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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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wünsche und glaube, daß eine Abänderung derselben in der Folge zeit nothwendig sei, namentlich aus den Gründen, die für eine bessere Lage der jungen Leute selbst und für ihre Ausbildung ent wickelt worden sind. Dagegen scheint es mir, als ob man die Gründe der Deputation zu sehr übersehen hätte, da ja das ganze Verhältniß des Advocatenstandes auf diesem Landtage einer nähern Prüfung unterworfen werden soll, in Gemäßheit der be reits bei der zweiten Kammer eingegangenen Petition des Herrn Finanzprocurator Blechschmidt; und es scheint in der That gerathener, die Gegenstände im Zusammenhänge vorzu bringen, als einen einzelnen Punkt herauszunehmen. Es ist zwar eingewendet worden, es hange dies nicht zusammen; da aber doch die Rechtscandidatur blos ser Weg zur Advocatur ist, so glaube ich, daß ein solcher allerdings statlsinde. Je strenger man nämlich die Anforderung bei der Prüfung an die künftigen Advocaten stellt, umsomehr, glüube ich, kann man absehen von der Beschränkung der Zahl. Dies muß aber geschehen, weil sonst allerdings eine zu große Concurrenz eintreten würde. Es scheint bei jener allgemeinen Berathung noch in Berathung zu ziehen nöthig, ob es erforderlich sein dürste, dem Mangel an Ad vocaten an manchen Orten dadurch abzuhelfen, daß man einen oder den andern jüngern Advocaten zur Bedingung machte, sich auf einige Jahre an solchen Orten niederzulaffen, wie es bei den Aerzten der Fall ist; dann ist zu entscheiden, ob ein Corporativ- verhältniß unter den Advocaten stattfinden soll, und ob man es als ein öffentliches Amt oder ein wissenschaftliches Gewerbe be trachten soll? Je nachdem man das Eine oder das Andere ins Auge faßt, wird man sich für das oder jenes erklären. Ich bin mit der Deputation einverstanden, diese Berathung bis zu der allgemeinen Berathung über die Verhältnisse des Advocaten standes auszusetzen. Ich muß mich noch gegen eine Aeußerung des Herrn Domherrn v. Günther erklären; nämlich, er sucht die Erscheinung, daß sich mehr Personen dem juristischen als dem medicinischen Studium zuwenden, in dem dunkeln Gefühle, es fänden noch mehre Personen in der juristischen Branche Platz. Wenn dies dunkle Gefühl abhält, so muß Andere das deutliche Gefühl noch viel mehr abschrecken, daß dort nur eine beschränkte Anzahl Plätze besitzt; dies ist aber nicht der Fall; und der Grund der Sache ist allgemeine Neigung unserer Zeit, den Staatsdienst zu ergreifen, und das juristische Studium ist der Weg zum Staatsdienst, und daher kommt es, daß viele junge Leute nicht Medicin, sondern Jurisprudenz studiren. — Wenn ich der Staats regierung die Admission einer größer» Zahl extraordinär zur Er wägung gebe, so geschieht es deshalb, weil ich wünsche, daß etwas Momentanes geschehe, indem man nicht weiß, ob jene allgemeine Berathung wegen anderer wichtigen Geschäfte vielleicht für gegenwärtigen Landtag bei Seite geschoben werde, und in die ser Beziehung erkläre ich mich daher für diesen Antrag. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich werde kurz sein. Ich bin einverstanden mit dem, was Se. Königl. Hoheit gesagt haben, und bis auf einen einzigen unerheblichen Punkt auch mit dem, was wiederholt der Herr Justizminister geäußert hat. Auch ich werde mit dem Deputationsgutachten stimmen und erlaube mir nur noch einen einzigen Grund, der noch nicht genug beleuchtet worden ist, für dasselbe herauszuheben. Insofern nämlich die Deputation die Ansicht, der ich beitrete, dargelegt hat, die An sicht nämlich, daß es noch nicht an der Zeit sei, jetzt schon ma teriell auf den Antrag einz-gchen, weil noch ein Bericht aufdie Blechschmidt'sche Petition zu erwarten sei, insofern finde ich mich veranlaßt, noch einmal auf das zurückzukommen, was gegen den Antrag zuvörderst vom Herrn Bürgcrmeister'Starke heraus gehoben worden ist. Der H.rr Bürgermeister Starke legte näm lich in seiner Rede dar, es gehöre der Antrag, der jetzt zur Be rathung vorliegt, keineswegs zum Blechschmidt'schen Anträge; erhänge nicht damit zusammen, und es dürfte darum auch der Gegenstand nicht verschoben werden bis zur Berathung jener Pe tition. Dies würde nun an und für sich sehr richtig gewesen sein; allein hören Sie, womit er diese Ansicht begründen will. Er sagte, deshalb sei ein Zusammenhang nicht anzunehmen, weil die Petenten eine erweiterte Zulassung zum Advocatenstand, also mittelbar eine Vermehrung der Zahl der Advocaten, .bean tragten, während der Finanzprocurator Blechschmidt in seiner Petition dahin wirken wolle, daß die Zahl der Advocaten be schrankt werde. Nun, meine Herren, bei einer Zweifelsfrage, ja, bei jeder Berathung gehört das contra zum pro und das pro zum contra. Ich bin dah.r allerdings der Ansicht, daß, wenn man heute einen materiellen Beschluß faßt, wie vom Herrn v. Crusius beantragt worden ist, man sich gewiß präjudiciren w. 'rde, wenn künftig die Blechschmidt'sche Petition und der Be richt darüber auf der Tagesordnung steht, und eben darum halte ich den Antrag der Deputation für ganz sachgemäß. Es ist heute Nichts gesagt worden, was für die Deputation so auffallend spricht, als dies offene Bekenntnis ihres entschiedensten Wider sachers. Und nun noch eine einzige kurze Bemerkung. Ich stimme mit der Deputation, auch was ihren Schlußantrag anbe- trifft, obschon ich ebenfalls mit mehren Rednern vor mir beken nen muß, daß es sich hier nur von einem Palliativmittel handelt, nämlich, um ein medicmisches Bild zu brauchen, von einem Aderlaß, der freilich nur auf Zeit übermäßigem Blutandrange abhilft. Inzwischen glaube ich doch, daß dasjenige nicht ganz der Beachtung unwerth ist, was der Herr von Schönberg» Bibran dargethan hat, eine Aeußerung, die vielleicht vom Herrn Staatsminister nur mißverstanden worden ist. Der Herr von Schönberg glaubt nämlich, es werde sicherer zum Zwecke führen, wenn man den Nachweis der Befähigung erschwerte. Ich gebe nun zwar zu, daß der Herr Staatsminister Recht hat, wenn er dies in seinem Sinne für eine Härte hält, in seinem Sinne, in sofern man nämlich annimmt- daß, wenn einmal ein Candidat das juristische Examen bestanden hat, es unbillig erscheint, später ' bei der Zulassung zur Advocatur nur die Fähigeren zu berücksich- : tigen, die minder Fähigen zurückzuweisen; denn es hat einmal das betreffende Individuum diese Laufbahn eingeschlagen, und es würde ihm schwer fallen, jetzt noch eine andere zu ergreifen. Allein wenn man diese Bemerkung des Freiherrn v. Schönberg ft versteht, daß man überhaupt an die juristischen Examina hö here Anforderungen stellt, so glaube ich, wird allerdings auf
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