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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Walter zu immatriculiren und' zur vollen Ausübung der Advo- catenpraxis zuzulassen,insofern dieselben nachzuweisen vermögen, daß sie diesen dreijährigen Zeitraum entweder durch den Acceß bei einer Gerichtsbehörde oder in der Expedition eines bewahrten Advocaten zu ihrer practischenAusbildung fleißig benutzt haben." Bürgermeister Wehner: Ich muß bemerken, daß Herr Bürgermeister Starke auch einen Antrag gestellt hat, der vor ausgehen muß. Bürgermeister Starke: Ich habe das Präsidium zur Zeit blos gebeten, mir zu gestatten, die Vorschläge der zweiten Kammer nach beendeter Discussion wiederholen zu dürfen, und hierauf einen Antrag zu stellen, muß aber allerdings bemerken, daß der Antrag des Herrn v. Crusius damit harmonirt, und nur insofern davon abweicht, als er eine dreijährige Frist substi- tuirt zu wissen wünscht. Präsident v. Gersdorf: Ich habe mir das Alles genau bemerkt, und vergessen ist es also nicht. Es hatte Herr Bürger meister Starke sich es Vorbehalten, und daher habe ich geglaubt, Sie würden die Zeit angeben, wann es geschehen solle. Allein insofern es vielleicht so gemeint ist, daß es nach dieser Discussion erfolgen sollte, so habe ich geglaubt, es würde erst später zur An- nahmcfrage kommen müssen. Ist das der Fall gewesen, so komme ich gleich auf den ersten Antrag zurück. Der würde darauf sich richten, daß die früher von der zweiten Kammer und im Berichte der dritten Deputation der ersten unter I. II. IU. damals von der zweiten Kammer auf Vorschlag der Deputation gefaßten Beschlüsse hier wiederum möchten ausgenommen und von der Kammer genehmigt werden. v. Welck: Soviel ich verstanden habe, hat der Herr Bür germeister Starke noch keinen Antrag stellen wollen. Bürgermeister Starke: Dies ist allerdings bis jetzt noch nicht geschehen. Meine Absicht war, zuvörderst die Discussion vor sich gehen zu lassen, weil es wohl möglich wäre, daß die dabei vorgebrachten Gründe auf die Stellung des Antrags von Einfluß sein könnten. Präsident v. Gersdorf: Daraus geht wieder hervor, daß Herr Bürgermeister Starke selbst nicht gemeint gewesenist, daß der jetzige Antrag zur Annahmefrage komme. Vicepräsident v. Carlowitz: Was mich betrifft, so muß ich bemerken, daß ich es für sachgemäß gehalten hätte, und zwar nicht in meinem Interesse, sondern in dem des Herrn Bürger- meisterStarke selbst, wenn derselbe am Schlüsse seiner Rede einen Antrag gestellt hätte; allein es ist dies nicht geschehen, auch ich habe keineswegs gehört, daß solch ein Antrag gestellt worden ist. Ich bin daher der Meinung, das Präsidium habe ganz recht ver fahren, wenn cs nur auf den Antrag von Herrn v. Crusius eine Unterstützungsfrage hat stellen wollen. Ob sich seitdem die Sach lage verändert hat, ob namentlich der verehrte Herr Bürgermei ster Starke in seiner letzten Bemerkung einen Antrag habe stellen wollen, das ist mir nicht klar geworden; allein auch ich muß es bezweifeln, schon deshalb, weil ich es nicht für möglich halte, daß ein Antrag gestellt werden kann auf alle die Vorschläge, die da- I. is. mals von der zweiten Kammer ausgegangen sind, indem seit jener Zeit einigen derselben bereits Genüge geschehen ist. Bürgermeister Starke: Der letzten Bemerkung des Herrn Vicepräsidenten kann ich nur beipflichten, und würde nicht An stand genommen haben, später meinen Antrag speciell zu modisi- ciren. Denn es ist begründet, daß den von mir erwähnten Vorschlägen der zweiten Kammer theilweise schon entsprochen worden ist. Um aber den ordnungsmäßigen Gang der Verhand lung nicht zu stören, bitte ich nunmehr um Erlaubniß, meine frühere Erklärung dahin stellen zu dürfen, daß ich den früher blos vorbehaltenen Antrag schon jetzt zur Unterstützung gebracht zu wissen wünsche, und ihn in der Maße abändere, es möge der hohen Kammer gefallen, die im Jahre I8AA gethanen Vor schläge der zweiten Kammer zu adoptiren, soweit sie nicht bereits früher angenommen worden und sonach ihre Beseitigung erhal ten haben. Präsident v. Gersd or f: Außer dem, was von dem Herrn Viceprasidenten zuletzt bemerkt worden ist, war noch Einiges hin zugetreten, um mich von der Fragstellung abzuhaltcn; denn ich glaubte, ehe es zu dieser kommen könne, würde ich die Kammer noch aufmerksam machen müssen auf den zweiten Kheil des Be richts unter tl. Ich würde nun zuvörderst den Antrag des Herrn Bürgermeister Starke zur Unterstützung bringen, ob nämlich die von der zweiten Kammer früher gefaßten Beschlüsse unter I. H. III., insofern sie nicht schon angenommen sind, jetzt noch zur Un terstützung gebrachtwcrden können? Ich bitte die Kammer, darauf zu antworten. — Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich den vorhin von Herrn l). Crusius ausgesprochenen Antrag ebenfalls zur Unter stützungsfrage bringen, und die Kammer bitten, durch Sitzen bleiben oder Aufstehen darauf zu antworten. — Wird durch 16 der anwesenden Mitglieder unterstützt. Staatsminister v. Könneritz: Ich muß mir nur einige kurze Bemerkungen erlauben, um einige AeuZerungcn zu berich tigen und die Discussion auf die richtige Frage zurückzuführen. Der Herr Bürgermeister Starke erwähnte, es wäre hart, daß die Gesetzgebung, nachdem die Advocatenspecimina gefertigt worden, noch einen langem Zeitraum verlange, bevor sie die Advocatenpraxis gestatte, während man sie doch sofort, als matt sie für befähigt halte, zur Advocatur zulassn solle. Von diesem Princip, daß nach Fertigung der Advocatenprobeschrssten der Rechrscandidat sich noch eine lange Zeit üben solle, ehe er zur Advocatur gelangen könne, geht die Gesetzgebung und das Mi nisterium durchaus nicht aus; dies verlangtmandurchaus nicht. Ferner erwähnte der Herr 0. Crusius, das Bestehen des Facul- tärsexamens gewähre jetzt dem jungen Menschen Sicherheit, künf tig nach der Reihefolge einzurücken, was nachthcilig auf die weitere Fortbildung werden könne; es ist dieses auch unrichtig, denn das Facultätsexamen gewahrt noch durchaus nicht die Be fähigung zur Advocatenpraxis, vielmehr muß er erst ein Iaht practisch arbeiten, und dann besondere Proheschriften fertigen. Dies allein ist es, was die Gesetzgebung verlangt. Das Mini sterium beruhigt sich aber dabei noch nicht, und wenn der Here 2*
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