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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Starke erwähnt, daß das Ministerium bei der Immatrikulation durchaus nicht darnach frage ob die jungen Leute Physisch oder moralisch untergegangen seien, o ist gerade das Gegentheil der Fall. Wenn die Reihefolge an sie kommt, so verlangt das Justizministerium Zeugnisse über ihre weitere Fortbildung, wie über ihren Lebenswandel. Das Ministerium ist hierzu genöthigt gewesen durch einige traurige Erfahrungen, die es gemacht hatte; also sind sie nicht der Controls entzogen. Wollte aber das Ministerium eine weitere Controle über sie ausüben, und die jungen Leute anweisen, daß sie hier oder dort sich aufhalten und fortbilden sollten, dies, meine Herren, würden Sie gewiß selbst nicht billigen, das würde eine Beschränkung der natürlichen Freiheit sein, die über den Zweck hinausgeht; denn präsumtiv ist der Rechtscandidat befähigt zur Advocatenpraxis, seine Sache ist es, wie er sich weiter fortbildet. Die Hauptfrage ist also nur die, und sie liegt in unserer Gesetzgebung: Soll die Zahl der Advocaten eine beschränkte sein oder nicht? Soll man die Advocatenpraxis unbedingt sreigeben oder auf eine be stimmte Zahl beschränken? In andern Staaten, meine Herren, haben sie eine Beschränkung auf eine bestimmte Zahl, Sachsens Gesetzgebung hat sie nicht, weil es schwer ist, zu bestimmen, wie viel Advocate» gerade nothwendig sind, und weil dieses nicht auszuführen wäre, ohne zugleich zu bestimmen, wieviel Advocaten bei jedem einzelnen Gerichte anzustellen sind. Solche Einrichtung besteht in Preußen. Die sächsische Gesetz gebung hat ein anderes Princip, um der Ueb-rfüllung vorzubeu gen; sie hat ihre Zahl insoweit beschrankt, als jährlich nur eine gewisse Zahl zugelassen werden. Diese Art der Beschränkung scheint mir viel paffender, als der Vorschlag des Herrn Bürger meister Starke, wonach die Regierung zu bestimmen hätte, wo ein Advocat hingehen soll. Das kann man der Erwägung eines jeden Einzelnen überlassen. Ob es aber überhaupt zulässig und zweckmäßig sei, unbedingt und unbeschränkt soviel zuzulassen, als sich diesem Beruf widmen- wollten, das, meine Herren, ist eine sehr schwierige Frage. Das Ministerium muß sie verneinen. Es haben mehre der geehrten Redner gesagt: das schade nichts, die Concurrenz werde keinen Nachtheil bringen, es werden die bessern Köpfe sich schon Hervorthun. Das glaube ich gern; ich will auch nicht sagen, daß die weniger guten Köpfe deshalb wer den Rabulisten werden und Processe anzufachen suchen werden, nur um Verdienst zu haben. Aber soviel ist doch gewiß, daß die Advocatenpraxis ein wissenschaftliches Gewerbe ist, welches seine gewissen Grenzen hat, die nicht willkürlich ausgedehnt werden können. In jedem andern Gewerbe und Beruf, meine Herren, gibt es keine Grenze, und was nicht für das Inland ge braucht wird, findet Absatz im Ausland. Die Advocaten, meine Herren, finden ihren Beruf und ihre Schranken durch die Zahl der gegebenen Processe, und wenn man die Zahl der Processe nicht willkürlich vermehren kann, ja wenn es nicht einmal wün- schenswerth ist, daß die Processe sich vermehren, so wird man auch zugeben, müssen, daß nicht eine unbegrenzte und beliebige Zahl von Advocaten einen Beruf und Erwerb in der Praxis fin den können. Nächstdem ist die Advocatenpraxis als wissenschaft liches Gewerbe auch deshalb sehr verschieden von jedem andern. Der Kheolog, der Arzt kann, wenn er im Inland Erwerb durch seinen Beruf nicht findet, ins Ausland gehen; dem Advo caten, der sich hauptsächlich aufdas Studium des sächsischen Rechts gelegt hat, steht dies nicht frei. Dieses wird zu der Ueberzeugung führen, daß es nicht möglich sei, die Zahl der Advocaten unbe dingt zu vermehren. Es steht übrigens, wie schon vom Herrn Bürgermeister Starke sehr richtig bemerkt worden ist, die gegen wärtige Petition der Petition vom Finanzprocurator Blech- schmidt unbedingt entgegen. Dort ist ausdrücklich auf Beschrän kung der Zahl der Advocaten angetragen; hier liegt ein Antrag auf Erweiterung vor; .denn etwas Anderes würde es nicht sein, wenn man sie unbedingt, nachdem sie die Befähigung durch die Probeschriftendargethanhaben, zulassen wollte. Das Ministerium verkennt nicht, daß der Stand der Nechtscandidaten ein bedräng ter sei, und würde wünschen, daß dem abgeholfen werden könnte. Will man aber das Hauptprincip nicht ändern, was allerdings Bedenken finden würde, so weiß ich nicht, wie ihm abzuhelfen ist. Denn dieser Zustand folgt nicht aus der Gesetzgebung, son dern vielmehr nur aus dem steigenden Andrang zu juristischen Studien; man braucht nur die Jnscriptionslisten der leipziger Universität, dir Abiturientenlisten der gelehrten Schulen zu sehen. Während früher diejenigen, welche sich dem theologischen Studium widmeten, bei weitem zahlreicher waren, sinh es jetzt die Juristen. Es sind aber auch die jungen Nechtscandidaten nicht schlimmer daran, als die in andern Berufen. Der Lheolog muß wohl noch länger warten, ehe er zur selbstständigen Stel lung gelangt. Es ist dies übrigens nicht eine Erscheinung in Sachsen allein. In einem benachbarten großen Staat ist die Ueberfüllung, der Nothstand der jungen Juristen viel größer. Ich kann daher allerdings auch in dem Vorschläge dem Deputation, wiewohl er nur zur Erwägung der Regierung gebracht ist, kein zweckmäßiges Mittel erkennen. Er würde vielleicht 30 Candi- daten zur Praxis verhelfen, allein mit welchem Rechte wollte man nachher die nächsten ZOzurückweisen? und in ein paar Jahren würde man sich in derselben Verlegenheit befinden. Ein geehrter Abgeordneter erwähnte, es würde wohl das beste Mittel sein, dem Andrange nach Advocatenpraxis dadurch zu begegnen, daß man höhere Anforderungen machte. Dieses, meine Herren, hat mir immer ein sehr hartes Mittel geschienen, den Andrang der jungen Leute dadurch zu beseitigen, daß man die Ansprüche bis aufS Unendliche vermehrt. Ich muß voraussetzen, daß jede Negierung keinen anders zuläßt, als wenn er die Kenntnisse hat, deren er be darf; hat er aber diese, und hat er seine Befähigung gezeigt, so wäre es eine unerhörte Härte, ihn blos deshalb zurückzuweisen, weil die Zahl sehr groß ist, und blos die fähigsten herauszusuchen. Um so härter, da es ihnen dann nicht mehr möglich ist, ein anderes Fach zu ergreifen, — der Herr Bürgermeister Starke machte schon darauf aufmerksam, wie schlimm es wäre, wenn sie so lange warten müßten, dieses ist dann noch viel schlimmer, wenn man die Anforderung so weit steigern wollte, sie zu rückzuweisen. Würde übrigens der Vorschlag, wie er in der Petition enthalten ist, gewährt, so werden sich offenbar noch
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