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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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gäbe der Patrimonialgerichte an den Staat habe sich die Praxis der Advocaten in königl. Justizämtern vermehrt, und für die Juristen sei also daraus kein Nachtheil entstanden. Ich gebe das zu; allein das hat nur den Nechtscandidaten Etwas nicht genutzt, denn diese dürfen nicht practiciren. Aber rechnen Sie, meine Herren, ab, wieviel Gerichtsverwaltereien neuerlich an den Staat übergeben worden sind und wieviel noch werden abgegeben wer den, und Sie werden finden, daß die Gelegenheit zum Unterkom men der Rechtscandidaten dadurch, sich sehr vermindert hat und noch vermindern wird. Es liegt daher auch hierin ein Grund, aus dem man den Nechtscandidaten jetzt mehr Vorschub leisten muß. Dazu kommt endlich auch noch der Grund, der mich glauben läßt, daß die mehre Zulassung zur Advocatur im Allge meinen großen Vortheil haben würde. Wenn nämlich in der neuern Zeit endlich wahrgenommen worden ist, daß es sehr vor- theilhaft sei, Staats - und Communalämter mit practischen Ad vocaten zu besetzen, und daß diese sich vorzüglich zu solchen Aem- tern qualisi'ciren. Ich glaube daher, wenn auch die Advocaten ohne Beschränkung zugelassen würden, so würde das Allgemeine Nutzen daraus ziehen und darum die Advocaten sich immer noch nicht so sehr vermehren, daß dadurch Processe hervorgerufen würden. Man würde die ausgezeichneten Practiker immer zu Stellen der gedachten Art herausheben und dadurch einen Ab zug hervorbringen, der die Befürchtung des Ueberflusses besei tigen müßte. Unter diesen Umständen trete ich nunmehr, da das Amendement des Bürgermeister Starke nicht Anklang ge funden hat, dem des Herrn 0. Crusius bei, doch mit der Bemer kung, daß ich^gewünscht hätte, er möchte in seinem Antrag her ausgelassen haben, daß die Rechtscandidaten gezwungen sein sollen, 3 Jahre zu warten, ehe sie zur Fertigung der Specimina zugelassen werden möchten. Bürgermeister Schill: Die Discussion hat sich wohl von der Vorlage etwas entfernt, und insofern die Deputation nach dem, was gesprochen, worden ist, nicht die Erklärung abgeben wurde, daß sie nach dem Vorbericht, wie ihn der Herr Referent genannt, einen Hauptbericht geben wolle, so würde ich mich bei der Abstimmung dem anschließen, was der letzte geehrte Sprecher erklärt hat, und also dem Crusius'schen Anträge beistimmen. Die Lage der Nechtscandidaten finde ich so richtig dargestellt, daß cs mir unumgänglich nothwendig erscheint, es müsse Etwas ge schehen; namentlich die moralischen Nachtheile stellen sich dem, der sich im practischen L.ben befindet, so grell dar, daß ich glaube, es ist unsere Pflicht, sie zu beseitigen, und ich finde in dem Vor schlag des Herrn v. Crusius allerdings ein sehr zweckmäßiges Mittel, um diese üble Lage zu vermindern. Ich bin damit einver standen, daß es zweckmäßig ist, wenn die erste praktische Prüfung nach einem Triennio nach dem Facultätsexamcn erfolgt. Ich glaube, daß dann um so eher ein jedes Bedenken sich erledigen werde, weil dann eben die Rechtscandidaten zeigen wer den, inwieweit sie in der Wissenschaft fortgeschritten sind. Die Concurrenz selbst sch eint mir weniger gefährlich, als der jetzige Zu stand; denn, meine Herren, hat der Nechrscandidat sein Ex amen nach Ablauf eines Jahres bestanden, so wird er immer suchen, sich durch Praxis, wenn auch nicht auf gesetzliche Weise ein Fortkommen zu verschaffen; er muß es, denn von Nichts kann er nicht leben, er muß suchen, daß er irgend auf den Namen einesAdvocaten Praxis treiben kann, ohne jedoch unterdessen Controle zu stehen. Was den Antrag des Herrn 0. Crusius anbe langt, so setze ich voraus, daß er noch etwas modisicirt wird; nämlich ich glaube, es ist nothwendig, daß in diesem Anträge, wenn er nicht von größerem Nachtheil als Nutzen sein soll, noch eine Bestimmung ausgenommen werde, daß nämlich diejenige Bestimmung eine Veränderung erleide, wonach die Nechtscan didaten erst nach Fertigung ihrer Probeschriften zum Registriren zugelassen werden sollen. Es wird wohl nothwendig sein, daß die Bestimmung hinzutritt, nach welcher nach Verfluß eines JahreS vom Facultätsexamcn an einem Candidaten ebenfalls wie jetzt solle freigegeben werden, ohne Beschränkung in Gerichten zu pro- tokolliren, um sich ein Fortkommen verschaffen zu können. Ich gehe nicht weiter auf die Sache ein, weil ich nur Wiederholungen geben müßte; allein ich wünsche sehr, daß bei diesem Landtage Etwas für die Rechtscandidaten geschehen möchte, und ich glaube, daß durch die Annahme des Crusius'schen Vorschlags ge wiß eine wesentliche Verbesserung erreicht werden könne. Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob der Herr 0. Crusius zu sprechen wünscht. v. Crusi us: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ich mit der Ansicht des Herrn Bürgermeister Schill vollkommen einver standen bin, indem ich vorausgesetzt habe und den Wunsch tbei- len muß, daß in Folge meines Antrags nicht ein Nachtheil für den Zustand der Rechtscandidaten herbeigeführt werde, welcher seit wenigen Jahren erst von ihrer allzubeschränkten Lage entfernt worden ist. GrafHohenthal (auf Püchau): Da das Gutachten der Deputation von mehren Seiten angegriffen worden ist, und auch nicht ganz die Billigung der hohen Staatsregierung erhal ten hat, so sehe ich mich veranlaßt, es mit einigen Worten zu rechtfertigen. Als dieser Gegenstand zur Berathung der ersten Deputation vorlag, hat sie zuerst geglaubt, sich die Frage stellen zu müssen, was die Advocatur eigentlich sei; ob unter Advocatur die Ausübung eines wissenschaftlichen Gewerbes, oder ein öffent liches Amt zu verstehen sei? und ich glaube, wenn die Advocatur in Sachsen nicht wie in andern Ländern als ein öffentliches. Amt anerkannt wird, so hat sie die Deputation dadurch höher ge stellt, daßsie in ihrem geschäftlichen Wirkungskreise die Natur eines öffentlichen Amtes gesucht und aus diesem Ge sichtspunkte, den sie als Princip aufgestellt hat, die vorliegende Petition beurtheilt hat. Die Rechtspflege, meine Herren, ist ein Zweig der Staatsgewalt. Ein Jeder/ der dabei concurrirt, mag er als Sachwalter oder Vertheidiger den Parteien dienen oder dem Staate als Procurator, ist ein öffentlicher Staatsbe amter, indem er sich der Ausübung eines Geschäftes, welches einen Lheil der Staatsgewalt bildet, unterzieht, und unter der Controle der Staatsgewalt steht, und daher hat der Herr Staats minister auch mit vollem Rechte darauf hingewiesen, daß es ledig-
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