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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fragen: vb sie mit dem Inhalt der Schrift einverstanden sei? — Es ist dies einstimmig der Fall. Präsident v. Gersdorf: Die Schrift würde nun an die zweite Kammer abgegeben werden können. Referent 0. Günther: Das allerhöchste Decret, die Ein reichung von Petitionen an den Landtag betreffend, ist, nachdem cs bei der ersten Kammer berathen worden war, an die zweite Kammer abgegeben, dort an die erste Deputation verwiesen und von dieser begutachtet worden. Die Deputation der zweiten Kammer hat ihrer Kammer vorgeschlagen: 1) die materielle Be- rathung dieses Decrets bis zur Berathung der Landtagsordnung zu vertagen, 2) immittelst die bisherige Praxis beizubehalten, , nach welcher die Kammer das Befugniß ausgeübt hat, Petitionen, wenn sie auch nicht von einem Kammermitgliede bevorwortet worden, irgend einer Deputation zu übergeben, oder auch als ungeeignet zurückzuweisen. Die zweite Kammer hat diesen An trag angenommen, die Staatsregicrung hat erklärt, daß sie da gegen Nichts einzuwenden habe. Unter diesen Umständen frage ich im Auftrage Ihrer ersten Deputation ergebenst an, ob Sie geneigt sind, geschehen zu lassen, daß die weitere Besprechung dieses Gegenstandes bis zur dereinstigen Berathung der Land lagsordnung ausgesetzt werde. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage:_ob Sie damit einverstanden sind? — Einstimmig Ja. Prinz Johann: Es versteht sich von selbst, daß es die erste Kammer bei ihrer jetzigen Praxis bewenden läßt. Referent Bürgerm. Hübler tragt, da die Beschlüsse über das allerhöchste Decret vom 21. November 1842, die verfüg baren Cassenbestände betreffend, in beiden Kammern conform gewesen sind, die darüber gefertigte ständische Schrift vor. — Dieselbe findet Genehmigung der Kammer. — Präsident v. Gersdorf: Ich habe der Kammer noch an zuzeigen, daß Herr Geheimrath v. Minckwitz, durch Dienstge schäfte abgehalten, bittet, ihn für heute als entschuldigt anzu sehen. Secretair Bürgerm. Ritterstadt: Es ist der Kammer noch die Anzeige zu machen, baß am 4. Februar die Auslegungs frist abgelaufen ist in Bezug auf die Bitte Lenks zu Bärnsbach rrm gesetzliche Bestimmungen, daß die bei Tauf- und Familien namen so häufig vorkommenden Jrrthümer in Zukunft vermie den werden. Es hat diese Eingabe Annahme von einem Mit glieds nicht gefunden, und sie wird nun, da sie im Allgemeinen an die Ständeversammlung gerichtet ist, an die zweite Kammer abzugeben sein. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Herren damit einver standen sind, so würde ich sie an die zweite Kammerübergeben. — Wir kommen nun zür Tagesordnung, und ich ersuche Herrn Secretair Bürgerm. Nitterstädt, den Bericht sub ?. vor zutragen. Referent Bürgermeister Ritterstäd't trägt den Bericht der dritten Deputation über die Petition der Rechtscandidaten aus 22 Orten des Landes, Heinrich Hermann^Klemm und 13ü Genossen, vor, wie folgt: Eine große Anzahl Rechtscandidaten aus 22 Orten des Landes hat bald nach Beginn des gegenwärtigen Landtags eine Petition bei der S-ändeversammlung eingereicht, in welcher die selben, unter Bezugnahme auf eine beigefügte Denkschrift unter dem Titel: „über die gegenwärtigen Verhältnisse der Rechtscandi daten im Königreiche Sachsen", das Gesuch gestellt haben: die Standeversammlung möge bei der hohen Staats regierung die Vorlegung eines Gesetzentwurfs beantra gen, des Inhalts: daß alle Rechtscandidaten, sobald drei Jahre von dem vor der leipziger Juristenfacultät bestandenen Examen an verflossen, insofern dieselben in dieser Zeit die Approbation ihrer Advocatenprobeschristen erlangt, oder dafern diese Probeschrisien erst nach Ablauf jener drei Jahre gefertigt und approbirt werden sollten, unmittelbar nach dieser Approbation als Sachwalter zu immatriculiren, und ihnen die volle Ausübung der ad- vocatorischen Praxis zu gestalten. Diese Petition wurde von der ersten Kammer kn ihrer siebenten öffentlichen Sitzung, auf Verwendung eines Mitglie des derselben, des Herrn Bürgermeisters Starke, ihrer dritten Deputation zur Begutachtung überwiesen, und diese entledigt sich des ihr ertheilten Auftrages durch gegenwärtigen Bericht, nachdem sie zuvor nicht nur unter sich den Gegenstand in reif liche Berathung gezogen, sondern sich auch mit einem hierzu erbetenen königlichen Commissar darüber vernommen hat. In der Denkschrift, welche die Petenten ihrem Gesuche zu dessen Begründung beigefügt haben, wird über den traurigen Einfluß Klage geführt, welchen die gegenwärtig in Betreff der Zulassung zur Sachwalterpraxis bestehenden gesetzlichen Be stimmungen auf die Verhältnisse der sächsischen Rechtscandida ten ausüben. Es wird angeführt, daß zufolge jener Bestim mungen, hauptsächlich aber der, daß für das ganze Land jährlich nicht mehr, als 35 Candidaten zur Advocatur neu admittirt werden, nach und nach, bei dem besonders seit 15—20 Jahren wesentlich gesteigerten Andrange zum Studium der Jurispru denz, die Sache sich so gestaltet habe, daß ein Rechtscandidat in der Regel sechs volle Jahre (vom Tage der vor der Juristen facultät bestandenen Prüfung an gerechnet) hingehen sehen müsse, und daher durchschnittlich 29 bis 30 Jahr alt werde, ehe er zur Ausübung der advocatorischen Praxis gelange. Der nach theilige Einfluß, welchen dies auf die Verhältnisse der Rechts candidaten habe, äußere sich theils in bürgerlicher, theils in wis senschaftlicher Beziehung. In der ersteren insofern, als dadurch für sie die Möglichkeit, sich einen ausreichenden selbstständigen Erwerb zu gründen, so weit hinausgerückt werde; indem die jenigen Wege, welche ihnen in der Zwischenzeit offen stehen, theils, mit seltenen Ausnahmen, nicht geeignet seien, ihnen einen solchen Erwerb zu verschaffen, theils wohl sogar durch fremd artige Beschäftigungen sie von ihrem eigentlichen Ziele entfer nen müssen. .'Aber auch ihre intellektuellen Verhältnisse, d. h. ihre Be ziehungen zur Wissenschaft in deren practischer Auffassung, ge stalten sich unter den gegenwärtigen Einrichtungen noch um
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