Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dieser Nahrungslosigkeit auf, und die Deputation hat in dieser Eingabe hauptsächlich folgende zu erkennen gehabt. Sie suchen den Verfall theils in dem Verstechen der Absatzquellen, und führen in dieser Beziehung an, daß sie bis jetzt in ihrem Orte keinen ein zigen Mann gefunden, der einen Verleger ihrer Maaren abgeben wolle, und selbst in Chemnitz fände sich keiner dazu. Eine zweite Ursache des Verfalles ihrer Nahrung finden sie in der Kostspielig keit des Beziehens der Messen und Jahrmärkte und heben hervor, daß viele ihrer Mitmeister kaum im Stande wären, auf Jahr märkten das zu verdienen, was die Spesen betragen. Eine dritte Ursache finden sie in der Concurrenz der oberlausitzer Weber, de nen das Haustrbefugnkß zustehe, und welches sie mit denselben Artikeln ausübten. Eine vierte Ursache finden sie in der Wohl feilheit der Preise, zu welchen theils die voigtländischen, theils die oberlausitzer Weber dieselben Fabrikate, die auch sie fertigten, zu verkaufen im Stande seien. Sie hoffen eine Abhülfe ihres Nothstandes nur von der gleichen Befugniß des Hausirens und richten daher an die Kammer folgendes Gesuch: „es möge sich dieselbe bei der hohen Staatsregierung dahin wohlwollend verwenden, daß ihnen das Hausiren mit ihren eignen Maaren, wie den oberlausitzer Webern, gestattet werde, bis sich eine andere Abzugsquelle findet." Sie werden hieraus zu ersehen Gelegen heft gehabt haben, daß keine Beschwerde vorliegt, sondern eine reine Petition, und daß nichts Anderes darauf zu beschließen sein wird, als sie auszulegen und zu erwarten, ob Jemand sich finden werde /eine Bevorwortung eintreten zu lassen. In die ser Beziehung muß ich mir aber doch noch gestatten, einen Rück blick aufdie diesfallsigen frühem Verhandlungen zu werfen. Näm lich schon bei dem Landtage I8IA reichten verschiedene Leinweber innungen, und zwar die zu Döbeln, Roßwein, Nossen, Meißen, Lommatzsch, Riesa, Strehla, Oschatz, Mügeln, Mutzschen, Dah len, Wurzen, Krebsen, Grimma, Colditz, Leisnig, Geringswalde, Rochlitz, Petitionen bei der Ständeversammlung ein und ver wendeten sich dafür, daß das Hausirbefugniß der oberlausitzer und sebnitzer Weber wieder eingezogen werde. Gleichzeitig kamen die oberlausitzer und sebnitzer Weber mit einer Petition ein, die das Gegentheil beantragte und sich dafür verwendete, daß die Kammer das Befugniß zum Hausiren ihnen aufrecht erhalten möchte. In beiden Kammern wurde den betref fenden Deputationen der Antrag zur Berichterstattung er- theilt. Es kam hierauf in beiden Kammern zu einer um fänglichen Verhandlung, und das Ergebniß führte zu einem ständischen Anträge in der Schrift vom 20. Juni 1840, welcher folgendermaßen lautet: , Allerhöchstdieselben wollen die vorerwähnte Angelegenheit fortwährend im Auge zu behalten und zur Beseitigung der diesfallsigen Rechtsungleichheit, sobald der geeignete Zeitpunkt dazu eingetreten sein wird, das Hausirbe fugniß der oberlausitzer und sebnitzer Weber, und zwar nicht blos in dem Grenzbezirke, sondern überhaupt wieder aufzuheben, huld reichst geruhen." Die Ständeversammlung nahm damals an, daß überhaupt mit dem Hausiren bedeutende Nachtheile verbun den wären, und gewann auch die Uebrrzeugung, daß zwischen der Oberlausitz und den Erblanden in dieser Beziehung eine Rechts ungleichheit bestehe. Es würde also den jetzigen Petenten dieser ständische Antrag entgegenstehen. Ich glaube aber auch, daß noch ein anderer Umstand ihrem Gesuche entgegensteht; die hohe Staatsregierung wird nämlich kaum im Stande sein, das Gesuch zu gewähren, da nach den Stipulationen bei der Zollvereinigung und zwar in der Zollordnung vom Jahre 1833 §. 91 das Hau siren in den Gren'zbezirken mit solchen Fabrikaten, die aus Wolle, Baumwolle, Seide gefertigt sind, durchaus nicht gestattet werden soll. Also möchte die Ansicht gerechtfertigt sein, daß eine Bevor wortung dieser Eingabe kaum von günstigen Folgen begleitet sein wird. Die Ansicht der Deputation geht nun dahin, die Petition der jetzigen Praxis gemäß auszulegen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde mir die Kammer zu fragen erlauben, ob sic gemeint sei, diese Petition in der Kammer auslegen zu lassen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche Sie nun, den zweiten Gegenstand vorzutragen. , Referent Bürgermeister Gottschald: Der zweite Gegen stand ist eine Eingabe des Gemeinderaths zu Bärnsbach, und diese enthält die Bitte „um Ertheilung solcher gesetzlichen Be stimmungen, wodurch die Ungleichheit und Willkür bei Erhebung der Gewerbe - und Personalsteuer aufgehoben werde." Die Pe tenten sagen in ihrer Eingabe, daß seit dem Erscheinen des Ge werbe- und Personalsteuergesetzes in ihrem Orte große Unzufr e- denheit darüber erregt worden sei, daß bei ihnen, im Vergleich zu andern Orten, die Gewerbe- und Personalsteuer so ungleichmäßig erhoben werde. Sie heben einen einzelnen Fall, der bei einem Krämer und Materialisten vorgekommen ist, hervor, und führen in dieser Beziehung an, daß dieser Materialist vor Erlassung des Gewerbe - und Personalsteuergesetzes alljährlich nur 12 Groschen Steuersatz entrichtet, nach dem Erscheinen dieses Gesetzes aber einen Beitrag von vier Lhalern zur Gewerbsteuer zu entrichten gehabt habe, und daß, während er auf Verminderung gehofft, diese Summe bis zu 6 Lhalern 4 Gr. und im letztem Jahre noch um einen Khaler erhöht worden fei. Dieser Materialist habe zwar Reclamation erhoben und an das Finanzministerium sich ge wendet, indessen sei er von diesem beschicken worden, daß die Er höhung seines Steuerbeitrags darin seinen Grund habe, daß sein Geschäft sich ln verhältnißmaßiger Weise ausgedehnt habe. Was diesen Fall betrifft, so hat der Neclamant die Reclamation nicht weiter verfolgt, und es scheint daraus hervorzugehen, daß er sich bei dem Grunde des Ministern beruhigt hat. Nächstdem führen sie an, daß der Districtscommissar in ihrem Orte gewöhnlich mit Zuziehung unkundiger Personen die Abschätzung vornehme, und daß die Gemeinde weder von der Abschätzung in Kenntniß gesetzt, noch daß Gemeindemitglieder zu einem solchen Geschäfte beigezogen würden; sie bitten daher im Einverständniß mit der hohen Staatsregierung, solche gesetzliche Verfügungen zu treffen, daß.die Personal- und Gewerbesteuer nicht mehr in solcher Will kür, wie zeither, erhoben werden könne. Was den zuletzt berühr ten Punkt betrifft, so scheint es allerdings für den ersten Augen blick, daß ein Grund der Beschwerde gegen den Districtscommissar darin liegen könne. Indessen hat es der Deputation scheinen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder