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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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sich viel schlimmer gestalten, als bei dctr Candidaten, welche sich andern Wissenschaften gewidmet haben. Es kann der Theolvg bis zu der Anstellung in einem geistlichen Amte weit eher eine Be schäftigung als Hauslehrer oder Lehrer an einem Institute finden, und denjenigen, welche Medicin studiren, ist nach überstandener Prüfung durchaus unverwehrt, die medicinische Praxis zu treiben, an welchem Orte sie wollen, ohne Rücksicht auf die Zahl der im Lande schon vorhandenen Aerzte. Auch ich kann nicht unbedingt zugeben, daß, wie die Deputation angeführt hat, die Lage derjenigen Rechtscandidaten, welche sich für den Staats dienst vorbcreiten, nicht viel besser wäre. Einerseits haben die Vorgesetzten eines Gerichts immer Veranlassung, den Protokollanten, die unbesoldet bei ihnen angestellt sind, auf irgend eine Weise durch Uebertragung gewisser Geschäfte Gele genheit zu einigem Erwerb zu geben. Auf der andern Seite er langen sic, wenn sic in den Staatsdienst wirklich eingetreten sind, sofort eine, wenn auch geringe, doch fixe Besoldung, wogegen der Advocat durch die Admission nur die Befähigung erhalt, sich Et was zu erwerben, wobei immer der wirkliche Erwerb noch von glück lichen Zufällen abhängt. Ich kann auch die von der hohen Staats regierung ausgesprochene Besorgniß nicht theilen, daß durch die freie Concurrenz bei Erlangung der Advocatur eine Vermehrung und Hervorrufungvonunnöthigenundzu vermeidenden Processen zu befürchten sei. Ich habe nicht nur ein zu großes Vertrauen zu der größten Zahl der jungen Rechtscandidaten, daß sie nicht selbst unnöthige Processe zu veranlassen suchen werden, sondern cs sind wohl auch jetzt die Staatsbürger bei dem gegenwärtigen Stande der Bildung befähigt, schon selbst zu beurtheilen, inwie fern sie einen Proceß mit einiger Sicherheit anstellen können. Ein Nachtheil aber, der aus der bedrängten Lage der Nechtscan- didaten in der Zwischenzeit vom Universitätsexamen und Appro bation der Probeschriften bis, zu erlangter Advocatur hervorgeht, scheint mir der zu sein, daß aus wahrer Bedrängm'ß diese jungen Leute öfter zu Uebernahme von Geschäften sich veranlaßt finden, die sie zwar mit Recht betreiben können, die aber für ihre spätem Verhältnisse öfters von unberechnenbarem Nachtheile sind; ich meine vorzüglich die Geldmäkelei, der sich viele hingeben. Ebenso kann ich mich mit den Grundsätzen, welche in der Verordnung von18L0 ausgesprochen sind, nichtgänzlicheinverstehen; nament lich halte ich den Vorzug derjenigen Rechtscandidaten, welche die erste Censur erlangen, für zu groß und im Verhaltniß gegen die andern zu unangemessen, wenn ein solcher Candidat schon nach Verlauf eines halben Jahres zur Advocatur zugelassen wird, wahrend andere 5—6 Jahre müssen. Einmal ist wohl zu er wägen, daß nicht selten die Frage, ob ein Nechtscandidat die erste oder zweite Censur verdient hat, auf einer haarscharfen Spitze steht. Sodann kann vielleicht mancher ganz ausgezeichnete junge Mann doch in den vorgelegten Probearbeiten nach ihrer Beschaffenheit nicht genügsame Veranlassung finden, seine vor züglichen Kenntnisse geltend zu machen und darzulegen. Ich würde, insofern es wirklich zur B-rathung über eine neue Ein richtung bei der-Zulassung zur Advocatur kommen sollte, dafür sein, daß entweder gar keine Censur ertheilt und die Entscheidung der Prüfungskommission nur auf Approbation oder Nichtappro bation beschrankt würde, vderwenigstcns nur zweiCensuren stakt- fanden, wobei vielleicht der, welcher die erste Censur erlangt, zei tiger zuzulassen wäre. Allein da nach dem Bericht der Depu tation dieser Gegenstand bei Berathung über die Petition deS Advocat Blcchschmidt zur Sprache kommen wird, so enthalte ich mich aller weitern Vorschläge und trete vielmehr dem Antrag der Deputation bei, daß die Regierung ersucht werde, zu erwägen, ob nicht vielleicht eine außerordentliche Zulassung zur Advocatur gegenwärtig angemessen sein möchte, ein Mittel, zu welchem die Regierung schon mehrmals, um die große Zahl der Petenten ei nigermaßen zu befriedigen, gegriffen hat. Ich würde nur dann bitten, diesen Wunsch dahinauszudehnen, daß solchenfalls alle diejenigen Rechtscandidaten zugelassen würden, welche bis mit Ende des Jahres 1839 die Approbation ihrer Probeschristen er langt haben. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium muß sich vor dem Vorwurf bewahren, als hätte es gesagt, cs würden durch Concurrenz die Processe vermehrt. Es hat vielmehr gesagt, daß es dies nicht annehme. Aber so viel ist gewiß, daß das Feld, was für die Advocaten offen steht, ein solches ist, welches man nicht willkürlich ausdehnen kann und schließlich für Alle unfrucht bar werden muß. Wenn Herr 0. Gross noch dagegen gesprochen hat, daß die, welche die erste Censur bekommen, eine solche Vergünstigung erhalten, und daß es doch oft scharf auf der Spitze stehe, so wird wenigstens aus dem Nechnungsexempel, welches ich gegeben habe, daß es höchstens jährlich zwei oder drei betreffe, die geehrte Kammer abnchmen, daß man es sehr streng nimmt und daß also hier höchstens nur ein sehr geringer Nachtheil eintreten könnte. Es scheint mir aber auch für die übrigen insofern eine Unbilligkeit darin nicht zu liegen, weil es ihnen gleichgültig sein kann, ob ein paar Advocaten mehr oder weniger sind. Bürgermeistern. Gross: Nur zur Erläuterung und Be richtigung meiner Aeußerung will ich mir die Bemerkung er lauben, daß ich dem hohen Ministers nicht den Vorwurf habe machen wollen, als ob es befürchte, daß durch Vermehrung der Advocaten muthwillige Processe herbeigeführt werden möchten. Wenn ich mich darauf bezog, daß von einer zu großen Concurrenz in dieser Hinsicht nachtheilige Einwirkungen besorgt würden, so geschah es in Berücksichtigung dessen, was deshalb in der Petition der Candidaten selbst angeführt ist. Bürgermeister Wehner: Es haben sich über die Noth- wendigkeit, daß den Rechtscandidaten Hülfe geleistet werde, be reits Herr Bürgermeister Starke, 0. Crusius und D. Gross aus gesprochen. Die Ansichten, welche sie dabei zu erkennen gegeben haben, sind auch die meinigen. Ich glaube, daß allerdings hier auf irgend eine Weise Hülfe geschafft werden muß, und zwar nicht gerade so eine, wie unsere Deputation sie vorschlägt, ein verehrter Abgeordneter hat solche ein Palliatiemittel geheißen, ich möchte sie aber ein homöopathisches Palliativmittel nennen, denn dadurch wird den armen Rechtscandidaten nicht geholfen;; auch bin ich mit Herrn Bürgermeister Starke einverstanden, daß
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