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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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picht beabsichtigt. Es würden gegen solche Bestimmungen manche Bedenken zu machen sein; wollte man aber eine solche Kheilnahme statuiren, dann könnte nicht das Organ der politi schen Gemeinde dafür austreten, es könnten aber auch nicht dem Ausschüsse, wie beantragt worden ist, dergleichen Rechte einge räumt werden. Ich glaubte diese wenigen Worte nur sagen zu müssen, um vor dem -Vorwurfe unkirchlichen Sinnes mich zu verwahren. v. v. Ammon: Ich habe dagegen nur zu bemerken, daß freier Gehorsam zur Erfüllung der göttlichen Gebote allen christ lichen Gemeinden angesonnen wird, was ohne Voraussetzung ei nes freien Gesammtwillens nicht möglich sein würde. Uebrigens hat meine Abstimmung keinen andern Endzweck, als den, das Aufgehen der kirchlichen Gemeinde, als einer rechts undwillenlosen, in der politischen abzuwehrcn, und dann auch die um sich greifende Verweltlichung der Kirche, von der man nur schlechte Früchte zu erwarten hat, nach Kräften abzuwenden. Prinz Johann: Ich bitte ums Wort, um einer Mißdeu tung zu begegnen. Der Sprecher ist zu tiefer Kenner aller kirch lichen Angelegenheiten, daß er sehr wohl weiß, daß kirchlicher Ge horsam gegen die Gesammtheit gerade in unserer Kirche zur Pflicht gemacht wird, und zwar aus Gründen höherer Art. Aber derGehorsam gegen den Ausspruch einer einzelnen Gemeinde ist etwas Anderes, und das ist hier gemeint, wo von einem Majori tätsbeschlüsse gesprochen wird. Superintendent 0. Großmann: Der vorliegende Ge setzentwurf, auf welchen der Bericht der Deputation sich bezieht, verdient alle Anerkennung wegen der Gesinnungen, aus denen er hervorgegangen ist. Denn er scheint aus der Absicht geflossen zu sein, nicht blos einem Bedürfniß des Augenblicks auf dem Felde der Gesetzgebung abzuhelfen, sondern einmal durch Fest haltung des wohlbegründeten Unterschieds zwischen politischen und kirchlichen Gemeinden das kirchliche Bewußtsein zu wecken, dann aber durch den Wahlact und die Theilnahme aller einzel nen Gemeindeglieder an den kirchlichen Angelegenheiten auch das kirchliche Leben zu erhöhen, und die Gemeinden aus der trau rigen Passivität, in der sie sich größtentheils befinden, in eine lebenskräftige Aclivität zu versetzen. Ob aber freilich die Mittel für diesen Zweck alle vollkommen angemessen sind, daran läßt sich wohl zweifeln, und ich möchte diesen Zweifel allerdings ihei- len. Schon der eine Umstand ist mir bedenklich, daß das hohe Ministerium die Angelegenheiten der Kirche im Einzelnen ord nen will, ohne sie im Ganzen bestimmt zu haben, daß es Wahlgesetze für einzelne Gemeinden gibt, ohne auf die Grund lage einer festbestimmten kirchlichen Verfassung zu bauen- Denn ohne Voraussetzung einer kirchlichen Verfassung und Bestim mung des Verhältnisses der Kirche zum Staat fehlen nothwen- dig den einzelnen Gesetzen die Grundlagen, es fehlt das Ziel, welches die Richtung des Ganzen bestimmt, es fehlt der Maß stab, nach welchem die einzelnen Gesetze zu bemessen sein werden. Allein auch von Seiten der Praxis treten mir einige Bedenken entgegen. Jede Vertretung muß nothwendig so einfach als nur I. 19. möglich sein, wenn sie ihren Zweck erreichen soll; die Vorschläge des Entwurfs dagegen sind ziemlich zusammengesetzt, und ek fragt sich, ob nicht daraus allerlei Collisionen und Störungen hervorgehen könnten; in dieser letztem Beziehung finde ich allerdings in dem Gutachten der verehrten Deputation manche beachtungswerthe Bemerkung. Allein mit den Prämissen, aus denen diese Vorschläge hervorgehen, kann ich mich durchaus nicht einverstehen. Die theoretischen Principien, die hier ausge stellt werden, erscheinen mir unbedingt verwerflich, wenn sie auch nicht ganz neu, wenn sie auch schon von Rotteck und An dern aufgestellt worden sind. Meint die geehrte Deputation, daß die Kirche mit dem Staate auf das innigste verbunden sei, und nur in und mit dem Staate gedeihen könne; meint sie, daß die Kirche kein eigentlich constitutives Pr.'ncip für das äußere Leben enthalte, sondern nur ein relatives; meint sie, daß die Kirche nicht einen Staat im Staate bilde, daß sie, sobald sie in dir Erscheinung tritt, auf dem Gebiete des Staats sich därstellt, daß sie daher, da kein Machthaber auf seinem Machtgebiete die Macht mit andern theilen kann, nothwendig die Anerkennung des Staats für ihr Dasein, die Sanction des Staats für die Gültigkeit ihrer Beschlüsse, die Unterstützung des Staats in Be zug auf Fälle des Bedürfnisses nöchig hat: dann stimme ich mit der geehrten Deputation sehr gern überein, denn das Reich Christi ist nicht von dieser Welt, es ist ein ethisches Gemeinwe sen. Allein wenn die Deputation weiter geht, wenn sie darum, weil der Begriff der Kirche sich nicht der von ihr angenommenen römischen, oder woher sonst die Definition des Begriffs einer Gesellschaft genommen sein mag, füge, weil sie sich nicht in die ses Prokrustesbett hineinzwängen lassen will, wenn sie der Kirche darum das Prädicat der Gesellschaft absprechcn will, wenn sie erklärt, die Kirche sei „kein Nechtssubject", sie sei also rechtlos, da kann ich durchaus nicht mit ihr überein stimmen. Es wäre das schon dem Wesen der Kirche schnurstracks entgegen; denn die Kirche ist doch gewiß, wie man auch über sie denken mag, der Organismus des christlichen Lebens, und in sofern hat sic nicht nur einen Gesammtw'llen, sondern auch eine Gesammtpersönlichkeit. Die heilige Schrift bezeichnet letztere damit, daß sie sagt: Sie ist der Leib Christi, ein Tempel deS heiligen Geistes, sie bewahrt dasjenige in sich, was dem wandel baren und immerfort wechselnden Nechtsverhältniß erst zur con» Menten Grundlage dient, und ich möchte wissen, was mit alle» Rechtsverhältnissen erlangt werden sollte, wenn nicht die ethische Grundlage, die die Kirche pflegt, wenn nicht der Glaube, auf dem wiederum die ethische Grundlage ruht, ihre Basis bildete. Allein es verträgt sich auch nicht mit der Schrift, wenn behaup tet oder angedeutet wird. Jeder verfolge in der Kirche eigent lich nur seinen eignen Zweck, wie in einem Hospi tale, einem Krankenhause. Es ist dieses zwar nicht mit klaren Worten im Deputarionsgutachten ausgesprochen, aber so bestimmt angedeutet, daß man nicht zweifeln kanu, jene Idee sei hier gemeint. Das wäre offenbar der Grundsatz eines sehr verwerflichen undamonistischen Egoismus. Denn ich achte das für eine der unschätzbarsten Wohlthaten deS 3*
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