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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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eine zweckmäßige Weise dem übermäßigen Andrange zu juristi schen Studien abgeholfen werden. Ich weiß gar wohl, daß die juristischen Examina nicht allein diejenigen bestehen, welche sich der Advocatenpraxis zuwenden, sondern auch diejenigen, welche überhaupt die juristische Laufbahn ergreifen wollen. Aber wenn cs gewiß ist, daß auch in andern Zweigen des juristischen Berufs, z B. in der Amtscarriäre, eine Ueberfüllung vorhan den ist, so würde eine solche Erhöhung der Ansprüche bei den Examinibus, mag sie auch nicht allein den Andrang zum Advo- catenstande, sondern auch den Andrang zu den übrigen Bran chen hemmen, immer zweckmäßig sein. Wenn nun der Schön- berg'sche Antrag so zu verstehen ist, so würde ich allerdings in demselben Etwas finden, was einer näheren Beachtung wcrth ist. Indessen gehe ich auf diesen Gegenstand nicht weiter ein, weil ich dafür halte, daß die Berathung der Blechschmidt'schen Petition uns näheren Anlaß dazu geben werde. Bürgermeister Hübler: Ich will mir zu Motivirung meiner Abstimmung nur wenige Worte erlauben. Am Landtage 1837, als damals die ähnliche Petition von 88 Rechtscandi- daten an die erste Kammer gelangte, habe ich mich als Mitglied der dritten Deputation über die bedauerliche Lage derselben und über die Nothwendigkeit mich ausgesprochen, dieselbe durch Er weiterung oder Beseitigung der bisherigen Normalzahl der zur Praxis zu Admittirenden zu verbessern. Ich halte noch jetzt an dieser Ansicht fest. Keinen andern wissenschaftlichen Gewerben ist eine so drückende Schranke gesetzt, als den der Praxis sich wid menden Juristen, und es bleibt jedenfalls eine nicht zu entschul digende Härte, daß man Männer, denen der Staat durch Appro bation der Probeschriften die Befähigung zu Ausübung der juristischen Praxis zugestanden hat, noch für eine längere Reihe von Jahren hindert, von dieser Befähigung selbstständig Gebrauch zu machen, und zwar aus bloßen gravsmimbus tutura, aus Be- sorgniß, die man mehr oder minder mit demselben Recht auch denen entgegenstellen könnte, die sich den Studien der Theologie und Medicin widmen. Die Deputation hat die mißliche Lage -er Rechtscandidaten auch nicht verkannt, aber die Meinung auf gestellt, daß diese weniger in der bestehenden Normalzahl der jähr lich zur Praxis zu Admittirenden, als in dem außerordentlichen Zudrange der Candidaten zur juristischen Praxis liege, und sie hat sich dabei im Berichte auf die Erfahrung früherer Zeit berufen: „wo man nie über eine solche Verspätigung dieser Ad mission habe klagen hören, ungeachtet die Beschränkung der jähr lich zu admittirenden Sachwalter auf eine bestimmte Zahl bereits seit dem Jahre 1723 bestehe." Ich kann dieser Berufung meiner seits nicht beitreten, muß ihr vielmehr aus eigner Erfahrung widersprechen und mich auf das beziehen, was vom Herrn Bür germeister Wehner vorhin angeführt worden, daß die Admission zur juristischen Praxis in frühem Jahren factisch unglaublich er leichtertwar; nicht zu gedenken, daß man, so wie jetzt, auch da- mals schon, ich glaube seit dem Jahre 1789, das Palliativmittel außerordentlicherAdmisflonen in Masse noch nebenbei zur An wendung brachte. Hat übrigens die g.-ehrte Deputation zur Zeit noch angestanden, auf die sachgemäßen, mit so triftigen Gründen unterstützten Antrag' der P.-tenten naher ei'nzugehen, hat sie sich Vorbehalten, auf das Materielle der vorliegenden Frage bei der Berathung der Blechschmidt'schen Petition zurückzukommen, so enthalte auch ich mich/auf diese Gründe vor der Hand weiter ein zugehen, hoffe aber, daß bei der Berathung über die Blsch- schmidt'sche Petition die eine gründliche Abhülfe erfordernde Lage der Nechtscandidaten in sorgfältige Erwägung werde ge zogen werden. Nur in dieser .Voraussetzung werde ich für das Gutachten der Deputation stimmen und kann blos wünschen, daß cs die Annahme der Kammer und von Seiten der hohen Staatsregierung baldigst geneigte Berücksichtigung finden möge. Dem Anträge des Herrn v. Cruflus beizutreken, hä'.t mich ledig lich »ein formelles Bedenken ab. Sein Antrag geht nämlich in das Materielle des Gegenstandes ein. Darüber aber liegt uns noch zur Zeit ein Bericht der Deputation nicht vor; der Herr Referent selbst hat vorhin noch besonders darauf aufmerksam ge macht, daß der Bericht der Deputation nur als ein Vcrbericht anzusehen sei, und man später Gelegenheit haben werde, bei der Blechschmidt'schen Petition auf das Materielle der vorliegenden zurückzukommen. Ich glaube daher, daß diejenigen, welche für den Crusius'schcn Antrag stimmen, gleichzeitig den Antrag auf vorgängige Erstattung des Hauptberichts an unsere Deputation zu stellen haben werden. Das würde indeß nur neue Weitläufig keit herbeiführen, und darum scheint es gerathen, die materielle Berathung bis zum Eingang der Blechschmidt'schen Petition aufzusparen. v. Heynitz: Da der Antrag der Deputation dahin geht, den ganzen Gegenstand nochmals in Erwägung zu ziehen, so glaubte ich nicht darüber sprechen zu müssen. Allein es ist so viel gesagt worden zur Widerlegung des Deputationsgutachtens, daß ich mich doch veranlaßt fühle, zur Rechtfertigung desselben noch Etwas hinzuzusügen. Es ist so viel gesprochen worden von der mißlichen Lage der Rechtscandidaten, daß es scheinen möchte, als hätte die Deputation diese Lage unerwogen gelassen. Ich kann versichern, daß das keineswegs der Fall ist, sondern daß viel mehr die Deputation geglaubt hat, von einem andern Gesichts punkte ausgehen zu müssen. Sie hat sich die Frage gestellt, ob eine wesentliche Vermehrung des Advocatenstandes in diesem Au genblicke in einem richtigen Verhältnisse zu dem Umfange der Geschäfte der Advocate» st. he, und da mußte sie, sich sagen, daß .der Geschäfts kreis der Advocaten sich vermindert habe. Die guts herrlichen Verhältnisse sind gaNz beseitigt durch die Ablösung der Frohnen, die Ablösungsgeschafte sind der Beendigung sehr nahe, mithin muß eine beträchtliche Verminderung der Zahl der Pro teste eingetreten sein; es scheint daher eine Vermehrung des Advocatenstandes nicht wünschenswerth, und die Deputation glaubt, daß dadurch namentlich eine Verringerung der Achtung des Advocatenstandes eintreten könnte, und das schien ihr aus mehren Rücksichten nicht wünschenswerth; sie glaubt nämlich, daß es im höchsten Grade zu wünschen sei, daß der Advocaten- stand beim Volke in Achtung stehe, und daß diese darunter leiden könnte, wenn eine zu bedeutende Anzahl in gedrückte Verbältniffe käme. Was die Vertheilung der Advocaten im ganzen Lande
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