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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Wehnei: Ich will mir in Bezug auf den letzten Antrag eine Bemerkung zu machemerlauhen. Nach dem Anträge soll es heißen: „daß in derselben Schrift die Voraus setzung ausgesprochen werde, daß die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin auf den Wunsch der Betheiligten die unmittelbare Aus händigung der Entschädigungssummen an diese selbst zu bewir ken, nicht Anstand nehmen würden, sobald nämlich diese Aushän digung nach tz. 6. des Gesetzes zulässig sei." Nun aber glaube ich, wird dieser Antrag, fürs Erste Schwierigkeiten finden, und fürs Zweite scheint er mir gar nicht nöthig zu fein. Schwierig keiten wird er finden darum, weil ich das Verfahren bei den Lehn höfen kenne; in der Regel werden die Gelder nie von den Lehn höfen ausgezahlt, sondern an die Untergerichte geschickt und durch diese ausgezahlt. Das liegt nämlich in der Depositalverfassung, welche die Untergerichte haben, weil dieLehnhöfe wenigstens nicht die Form haben, wie sie bei den Aemtern und andern Gerichten sich vorsindet; ja es wird bei den Lehnhöfen, soviel mir bekannt, nicht einmal eine gehörige Depositaleinrichtung vorhanden sein, wie bei den Untergerichten, wozu gehören Verwahrungsplätze, Leute, die auf die Deposita Aufsicht führen, Depositenbücher und so weiter. Ja! ich glaube auch nicht einmal, daß Quittungspro tokolle vorhanden sind. Es wird bei den Lehnhöfen schwer hal ten, daß diese solche Auszahlungen übernehmen werden; ich glaube, daß die Lehnhöfe darauf nicht eingehen werden. Dann halte ich den Antrag auch,für unnöthig, aus dem Grunde, weil diejeni gen, welche in Dresden oder in Bautzen die Gelder erheben wol len, sich sehr leicht helfen können, denn sie dürfen nur Gesuche einrekchen, daß man ihnen die Gelder im Amte Dresden oder Bautzen auszahle, und diese Anträge werden Eingang finden. Das sind die Bedenken, die ich bei dem Anträge habe, und ich glaube daher, daß er wohl in Wegfall kommen könnte. Inzwi schen sollte die hohe Staatsregierung sich damit einverstanden er klären, so schwinden meineBedenken und ich habe nichts dawider, wenn der Antrag angenommen werde. Secretair ».Biedermann: Ich wollte nur bemerken, daß der Antrag nichts Neues enthält; denn bis jetzt hatdie hiesige Lehncurie kein Bedenken getragen, die Landrentenbriefe unmittel bar auszuhändigen. Da nun das schon geschehen ist ohne Wei gerung, so wird man auch kein Bedenken haben, ein Gleiches auch für die Zukunft zu thun. Referent Freiherr v. Friesen: Wenn gegen diesen An trag in der Deputation von der hohen Staatsregierung ein Be denken erhoben worden wäre, so würde er nicht gemacht worden sein; aber er ist auch nur als Wunsch hingestellt worden, nicht als eine Veränderung am Gesetze, nur als eine Bitte, welche an die Lehnhöfe gerichtet ist, und mit welcher sich die Betheiligtcn an die Lehnhöfe selbst wenden können. Ich kann übrigens bestätigen, daß ich auch die Landrentenbriefe mehrmals unmittelbar ausge- händigt erhalten habe. v. Watzdorf: Ich kann nur die Bemerkung bestätigen, daß eine solche unmittelbare Aushändigung von der Lehn- und I. IS. Hypothekenbehörde in den geeigneten Fällen bereits stattgefunderr habe. Referent Freiherr v. Friesen: Gegen den ersten Satz hat sich Niemand erklärt, nämlich gegen den Zusatz zum ersten Satze. Präsident v. Gersdorf: Ein Antrag ist nicht gestellt worden. Die Deputation sagt: „Die zweite Kammer hat tz. 5 mit einer Veränderung angenommen, jedoch am Schluffe des ersten Satzes die Worte: „wodurch sich die Verbindlichkeit des Staatsfiscus gegen die Entschadigungsberechtigten erledigt", in Wegfall zu bringen gewünscht, und wofür die Worte zu setzen: „Durch die Empfangsbekenntnisse der gedachten Behörden erledigt sich die Verbindlichkeit des Staatsfiscus gegen die Entschadk- gungsberechtigten." Unsere Deputation schlägt uns vor, diese Worte anzunehmen, und ich frage also die Kammer: ob sie dies zu thungemeint sei?— Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Nun kommen wir auf die beiden Anträge unserer Deputation. Sie sagt nämlich, sie habe für zweckmäßig gehalten, Anträge in der Schrift zu stellen; der erste soll in den Worten bestehen: „Daß das Finanzministerium, so bald es die Entschädigungsbeträge an die Lehns- und Hypotheken behörde ausgeantwortet hat, die erfolgte Verabfolgung gleich zeitig in öffentlichen Blättern bekannt machen wolle." Ich frage nun die Kammer: ob sie diesen ersten Antrag in die Schrift aus genommen wissen wolle?— EinstimmigIai Präsident v. Gersdorf: Und nun würde ich die Frage zu stellen haben: ob die Kammer die Worte: „daß in derselben Schrift die Voraussetzung ausgesprochen werde, daß die Lehn höfe zu Dresden und Budissin auf den Wunsch der Betheiligterr die unmittelbare Aushändigung der Entschädigungssummen an diese selbst zu bewirken, nicht Anstand nehmen würden, sobald nämlich diese Aushändigung nach Z. 6 des Gesetzes zulässig sei", ebenfalls angenommen wissen wolle?— Einstimmig Ja. Präsident v.Gersdorf: Nachdem dies erfolgt ist, habe ich zu fragen: ob die Kammer mit den Veränderungen, die die zweite Kammer zu machen beliebt hat, §.5 des Gefetzentwutfs , angenommen haben will?— Einstimmig Ja. Referent Freiherr ».Friesen: Zu tz. 6 des Gesetzentwurfs (s. Nr. 11 der Mittheilungen II. Kammer S. 177) sagt der Bericht: ist in jenseitiger Kammer ohne Erinnerung geblieben und ange nommen worden. Es wurde jedoch bei Berathung des Gesetzes in jener Kammer von dem Referenten erinnert, daß an einer passenden Stelle des Gesetzes, so wie im Eingänge des Gesetzes vom 17. März 1832 über Ablösungen und Gemeinheitstheilun- gen ausgesprochen werden möge, daß das allerhöchste lehnshexr- liche Interesse bei der Entschädigung der Steuerbefreiten keine Berücksichtigung finden solle, ein Wunsch, welcher von dem kö niglichen Regierungscommiffar in der Kammer für unbedenklich erklärt wurde. Dieser Erklärung gemäß fügten die in der De- ' 2
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