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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Verkehr mit geschickten und erfahrne« Sachwaltern gewiß auch nicht ohne nützliche Folgen für dessen Ausbildung zum künftigen Rechtsanwälte bleiben- Arbeitet aber ein solcher Kandidat in den Geschäften und unter der Leitung eines Practikers, so wird die ser ihm gewiß in den letzten Jahren vor seiner Admission, soweit die Gesetze es gestatten, auch Geschäfte anvertrauen, in welchen der Kandidat schon eine selbstständigere Lhätigkeit zu entwickeln und sich die zu Ausübung des Sachwalterberufes erforderlichen practischen Eigenschaften durch Uebung in höherm Grade zu er werben Gelegenheit findet; und nicht so ganz eng ist der Kreis der Geschäfte, in welchem dem Kandidaten diese Gelegenheit ge boten wird. Ungeachtet alles dessen konnte sich nun die Deputation, wie sie bereits oben ausgesprochen hat, keineswegs verhehlen, daß den sächsischen Rechtscandidaten eine Verbesserung ihrer derma- ligen Lage zu gönnen und zu wünschen sei. Wenn aber die Pe tenten zu deren Abhülfe in Antrag gebracht haben: daß alle Rechtscandidaten nach Verfluß von 3 Jahren nach bestandenem Facultätsexamen und Approbation ih rer Advocatenprobeschriften, als Sachwalter immatricu- lirt werden sollen; so konnte die Deputation sich nach einer vorläufigen Erwägung dieses Antrages doch nicht entschließen, denselben zu befürworten, und der Kammer eine Verwendung für selbigen- bei der Staats regierung anzuempfehlen. Sie enthält sich jedoch, jetzt auf die Gründe näher einzu gehen, welche, ihrer Ansicht nach, diesem Anträge im Wesent lichen entgegenstehen möchten. Vielmehr weiset sie für jetzt nur daraufhin, daß gegenwärtig bei der zweiten Kammer eine Peti tion des Finanzprocurators Blechschmidt in Dresden vorliegt, welche auf eine bessere und zeitgemäßere Organisation des Advo- catenstandes gerichtet, und dort ebenfalls an die dritte Deputa tion zur Begutachtung verwiesen worden ist. Jene Petition ist allgemeinem Inhalts, und es muß daher bei deren Berathung der Gegenstand der hier vorliegenden jeden falls mit zur Sprache kommen. Es erscheint daher der unter zeichneten Deputation zweckmäßig, mit weiterem Eingehen auf letztere Anstand zu nehmen, bis der Beschluß der zweiten Kam mer über die vorbesagte Blechschmidt'sche Petition an die erste Kammer gelangen- oder, dafern es hierzu nicht kommen sollte, bis wenigstens die zweite Kammer über jene Petition Beschluß gefaßt haben wird. Wenn indessen die oben geschilderte, aus der seit mehren Jahren eingetrctenen großen Anhäufung der Rechtscandidaten entspringende bedrängte Lage der letztem bei der Deputation den lebhaften Wunsch erzeugt hat, daß es möglich sein möchte, der selben baldigst einigermaßen abzuhelfen, so hat sie ein Mittel hierzu darin zu finden geglaubt, wenn, wie es früher in ähnli chen Fällen bereits öfter der Fall gewesen ist, jetzt einmal wieder «'ne außerordentliche Admission der Rechtscandidaten zur Sach walterpraxis vorgenommen würde. Indem sie nun gleiche Kheilnahme für die Petenten auch bei ihrer geehrten Kammer voraussetzen zu dürfen glaubt, demnächst aber der Ansicht ist, daß nur die Staatsregierung von ihrem Standpunkte aus zu beurtheilen vermöge, ob und inwieweit die vorerwähnte Maßregel thunlich sei, und daß daher die Stände versammlung sich eines bestimmteren Antrages hierunter zu ent halten habe, schlägt die Deputation vor: ' die Kammer möge, in Vereinigung mit der andern Kam mer, an die Staatsregierung den Antrag richten: daß dieselbe, ob und inwieweit, zu Erleichterung der der- maligen bedrängten Lage der vorhandenen-Rechtscandi- daten/ eine außerordentliche Admission derselben zur Ad- vocatur thunlich fei, in Erwägung ziehen, und, inso weit solche thunlich befunden werde, sie baldmöglichst eintreten lassen wolle. Referent Bürgermeister Nitterstädt: Ich bemerke hierzu nur noch, daß, wie der Inhalt des Berichtes wohl von selbst an die Hand gibt, die Deputation in der Hauptsache eigentlich hierdurch nur einen Vorbericht hat erstatten wollen, indem sie es für zweckmäßig halt, die weitere Berathung über den Ge genstand und die Beschlußfassung auszusetzen, bis eine Petition an sie gelangen wird, welche dermalen in der zweiten Kammer bereits einer Erörterung in der dortigen dritten Deputation unterliegt; jene Petition ist nämlich, wie der Bericht sagt, all gemeineren Inhalts, und es wird, da der vorliegende Gegen stand dort jedenfalls auch zur Sprache kommen wird, wohl un zweckmäßig erscheinen, wenn man jetzt schon einen Beschluß über den Gegenstand fassen wollte, da es leicht kommen könnte, daß ein Beschluß gefaßt würde,, welcher mit dem, was über die Organisation des Advocatenstandes später beliebt werden sollte, nicht ganz passend wäre. Gleichwohl aber, wenn auch die De putation für rathsam gehalten hat, sich gegenwärtig eines weite ren Eingehens zu enthalten, hat sie doch noch gewünscht, den Petenten wo möglich einige Erleichterung in ihrer bedrängten Lage zu verschaffen, und das zuletzt am Schluffe des Berichtes in Vorschlag gebrachte Mittel ist dasjenige, was sie für hierzu geeignet gehalten hat. Insofern würde die Berathung über die Hauptfrage, soweit es nicht etwa unvermeidlich sein sollte, sich darüber mit zu verbreiten,' nach Ansicht der Deputation auszu setzen und nur über den Vorschlag zu sprechen sein, welchen die Deputation am Ende ihres Berichtes gethan hat. Bürgermeister Starke: Ich glaube zwar durch Bevor wortung der in Frage befangenen Petition nicht gerade eine di- recte Verbindlichkeit übernommen zu haben, um das Gesuch der Petenten gegen die Ansichten vertheidigen zu müssen, welche von der geehrten Deputation in dem erstatteten Berichte entwickelt worden sind; allein da ich diese Ansichten selbst vollkommen zu theilen nicht im Stande gewesen bin, so vergönne ich mir, zur Unterstützung des Gesuchs der Petenten Folgendes zu ergegnen. Es ist von der Deputation zuvörderst bemerkt worden, daß dieser Gegenstand bereits der Ständeversammlung von H-AM zur Be- rathung vorgelegen habe, und daß, ungeachtet dieser Gegenstand sich damals einer vorzüglichen Bevorwortung Seiten der zwei ten Kammer erfreut habe, dennoch das Gesuch von der ersten Kammer abgelehnt worden sei. Dieser Vorgang ist historisch richtig, und ich glaube in diesem Umstände den Grund gefunden zu haben, warum unsere Deputation es bedenklich gefunden hat, dem Gesuche anjetzt das Wort zu reden; denn es würde sonst nicht ab zunehmen sein, warum sie es unterlassen habe, sich mit einer spe- ciellen Widerlegung der Gründe zu befassen, welche in der Pe-
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