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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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WS viel mehr zu dem juristischen Studium drängen, als jetzt; denn jetzt weiß Jeder und konnte Jeder bei der Ergreifung der juristi schen Studien wissen, daß er nicht so zeitig zur Praxis gelangt. Geben sich dennoch Viele dem juristischen Studium hin, so ge schieht das auf ihre Gefahr; wenn sie aber^wüßten, daß sie nach dem überstandenen Examen ohne Beschränkung zugelassen wür den, so würden sich immer mehr und mehr dem juristischen Stu dium zudrängen, und es ist dann damit nicht genug, daß sieAd- vocaten heißen, nein, sie wollen auch Praxis haben, und wo soll die Praxis Herkommen? Der geehrte Abgeordnete v. Crusiüs that den Vorschlag, man möchte sie erst nach 3 Jahren, nach dem sie das Facultätscxamen bestanden, zum Advocatenexamen zulassen, aber dann sie unbedingt zulassen. Das Letztere glaube ich widerlegt zu haben; was das Erstere anbelangt, so hängt dieses mit andern Einrichtungen zusammen, und es würde leicht den jungen Rechtscandidaten noch viel nachtheiliger werden. Die Befähigung zur Advocatcnpraxis ist bei uns gleichgestellt der Be- . sähigung zum richterlichen Amte. Ein Jahr nachdem sie prak tisch gebildet sind, werden sie zu der Advocatenprüfung zugelas sen; haben sie die Specimina gefertigt und sind diese approbirt, so können sie ein richterliches Amt annehmen, können Gerichtsverwal ter, Protokollanten und Actuaricn werden. Sie würden daher, wenn man das bis nach 3 Jahren aufschieben wollte, viel später zu -einigem Erwerb und einer selbstständigen Beschäftigung gelangen, als jetzt, und was noch viel mehr ist, sie würden sich nicht so gut ausbilden können, namentlich als Actuarien und Protokollanten. 0. Crusius: Zur Widerlegung und Berichtigung einiger Worte. Ich bin vom Herrn Staatsminister mißverstanden wor den und habe mich vielleicht mangelhaft ausgedrückt. Wenn derselbe erwähnt, daß die von mir als bedenklich erachtete Sicher heit nicht sofort nach glücklich überstandenem Facultätscxamen eintreten könne, da erst nach Ablauf eines auf letzteres folgenden Jahres die.Advocatenspecimina gefertigt werden können, so weiß ich dies gar wohl und bin auch gar nicht der Meinung gewesen, sondern daß der Zeitraum, welcher von der Approbation der Ad- vocatenprobeschriften bis zur Admission zur Advocatcnpraxis oft 3 bis 5 Jahre umfaßt, leicht durch jene Sicherheit der Fortbil dung nachtheilig werden könne. Es ist übrigens vom Herrn Minister noch erwähnt worden, daß mein Antrag eineBeschrän- kung deraufdieNotariatspraxis bezüglichen, neuerlich eingeführ ten Begünstigungen mit sich zu führen, oder solche auf ein Lriennium hinauszuschieben, mithin den jungen Leuten ebenfalls nachtheilig zu werden scheine; allein darauf muß ich erwähnen, daß die Begünstigungen, die ihnen durch das Gesetz von 1840, welches sie zu Registriren und zu Uebernahme richterlicher Aem- ter befähigt, erwachsen sind, nur von beschränktem Einfluß ge wesen sind, und daß die Zahl derer, die wirklich Vortheil daraus geschöpft haben, sehr gering sein möchte, daß aber auch diese Einrichtung und Wortheile durch meinen Antrag nicht verloren zu gehen brauchen. Ich bin weit entfernt, etwa durch eine zu große Strenge in den Prüfungen eine Erschwerung herbeiführen zu wollen, wie sie von andern Seiten beantragt worden ist, oder auf indirekte Weise auf Verminderung der Concurrenz zu wirken; denn ich halte es allerdings auch für eine Ungerechtigkeit, wenn man mehr von den jungen Leuten verlangen wollte, als eigent lich nothwendig ist, denn man kann nicht erwarten, daß Alle ganz ausgezeichnete Köpfe sind; aber ich glaube, daß im Gegen- theil die Concurrenz dazu dienen werde, den talentvollen Köpfen den Vorrang und Geltung zu verschaffen, und dies wäre ein Vor zug, der in der Sache selbst liegt. Es ist zwar gewiß, daß H. 28 der Verfassungsurkunde, welche die freie Wahl des Berufs ge stattet, durch die Beschränkung der Admission aus jährlich 35 Advocaten auf keine Weise verletzt wird, weil dieselbe zugleich die Bestimmung enthält: „ soweit nicht ausdrückliche Gesetze oder Privatrechte entgegenstehen"; allein im Geist und Sinn der Constitution liegt es ganz gewiß, soviel als nur irgend möglich und das Staatswohl nicht bedroht ist, Freiheit in der Berufs ausübung, wie in der Berufswahl zu gestatten. Ich erlaube mir daher nochmals auf den Antrag zurückzukommen, welcher mir der beste Mittelweg zu sein scheint zwischen allzu großer Frei heit und allzu strenger Harte. Staatsminister v.Könneritz: Die Erlaubniß, welche die jungen Juristen durch das Gesetz vom Jahre 1840 erlangt haben, zu protokolliren, betrifft nicht diejenigen, die schon dieSpeci mina gefertigt, sondern diejenigen, die sie noch nicht gefertigt haben. Dagegen, sowie sie die Advocatenspecimina gefertigt haben, können.sie jedes Richteramt übernehmen, selbstständig protokollirende Actuarien werden. Wenn der geehrte Abgeordnete noch erwähnt, daß man gerade die ausgezeichneteren hervorhebcn möge, so muß ich bemerken, daß eine Einrichtung besteht, die dem entspricht, wenn 'auch in beschränkterer Maße, indem diejenigen, welche die erste Ccnsur bekommen haben, früher zur Praxis ad- mittirt werden, und zwar ohne Nachtheil der übrigen, weil sie allemal über die Zahl immatriculirt.werden; allerdings trifft es deren nicht viele. Das Ministerium ist und glaubt mit Recht streng sein zu müssen. Die erste Censur wird nur zwei bis drei in einem Jahre treffen. Präsidentv. Gersdorf: Es haben früher, ehe der Herr Minister zum ersten Male sprach, Herr Bürgermeister v. Gross, Wehner und Schill sich erhoben; später Herr v. Crusius und Bürgermeister Wehner wiederum. Nun hat Herr v. Gross jeden falls das erste Wort, und es wird, da Herr v. Crusius jetzt schon zur Widerlegung gesprochen hat, und ich nicht wissen kann, ob derselbe sich über das, was er früher hat sagen wollen, zugleich mit.ausgesprochen hat, darauf ankommen, ob er noch zu sprechen wünschte. Ebenso wird es darauf ankommen, ob Herr Bürger meister Wehner, der sich zu verschiedenen Malen erhoben hat, das zu Sagende in Eins zusammenfassen will. . Bürgermeister 0. Gross: Die Lage derjenigen jungen Männer, welche sich nach erlernter Rechtswissenschaft insbeson dere der Advocatcnpraxis widmen wollen, hat mich von jeher sehr lebhaft interessirt, namentlich feit der Zeit, wo ich in meiner frühem amtlichen Stellung häufig Gelegenheit gehabt habe, die Klagen und Bitten derselben um beschleunigte Admission zu vernehmen. Es ist wohl nicht zu leugnen, daß ihre Verhältnisse
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