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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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5. (Nr. 113.) Der Pfarrer Ludwig Beyer zu Zabeltitz macht Vorschläge zur Erleichterung der von den Dienstboten zu den Parochiallasten zu entrichtenden Beiträge. Präsident v. Gersdorf: Es sind dies Vorschläge, und ich würde mir vorzuschlagen erlauben, da irgend eine Beschwerde nichtvorhanden ist, dies Schreiben auszulegen und zu erwarten, ob ein Kammermitglied die Sache ansieht und zu seiner Sache macht. . 6. (Nr. 114.) Petition von 58 Schriftstellern, Compo- nisten und Freunden der dramatischen Literatur zu Dresden und Leipzig, Ernst von Brunnow und Gen., um Herstellung eines angemessenen und wirksamen Rechtsschutzes für das Eigenthum deutscher dramatischer Autoren und Operncomponisten an ihren Werken, gegenüber den Bühnendirectoren. Domherr 0. Günther: Ich bitte ums Wort. Diese Petition ist an mich eingesendet und durch mich übergeben worden. Ich er laube mir, sie der hohen Kammer zur gütigen Berücksichtigung zu empfehlen. Die Stellung der dramatischen Schriftsteller und Componisten ist in Deutschland unendlich viel ungünstiger, als in andern Ländern, z. B. in Frankreich und Rußland. Der fran zösische Cornponist oder dramatische Schriftsteller erfreut sich des Vortheils, daß, wenn sein Werk Beifall findet, er eine lebens längliche Rente hat; in Rußland hat der Künstler wenigstens den ganzen Bruttoertrag der.zweiten Vorstellung für sich; der deutsche Künstler dagegen steht völlig ohne Schutz gegen die Will kür der Theaterdireclionen da. Hat er sein Stück an die eine verkauft, es wird aufgefübrt und gefällt, so kann er sich darauf verlassen, daß das Stück bald auf zehn andern Theatern gegeben wird, ohne daß er weiß, wie es in die Hände der dortigen Di rektoren kommt. Hat er es gar drucken lassen, so hält sich Nie mand mehr für verpflichtet, und ist es nach dem jetzigen Rechte auch nicht, ihm irgend einen Vortheil von der Aufführung zu kommen zu lassen. So geschieht es denn, daß der ausländische Dichter und Cornponist einen nicht unbedeutenden Vortheil von den Erzeugnissen seines Geistes zieht, der deutsche aber zusehen muß, wie die Theaterdirectionen Hunderttausende mit seinem Stücke verdienen, während er auf dem traurigen Kreuzwege steht, wo der eine Arm in das Schuldgefangniß, der andere zum Hun gertods führt. Kotzebue hat mit seinem Stücke: „Menschenhaß und Reue" — das den Theaterdirectionen ungeheure Summen eingebracht hat — wie er selbst versichert, nicht mehr, als 200 Thlr. verdient. — Unter einer Einrichtung, wie sie bei uns bis jetzt bestanden hat, und noch besteht, leidet aber nicht nur der Künstler, sondern auch die Kunst selbst. Es ist zwar gewiß, daß das eminente Genie sich Bahn brechen wird durch alle Küm mernisse, welche das Bedürfniß des physischen Menschen ihm auferlegt. Aber es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß die Kunst besser gedeihen, freudiger aufblühen, reichere Früchte tragen werde, wenn der Inhaber dieser Himmelsgabe sich nicht aufzu reiben gezwungen ist im fortwährenden hoffnungslosen Kampfe mit der irdischen Nothwendigkeit. Man sage nicht, daß das wahrhafte Talent und Genie auch ohne alle Unterstützung An erkennung finden und erzwingen werde. Was hilft denn die Anerkennung — was nützt der Beifall der ganzen Nation, wenn der, der so glücklich ist, ihn zu erlangen, an den ersten Lebens bedürfnissen Mangel leidet? Er braucht Geld, und man spen det ihm Lob, — er will Brod, und man gibt ihm Lorbeeren, — er verlangt Honorar, und man schickt ihm ein Freibillet in daS Theater, um sein eignes Stück mit anzusehen. Man wende auch nicht ein, daß ein Gesetz, wie es in der Petition beantragt ist, welches dem dramatischen Dichter und Componisten wenigstens eine Vergütung von jedem Theater, auf welchem sein Stück ge geben wird, sichern würde, zum Schutze dieser Gattung des lite rarischen Eigenthums von keiner großen Wirksamkeit sein werde, weil wir in Sachsen nur zwei 'stehende Theater haben. Denn nicht nur haben wir wandelnde Gesellschaften, die doch ebenfalls durch ein solches Gesetz verpflichtet werden würden, sondern es ist auch, und hauptsächlich, zu erwägen, daß, wenn von Sachsen aus ein derartiges Gesetz ausgeht, höchstwahrscheinlich sehr bald ganz Deutschland nachfolgen wird, und es würde uns wahrhaf tig nicht zur Unehre gereichen, wenn wir hier vorangingen. Aus diesen Gründen, die zu seiner Zeit näher ausgeführt werden sollen, ersuche ich die hohe Kammer, Ihre gütige Aufmerksam keit der erwähnten Petition zuzuwenden, und schlage für jetzt vor, sie an die zw e it e Kammer abzugeben, wo das Gesetz über das literarische Eigenthum sehr bald verhandelt werden wird. Es soll damit nicht gesagt sein, daß der Gegenstand jener Petition gerade nothwendig in dieses Gesetz ausgenommen werden müsse; allein es wird doch unstreitig eine paffende Gelegenheit abgeben, auch über die Stellung der dramatischen Dichter und Componi sten zu sprechen. Die Sache wird dann hierher zurückkommen, und von Ihnen noch weiter in Erwägung gezogen werden können. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat gehört, aus welchen Gründen der geehrte Redner gewünscht hat, daß diese Eingabe an die zw eite Kammer möchte abgegeben werden. Ich schlüge vor, diesem Anträge nachzukommen und die Petition da hin abzugeben. >— Man ist damit einverstand en. Ferner steht auf derRegistrande: 7. (Nr. 115.) ProtokollextractderzweitenKammervom27. und 28. Januar 1843, den Gesetzentwurf über die Vertretung der Schulgemeinden betreffend. Präsidentv. Gersdorf: Ist bereits an die erste Depu tation abgegeben worden. 8. (Nr. 116.) Petition des Handwerkervereins zu Chemnitz, Johann Friedrich Ferdinand Waldau und Genossen, um Verwen dung bei der hohen Staatsregierung für Vereinfachung und Er leichterung der auf das gesetzliche Wandern der Handwerker sich beziehenden Vorschriften und Einrichtungen auch in den übrigen Bundesstaaten. Bürgermeister Wehner: Ich kenne diese Eingabe. Der Handwerkerverein hat die Ansicht, daß es nöthig sei, daß das Wandern bei dem Handwerker soviel möglich befördert, aber nicht erschwert werde, .und glaubt, daß die Erschwernisse, die jetzt aller-
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