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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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jenes Gegenstandes betreffend, kann ich mir erlauben, Ihnen vor zuschlagen, diese Nr. 104 beizulegen. — Wird genehmigt. Fernersteht aufder Registrande: 5- (Nr. 106.) Petition des Gemeinderaths zu Bärnsbüch durch Christian Ernst Lenk, Gemeindevorstand, umErtheilung solcher gesetzlichen Bestimmungen, daß die Gewerbe - und Perso nalsteuer nicht mehr wie zeither nach grenzenloser Willkür ange setzt und erhoben werden könne. Präsident v. Gersdorf: Ich habe diese und die folgende Schrift, die beide von einem und demselben Manne abgefaßt, und welche mir gestern zugegangen sind, durchgesehen. Die vorliegende Schrift enthalt eine Beschwerde, und dürfte daher an die vierte Deputation der Kammer abzugeben sein. Zu dem sind die Beschwerdeführer schon an das betreffende Ministe rium gegangen, und von demselben, wie sie anführen, abgewie- sen worden. Bürgermeister Schill: Wir haben, wie aus der Rede bei Eröffnung des Landtags hervorgeht, ein Gesetz über die Gewerb- und Personalsteuer zu erwarten, und es wäre daher Idie Frage, ob es nicht angemessener sein würde, diesen Gegen- , stand zu afferviren und an die betreffende Deputation später zu Verweisen. Präsident v. Gersdorf: Allerdings könnte dies auch ge- - schehen, als Beschwerde würde sie aber an die vierte Deputa tion gehören. Doch wenn wir mit Bestimmtheit dem entgegen zu sehen haben, daß ein solches Gesetz noch im Laufe dieses Land tags erscheint, so würde ich bereit sein, der Kammer vorzuschla gen, diesen Gegenstand bis dahin zu afferviren. Vicepräsident v. Carlo witz: Wenn es sich bei der Ein gabe um eine wirkliche Beschwerde handelt, wenn sie eine Klage über die Art und Weise enthält, wie das Gesetz gehand habt worden ist, so sollte ich meinen, daß sie unerwartet jenes Gesetzes an die vierte Deputation gewiesen werden müßte. Be trifft sie aber nur einen Wunsch bezüglich der Abänderung der Erhebung, dann würde ich mit dem letzteren Vorschläge einver standen mich erklären können. Präsidentv. Gersdorf: Ich werde Ihnen sofort die Sache referiren und das Petitum vorlesen. Es führt nämlich Ernst Lenk aus Barnsbach im Amte Grünhayn an, daß ein kleiner Kramer daselbst zuerst nur wenige Groschen gegeben habe, von einer Zeit zur andern erhöht worden sei, und es sei dies auf eine Art und Weise geschehen, daß, wenn das für wahr gehalten werden kann, was hier steht, dies nicht ganz gesetzmäßig erscheinen könnte. Der Mann hat sich dagegen aufgelehnt, aber vergebens, obwohl nachher eine Ermäßigung eingetreten ist, Er trägt nun darauf an, von Seiten der hohen Kammer im Einverständniß mit der hohen Staatsregierung solche gesetzlich^ Bestimmungen treffen zu wollen, daß die Gewerb- und Perso nalsteuer nicht mehr nach einer solchen grenzenlosen Willkür und Ungleichheit, wie zeither, erhoben werden könne. Nach dem letztem Anträge würde die Eingabe, wie Herr Bürgermeister Schill beantragt hat/an diejenige Deputation abgegeben wer den können, welche mit der Umgestaltung dieser Steuer sich zu beschäftigen haben wird. In Bezug auf die Beschwerde, welche in der Eingabe enthalten ist, würde sie sich aber für die vierte Deputation eignen. Vicepräsident v. Carlo witz: Der Antrag ist allerdings solcher Natur, daß ich meinen Widerspruch zurücknehme. Unter diesen Umständen würde die Eingabe allerdings derjenigen De putation zu überweisen sein, die künftig über den fraglichen Ge setzentwurf zu berathen haben wird. Er beschwert sich zwar über einzelne Fälle, und folgert daraus, daß eine Abänderung der Gesetzgebung nothwendig sei. Insofern scheint es mir, daß es sich um eine Petition und nicht um eine Beschwerde handle. Präsident v. Gersdorf: Insofern er blos darauf antragt, die Gesetzgebung in dieser Beziehung zu revidiren und mehr fest zustellen, um vor Willkür in Zukunft geschützt zu sein, ist die Eingabe eine Petition. Aber in der Darstellung selbst sind nur fortdauernd Beschwerden enthalten, und das ist der Grund, warum ich mir vorzuschlagen erlaubte, daß sie an die vierte Deputation kommen möchte. Secretair v. Biedermann: Ich hatte gleichfalls das, was vom Herrn Vicepräsidenten erwähnt worden ist, äußern, aber noch hinzusetzen wollen, ob die Eingabe doch nicht an die vierte Deputation abzugeben und abzuwarten sei, ob diese viel leicht angemessen finde, sie nicht sofort zu berathen, sondern vor zuschlagen, daß sie bis zur Vorlage des fraglichen Gesetzentwurfs asservirt werde. v. P osern: Ich fände diesen Vorschlag sehr angemessen. Präsidentv. Gersdorf: Ich hatte die Absicht, dasselbe Vorschlägen zu wollen; man kommt aber auf dem einen wie auf dem anderen Wege zum Ziele. Ich würde gegenwärtig der An sicht sein, daß der von dem Herrn Secretair v. Biedermann ausge gangene und von einem Mitgliede unterstützte Antrag Billigung finden könnte, so daß diese Eingabe vorläufig an die vierte Deputation zu verweisen und von ihr zu vernehmen wäre, ob sie ferner als Beschwerde zu behandeln, öder an die mit diesem Ge genstände zu beauftragende Deputation abzugeben sei. Sollte dieser Vorschlag angemessen erscheinen, so dürfte dies einzutreten haben. Noch steht auf der Negistrande: 6. (Nr. 107.) Christian Ernst Lenk zu Barnsbach bittet um gesetzliche Bestimmungen, daß die bei Tauf- und Familien namen so häufig vorkommenden Irrthümer in Zukunst vermieden würden. Präsident v. Gersdorf: Der genannte Lenk führt Bei spiele an, die in seiner eigenen Familie vorgekommen sind. Ich will den Fall kürzlich referiren. Er sagt, es würden bei der Laufe oft nur ein, oft vier und mehr Namen gegeben. Oester würde ganz derselbe Vorname von dem Großvater aus den Va-
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