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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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schmidt'sche Petition an die erste Kammer gelangen, oder, da fern es hierzu nicht kommen sollte, bis wenigstens die zweite Kammer über jene Petition Beschluß gefaßt haben wird." — Tritt die Kammer diesem Borschlage der Deputation bei ? — Er wird mit 33 gegen 7 Stimmen angenommen. Präsident v. Gersdorf: Jetzt würde wohl nicht mehrdas nöthig sein, was der geehrte Sprecher sich Vorbehalten hat, selbst wohl auch das nicht, was vorhin der Herr Referent andeutete. Referent Bürgermeister Ritter städt: Ueber die Haupt sache habe ich Nichts zu erinnern; nur das erlaube ich mir noch zu bemerken, daß durch den gefaßten Beschluß wohl zugleich die Notwendigkeit herbeigefuhrt sein möchte, auch die wahrend der Debatte gestellten Anträge einstweilen bei Seite zu legen, weil, wenn darüber Beschluß gefaßt werden sollte, das ein Eingehen auf die Hauptsache selbst sein würde. v. Crusius: Mit diesem Anträge des Herrn Referenten stimme ich vollkommen überein; ich glaube, daß die Frage über meinen Antrag vertagt werden müsse. Präsident v. G ersd orf: Es liegt allerdings darin blos ein Vertagen des Antrags, und es könnte in diesem Augenblicke nicht weiter darauf eingegangen werden. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Die Deputation hat in ihrem Berichte ihr lebhaftes Interesse für das Gesuch der Petenten ausgesprochen, was sich auch vollständig in der Kammer geäußert bat. In diesem Interesse und im Sinne der Deputa tion muß ich wünschen, daß man doch wenigstens vor der Hand den Schlußantrag derselben nicht ablehnen möchte. Es ist zwar schon von Seiten des hohen Ministern die Ansicht ausgesprochen worden, daß kaum auf diesen Vorschlag einzugeben sein werde; allein einer nähern Erwägung dürfte er wohl werth sein, und in dieser Beziehung bemerke ich noch, daß er nicht für so unbedeu tend angesehen werden darf, als er von manchen Seiten angesehen worden ist. Wird er nämlich angenommen und findet die hohe Staatsregierung thunlich, darauf einzugehcn, so würde dadurch vor der Hand bei der großen Anhäufung der Nechcscandidaten ihnen insofern geholfen werden, als sie dann wenigstens um ein Lahr zeitiger zur Advocatenpraris gelangen würden, als es außer dem geschehen würde, und es scheint der Antrag nicht so ganz von der Hand zu weisen, weil Borgange vorhanden sind, wo man auf eine gleiche Weise verfahren ist, um den Rechtscandidaten einige Hülfe zu leisten. Bürgermeister Wehner: Nur ein einziges Wort: Wie die Sache steht, werde ich mich für ras Depurationsgutachten erklären, doch nur in der Voraussetzung, daß die Kammer sich erklären werde, den Antrag des Herrn 1). Crusius nur für ajour- nirt anzusehen, und daß solcher nicht als aufgegebcn betrachtet werde. Präsident». Gersdorf: Ich glaube dem geehrten Red ner das entgegenhalten zu müssen, d.,ß es dem Herrn l>. Cru sius nicht verwehrt werden kann, leinen An rag io oder in einer veränderten Maße zu siiner Zeit wiederum vo z rbringen. Das steht ja jedem Miegliede und also auch dem H^rrn v Crusius frei. Es hat sich auch Niemand dag gen erhooen. 0. Crusius: Ich stimme auch mit dem Herrn Bürger meister Wehner überein, indem ich den Wunsch hegen muß, daß mein Antrag später noch zur Abstimmung gelangt. Es könnte nämlich den Sch. in ann. hmen, als schlösse der jetzige Beschluß, obwohl er sich nur auf eine Ausnahme bezieht, insofern eine spä tere Beschlußfassung über eine dauernde, allgemeine Maßregel aus, als man überhaupt letztere nicht für räthlich oder nöchig erachte. Präsident v. Gersdorf: Es ist unmöglich, deshalb eine Besorgniß zu hegen, wenn wir auf den ganzen Gang der De batte zurückgehen. Die Deputation hat nur einen Vorbericht gemacht, sie verweist den Gegenstand auf eine künftig? Debatte, und es ist nur nach dem ersten Vorschläge der Deputation das ganze Eingehen auf das Materielle bis dahin aufgrschoben wor den. Ich wenigst, ns kann keine andere Erklärung der Sache gehen, und da auch in der Kammer Niemand eine andere Mei nung ausspricht, so würden im schlimmsten Falle die Landtags mittheilungen und die stenographischen Niederschriften hinrei chen, wenn unerwarteten Falls ein Präjudjz daraus hergellitet werden woll e. v. Großmann: Noch eine Frage habe ich mir zu erlau ben. Der letzte Antrag der Deputation ist materieller Art, der erste rein formeller Natur; ist jener angenommen, so ist der zweite dadurch überflüssig geworden. Nun wird aber eine Ver tröstung wegen des Crusius'ichen Antrags gegeben; da weiß ich nicht, wie ich stimmen soll. Ich glaube, daß derCrusius'scheAn trag dadurch, daß er von der Kammer unterstützt worden, das Eigenthum der Kammer geworden ist, und es müßte nun wohl darüber abgestimmt werden. Auf diese Weise kann man aus der Verlegenheit kommen, wegen des Deputationsgutachtens im zweiten Vorschläge. BürgermeisterH übler: Herr v. Crusius hat bereits, wenn ich nicht ganz irre, erklärt, daß durch die erfolgte Annahme des Depurationsvorschlages Seite 212 sich sein Antrag vor der Hand erledigt hübe. v. Po lenz: Ich kann nicht begreifen, warum, nachdem wir erstdie ganze gründliche Untersuchung der Sache bis aufeinen entfernten Zeitpunkt hinausgeschoben haben, wir noch einen An trag an die hohe Staatsregierung bringen wollen, der das ent hält, was im allererwünichtesten Falle eintreten kann, nämlich daß alle junge Juristen schneller zur Advocatur zugelassen werden. Das bewirkt der letzte Antrag und fällt somit mit dem, welchen die Petenten ausgestellt haben, zusammen; es kann daher, was Vie Deputation am Ende des Berichts fordert, der Beschluß- nahme bei der Blechschmidt'schen Petition vorgreisen. Bürgermeister Hübler: Es ist allerdings ein großer Un terschied zwischen beiden Anträgen; der Antrag der Deputation ist ein bloßes Palliativmitttl, eine Aderlaß, wie man ihn vor hin genannt hat, dazu dienend, augenblicklich und zum Theil we nigstens die Lage der Petenten zu verbessern, während der Antrag des Herrn I>. Cruü'us als ein Radicalmittel dahin führen soll, künftig den Druck für immer zu entfernen, der jetzt auf den Rechtscandidaten hastet. Bleibt nun aber der Zeitpunkt, wo
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