten: „vollendeter" einzuschalten: „erster definitiver." Ich glaube, durch Beifügung dieser beiden Worte würden sammtliche Bedenken gehoben werden. Präsident v. Gersdorf: In alledem, was von verschie denen Seiten geäußert worden ist, habe ich die Veranlassung zu einer Fragstellung nicht gefunden, weil ein Antrag nicht gestellt ward. In dem, was der Herr Staatsminister geäußert hat, habe ich allein einen Antrag finden können, nämlich dem Satze, welchen die zweite Kammer vorgeschlagen, aber unsere Deputa tion nicht angenommen hat, einige Worte hinzuzufügen. Es würde darauf ankommen, ihn zur Annahmefrage zu stellen. Staatsminister v. Zeschau: Das Ministerium beabsichtigte dies nicht; es wollte nm die Ansicht äußern, wie durch Zusatz von wenig Worten zu dem Antrag der zweiten Kammer der Sinn der geehrten Deputation zu treffen sei; derselbe Zweck würde vielleicht durch das eben gestellte Amendement erreicht werden. Der Vorschlag des Ministern ging dahin, statt der Worte: „nach der ersten Aufstellung" zu setzen: „die sich bei Zusammenstellung sämmtlicher Steuercataster herausstellt." Präsident v. Gersdorf: Nachdem dieses von dem Herrn Staatsminister eröffnet worden ist, glaube ich nun zu dem vom Herrn v. Crusius gestellten Amendement zurückgehen zu können; dasselbe ging dahin, nach den Worten auf der vorletzten Zeile: „nach vollendeter", zu setzen: „erster definitiver", und ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Bürgermeister Schill: Das Amendement erledigt aller dings die Zweifel, welche man gegen die Fassung der zweiten Kammer gehabt hat. Ich muß aber doch in dieser Beziehung noch bemerken, daß die zweite Kammer in den Worten: „Auf stellung der Steuercataster" eben dkeZusammenstellung der Steuer cataster gemeint hat, und daß die erste Feststellung der Zeitpunkt sei, wo die Steuereinheiten zusammengezählt werden sollen, und eben die Feststellung eines solchen Zeitpunktes ist das Wichtige in diesem Anträge. Wenn Herr v. Welck bemerkt, daß spätere Jrrthümer nicht beseitigt werden könnten, so entgegne ich, daß eben in der definitiven Zusammenstellung die Jrrthümer schon beseitigt sein müssen. Es ist aber nicht wünschenswerth, daß man spätere Veränderungen berücksichtige, sondern daß man die erste Hauptsumme beibchalte, was durch das Amendement vom l). Cru sius erreicht wird. Ich muß bezweifeln, daß die hohe Staats regierung immer im Stande sein wird, diese Veränderungen genau zu wissen, sondern sie wird sie erst durch Steuerrechnungen kennen lernen, welche am Ende des Jahres abgelegt werden; mithin scheint es mir zweckmäßiger, den bemerkten Zeitpunkt zu wählen, welcher als Grundlage dient. Referent v. Friesen: Es liegen also eigentlich vier Fas sungen vor, aus denen die Kammer zu wählen hat. Die erste ist von der Deputation vorgefchlagen worden, und diese würde zuerst angenommen oder verworfen, zuerst zur Abstimmung ge bracht werden müssen. Sie lautet: „Es ist diejenige Zahl zum Grunde zu legen, die sich nach vollendeter Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Drtssteüercataster im Finanzmini sterium herausstellt." Die zweite Fassung, welche nun zuerst für besser gehalten wurde, ist die von der zweiten Kammer; da heißt es: „zum Grunde zu legen, die sich nach der ersten Aufstellung der Steuercataster herausstellt." Daß diese Fassuyg dunkel, ist schon von mehren Sprechern bemerkt worden; sie ist aber auch nicht nur dunkel, sondern so, daß die Deputation sich nicht da mit hat vereinigen können. Denn aus den Motiven, welche dem Berichte der zweiten Kammer unterliegen, geht deutlich her vor, daß die erste Aufstellung des Drtscatasters in jedem Orte gemeint ist, und baß man eine spatere Verminderung oder Ver mehrung bis zur endlichen Zusammenstellung ausdrücklich aus geschlossen wissen will. Die dritte Fassung, ist von der hohen Staatsregierung vorgeschlagen worden, wodurch die Fassung der zweiten Kammer in einigen Worten verändert und es heißen würde: „diejenige Zahl zum Grunde zu legen, die sich bei der Zu sammenstellung der sämmtlichen Steuercataster herausstellt".
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