Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die heutige Verhandlung mit der Blechschmidt'schen Petition in genauem Zusammenhänge nicht steht; und beiläufig gesagt, ich wünschte, daß.Blechschmidt in seiner Petition diesen Punkt lieber herausgelassen hatte. Es ist der schwächste in seiner Petition und enthältEtwas, das mich sehr unangenehm berührt hat; ich will nicht weiter hierauf eingehen. Wenn aber die Deputation einen Vorschlag gemacht hat, der mir zu gering scheint, so ist die Frage, woher kommt das? Die Antwort liegt aber darin: wenn man die Gründe genauer betrachtet, welche dem Gutachten untergc- lcgt sind, so findet man sie nicht ausreichend. Ich erlaube mir, Einiges zum Beweis herauszuheben. Die Deputation hat aller dings zugegeben, daß die Lage der Candidaten nicht nur mißlich, sondern auch dringend sei, und ich muß hinzusetzen, sie ist unaus stehlich ! —-denn ich werde Ihnen gleich auseinandersetzen und die Zeit berechnen, wie lang einer warten muß, ehe er sagen kann, er sei selbstständig. Wenn sich Jemand der juristischen Praxis wid men will, wird er mit dem vierzehnten Jahre auf die Gelehrten schule geschickt; dort bleibt er sechs Jahr, also bis zum zwanzig sten. Wenn diese Zeit vorbei ist, geht er auf die Universität"; dort bleibt er wiederum drei Jahr, dies ist die geringste Zeit; also mit dem dreiundzwanzigsten Jahre kommt er erst von der Univer sität. Dann muß er wieder ein Jahr warten, ehe er die Probe schriften fertigen kann,' da haben Sie schon vicrundzwanzig Jahr, und nun nachdem er längere Zeit so zu sagen von der Schnur gelebt, hat er wieder fünf bis sechs Jahre zu warten, ehe er zur Advocatenpraxis gelassen wird, — also bis in's drei ßigste Jahr wenigstens muß er warten, ehe er dahin kommt, wo er als Advocat Geschäfte- zu betreiben anfangen kann. Nun beginnt aber eigentlich erst diejenige Zeit, wo er sich zu sei nem Berufe präpariren kann. Ich gebe zu, daß er schon vor her einige Kenntnisse erlangt hat, er kann sich auch bei einem Advocaten in Schriften geübt haben, aber das, was eigentlich zu einem praktischen Advocaten gehört, kann er aus Schriften allein nicht kennen lernen. Es gehört dazu ein Zusammenkom men mit Menschen/ Kenntniß der Verhältnisse, Leben und Weben mit den Leuten und praktischer Umgang mit solchen; denn eS wird der Advocat nie fertig, wenn er nicht selbst das Treiben des Lebens und durch das Eingehen in das selbe kennen lernt, was eigentlich zur Advocatenpraxis gehört; auf der Expedition lernt er das nicht. Also fängt er nunmehr erst mit dem dreißigsten Jahre an, und es gehören nun wiederum noch fünf bis sechs Jahre Zeit dazu, während welcher er ander- weit ohne hinreichendes Einkommen leben soll und muß. Nun frage ich, meine Herren, ob das nicht ein unausstehlicher Zu stand ist, welche Aussicht für die Zukunft für einen jungen Mann, welcher sich dem Advocatenstande gewidmet hat? Von Verheirathung, auf Zuneigung und Jugendliebe gebaut, kann unter solchen Umständen kaum mehr die Rede sein; denn mit dem sechsunddreißigsten Jahre steht die Liebe schon mit einem Fuße im Grabe, und die schönste Zeit des Lebens, das ganze Lugendleben ist vorüber. Daß aber eine solche Lage sehr trau rig ist und daß wir auf eine andere Weise helfen müssen, als die ist, welche die Deputation vorgeschlagen hat, ist meine Ueber- zeugung. Es ist ferner ein Grund darin gefunden worden, daß man in dem Deputationsgutachten hervorgehoben hat, es wäre ja nichts Neues, wir hatten schon 1723 dasselbe Geschick ge habt. Das ist wahr, wenn man das Gesetz liest; aber wir wissen, wie das in früherer Zeit gehalten wurde. Das Gesetz stand zwar auf dem Papier, aber faktisch wurde cs nicht gehal ten. Nach meiner Ansicht kann man daher die Beschränkung von 1723 nicht mehr anziehen, und nur erst seit 1818 waren die Beschränkungen wieder erneuert und allerdings festgehalten worden. Erwähnt-ist schon worden, daß durch das Gesetz vom 3. Juli 1840 keine Verbesserung in dem Verhältniß der Rechtscandidaten hervorgebracht worden sei, und dem muß ich vollkommen beitreten; denn es ist solchen darinnen wei ter Nichts nachgelassen, als daß diejenigen Rechtscandida ten, welche die Spccimina noch nicht gefertigt haben, unter besonderer Leitung zuni Protokolliren gebraucht werden dür fen. Von einem Advocaten ist es recht hübsch, wenn er pro tokolliren kann, aber durch das Protokolliren wird man Noch lange kein praktischer Advocat. Im Berichte ist ge sagt worden, die Rechrscandidaten könnten sich zu ihrem Stande dadurch vorbereiten, wenn sie in einer Advocatenexpedition ar beiten, und es werde jedem Advocaten, der solcher jungen Leute sich annimmt, daran gelegen sein, daß sie durch praktische Ge schäfte sich ausbilden könnten. Es würde ihnen daher auch Ge legenheit dazu gegeben werden; allein sie können Nichts tdun, als schriftliche Arbeiten fertigen, denn persönlich werden solche vor Gericht nicht zugelassen; wie sollen sie aber unter sol chen Umstanden lernen, wie es in den.Gerichten zugeht? Das, begreifen sie dadurch nicht, dazu kann sie auch der Practicus nicht einmal brauchen, denn es ist gesetzlich verboten; auchwürde es wohl Jeder bedenklich finden, zu einem wichtigen Termin ei nen bloßen Candidaten zu substituiren, welchem die nöthige Er fahrung nicht zur Seite stehen kann. Also auch darin scheint mir ein Grund nicht zu liegen, um das Gutachten zu motiviren. Ich könnte noch manche andere Punkte aus dem Bericht her- vorhebsn, welche mir ungenügend erscheinen; allein ich will die verehrten Herren nicht länger aufhalten, ich glaube aber wenigstens soviel dargethan zu haben, daß man eine Ver besserung den Candidaten zukommen lassen müsse, welche mehr enthält, als der Vorschlag der Deputation. Wenn be merkt worden ist, daß ohne Beschränkung eine zu große Concur- renz entstehe, so bin ich damit einverstanden; ich gebe zu, daß an gewissen Orten die Concurrenz sehr stark ist, z. B. in Leipzig und Dresden, wo die Zahl der Advocaten, man möchte sagen, beinahe überschwenglich ist; allein wir haben eine Menge Ge genden in Sychsen, wo es wirklich an Advocaten fehlt. Also darüber bin ich gar nicht ängstlich, daß die Advocaten nicht ihr Unterkommen finden könnten. Uebrigens ist die Stellung der Rechtscandidaten in der neuern Zeit um sehr vieles schlimmer ge worden, als beim letzten Landtage, weil seitdem viele Patrimo- nialgerichte an den <^taat abgegeben und auch dadurch das Un terkommen der Rechtscandidaten geschmälert worden ist. Zwar hat der Herr Justizminister dagegen angeführt, durch die Ab-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder