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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Viertens ist noch ein Unteramendement gestellt worden, wonach es heißen würde, nach der Fassung der Deputation: „zum Grunde zu legen, die sich nach der vollendeten ersten definitiven Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuer cataster im Finanzministerium herausstellt." Wenn ich erklären soll, welche ich wählen würde, so muß ich doch dabei bleiben, daß die Fassung der Deputation Alles enthält, was wünschenswerth ist. Die soeben gegebene Erklärung der hohen Staatsregierung entspricht ganz der Ansicht der Deputation und der von ihr vor geschlagenen Fassung. Ich muß aber wiederholen, daß ich auch nach dieser Erklärung behaupte, daß eigentlich kein Zusatz nöthig sei. Ich habe geglaubt, daß eS sich von selbst versteht, daß das Finanzministerium die wirkliche Summe zum Grunde legen werde, wie sie sich zur Zeit der Abrechnung herausstcllt. Allein, da die zweite Kammer offenbar einen andern Sinn unterlegt, als die Deputation, so glaube ich, daß, wenn einmal ein Zusatz beliebt wird, die Fassung der zweiten Kammer nicht nur dunkel, sondern auch bedenklich sei. Da nun die Erklärung des Herrn Finanzministers mit der Ansicht der Deputation übereinstimmt, und da die Fassung,, welche in unscrm B.richte vorgeschlagen ist, uns in der Deputation von den Herren Negierungscommis- sarien selbst gegeben worden ist, so würde ich Vorschlägen, die Fassung,der Deputation anzunehmen, und ich zweifle nicht, daß die zweite Kammer dieser Fassung beitreten werde. Gegen den vom Herrn v. Crusius vorgeschlagenen Zusatz finde ich kein Be denken. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren! Die Verände rung einiger Worte in dem von der Deputation der ersten Kam mer vorgeschlagenen Satze auf der 200sten Seite wurde zwar von der hohen Staatsregierung vorgeschlagen, aber darauf nicht bestanden, sondern hinzugefügt, es könne wohl bei dem vorhin vom Herrn 0. Crusius gestellten Amendement sein Bewenden finden. Die erste Frage habe ich nach der Landtagsordnung aus das Gutachten unserer Deputation zu stellen, also auf den Satz: „Bei Ermittelung der Entschädigungsbetrage(Landtagsabschied vom 30. October 1834, unter R. §. 20, 4) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach vollendeter Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuercataster im Finanzministerium heraus stellt." Indessen könnte es hier wohl angemessen erscheinen, die Meinung der Kammer zu vernehmen, ob nicht eine eventuelle " Frage auf das vorhin zahlreich unterstützte Amendement gestellt werden kann. Es gibt noch einen zweiten Weg; ich stelle die Frage erst auf das Deputationsgutachten, mit dem Vorbehalt, auf das Amendement zurückkommen zu können; ich würde viel leicht Letzteres' wählen, was auch dem Geschäftsgänge ange messener erscheint. Vicepräsident v. Carlo Witz: Ich bin allerdings, was die Fragstellung anlangt, ebenfalls der letztem Meinung, näm lich daß die erste Frage auf das Deputa ionkgutacdten zu stel len sein möchte, jedoch mit dem Vorbehalt, auf das Crusius'sche Unteramendement zurückzukommen; allein ich habe noch den Wunsch hinzuzufügen, daß man darüber einig werde, wie man, wenn man dem Deputationsgutachten beipflichtet, sich die Hände bindet, auf den Antrag der hohen Staatsregierung zu rückkommen zu können. Dieser sollte füglich durch Annahme des Deputationsgutachtens ausgeschlossen werden. Ich bitte mir darüber die Erklärung des Präsidiums aus, damit bei der Fragstellung darüber kein Zweifel entsteht. Präsident v. Gersdorf: Ich habe geglaubt, daß ich die Frage nunmehr zu stellen habe auf den von unserer Deputation vorgeschlagenen Satz, mit Vorbehalt, auf das Amendement des Herrn 0. Crusius zurückkommen zu können- Vicepräsident v. Carlowitz: Das ist auch meine Ansicht. Präsident v. Gersdorf: Ich frage daher die Kammer: ob sie den von der Deputation vorgeschlagenen in ihrem Berichte in den Worten: „Bei Ermittelung der Entschädigungs beträge (Landtagsabschied vom 30. October 1834, unter L. §. 20. 4.) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach vollendeter Zusammenstel lung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuercataster im Finanz ministerium herausstellt" enthaltenen Satz annimmt? — Er wird gegen ei ne Stimme angenommen. Präsident v. Gersdorf: Nun frage ich: ob die Kammer das vorhin vom Herrn v. Crusius gestellte und zahlreich unter stützte Amendementanzunehmen gemeint sei? — Einstimmig La. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich auf die übrigen Fragen zurückzukommen haben. Referent Freiherr v. Friesen: Der zweite Zusatz tritt in der dritten Zeile des zweiten Satzes ein, und es ist vorgeschla gen worden, anstatt sechs Wochen anzunchmen acht Wochen. Die hohe Staatsregierung hat sich damit einverstanden erklärt. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, würde ich fragen: ob man diese, von Seiten der Deputation vorgeschlagene Veränderung, das Wort sechs mit ach tzu vertau schen, annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Referent Freiherr». Friesen: Der dritte Zusatz tritt ein am Schluffe der Paragraphe nach den Worten: „Wiederein setzung in den vorigen Stand nicht stattsinde", und lautet: „die Gerichtsbehörden senden die rechtzeitig bei ihnen eingereichten Re klamationen oder Recursschristen an die Commission wegen Aus mittelung des steuerfreien Grundeigenthums ein, letztere aber gibt solche, insofern sie dieselben nicht sofort erledigt, in Ge mäßheit des Gesetzes vom 8. November 1838, §. 14, an das Finanzministerium zur Entscheidung ab." Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, frage ich sofort: ob die Kammer genehmige, daß nach den Wor ten deö zweiten Satzes, also am Ende der §. hinter den Worten: „nicht stattsinde" der vom Herrn Referenten vorgelesene Zusatz, der in den Worten enthalten ist: „Die Gerichtsbehörden senden die rechtzeitig bei ihnen eingereichten Reklamationen oderRecurs-
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