Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
werde und dergleichen. Allein die Unwahrscheinlichkeit solcher vorausgesetzten Fälle liegt wohl in dem letzten Punkte ganz klär vor; der Kirchenvorstand soll ja aus demGemeindevorstandund einigen ihm zugeordneten Männern, die von der Gemeinde ge wählt werden, zusammengesetzt sein. Wenn also befürchtet wird, daß der Kirchenvorstand mit dem Communvorstand in Streit und Processe gerathe, so frage ich, wer soll denn strei ten? Der Gemeindevorstand müßte mit sich seihst streiten. Ich gestehe, daß ich hier die Unhaltbarkeit solcher Zrsvamirm äs tü- turo »6 oculos demonstrirt vor mir sehe. v. Po fern: Zur Beruhigung der Oberlaufitzer — nicht sowohl derer hier in der Kammer, sondern besonders derer außer halb der Kammer, welche, wenn es zu einer speciellen Bera- thung über die einzelnen §§. nicht kommt, die Andeutung hierüber in §.23 nicht erfahren, und daher leicht glauben könnten, daß ähnliche Grundsätze, wie sie durch die heutige Berathung in die Landtagsmittheilungen gelangen werden, auch ohne Weiteres für die Oberlausitz gesetzliche Kraft erhalten sollen — erlaube ich mir, die Voraussetzung auszusprechen, daß, wenn das hohe Mi nisterium beabsichtigen sollte, dieses Gesetz, oder ein ähnliches, wie es die Deputation vorschlagt, in der Oberlausttz einzuführen, dies noch den oberlaufitzer Provinzialstanden vorgelegt werden müsse, und daß es von deren Beschlußfassung abhängen werde, ob und unter welchen Modifikationen es Annahme finden wird. Der Grund dazu ist hauptsächlich folgender; ich glaube nämlich, daß durch die heutige Discussion Petitionen aus der Oberlausitz hervorgerufen und herbeigeführt werden wer den, wenn man dieses nicht hier öffentlich ausspricht. Ich ersuche' das hohe Ministerium des Cultus, diese meine Voraussetzung durch ein einziges Wort zu bestätigen. Staatsminister v. Wietersheim: Ich kann etwas An deres darauf nicht erklären, als daß, wie das Ministerium schon bei andern Gelegenheiten bemerkt hat, die Particularverfassung der Oberlausitz stets nach ihren daran begründeten Rechten und Verhältnissen berücksichtigt werden werde. Rcf.Dom Herr v. G ü n t h e r: Nur einig e Worte zurEntgegnüng auf die Rede des Herrn Superintendenten v. Großmann. Zu vörderst sage ich ihm meinen verbindlichsten Dank dafür, daß er die Güte gehabt hat, eines kleinen Aufsatzes zu gedenken, den ich sin Lahre 1833 habe drucken lassen, und dessen er sich, wie er ver sichert, noch sehr genau in allen seinen Kheilen erinnert. Nun kommt, zwar auf meine Privatmeinung bei der gegenwärtigen Verhandlung sehr wenig an. Ich muß aber doch bemerken, daß ihm etwas nicht ganz Unwesentliches aus jenem Aufsatze entfal len zu sein scheint, nämlich: daß ich gerade in Bezug auf Local- kl'rchen die Eigenschaft derselben als Rechtssubjccte zugegeben, und dieselbe (aus verschiedenen, aus der Natur der Kirche ent-- wickelten Gründen) mir in andrer Beziehung, namentlich in Be ziehung auf die protestantische Gesammtkirche, in Zweifel gezogen habe. Was die Bemerkung betrifft, daß eine Differenz zwischen den Gemeindevorständen, überhaupt zwischen den Organen der politischen Gemeinde und den Organen der Kirchengemeinde, wenn sie nach §.2 organisirt werden soll, wohl kaum vorkom- l. 19. men könne, so habe ich zu entgegnen, daß nach §. 2 in Städten^ wo die allgemeine Städteordnung eingeführt ist, die Kirchen» ausschüffe aus den Stadtverordneten und einigen Schutzver wandten gebildet werden soll. Es wäre also gar wohl möglich, daß diese Kirchenausschüsse mit dem Stadträthe in den aller furchtbarsten Conflict gerochen; ja ich muß sagen, es ist bei nahe zu befürchten, daß dieses in der Mehrzahl dec Falle ge schehen würde, und es ist also im Deputationsbericht gewiß nicht zuviel gesagt, wenn darauf hingedeutet worden ist, daß bei der gleichen Kirchenausschüssen sehr leicht unerwünschte Conflicte eintreten können. Endlich hat die Deputation in Bezug auf Pfarrproben gar keinen Vorschlag gemacht, und es der Regie rung anheimgestellt, was in eine künftige Gesetzesvorlage hier über aufzunehmen sie für rathsam erachten werdet Ich muß aber doch bemerken, daß auch hier eine Vertretung entweder gar nicht möglich oder wenigstens höchst bedenklich ist. Denn wenn auch nur die Minderzahl einer Gemeinde gegen die Einführung eines Gesangbuchs wäre, so würde ich großes Bedenken tragen, der Regierung anzurathcn, es auf Beschluß der Mehrheit hier einzuführen. Was aber Pfarrproben anlangt, da kann voi^ Vertretung und Stimmenmehrheit gar nicht die Rede sein. Denn wenn das unbedeutendste Individuum einen triftigen Grund gegen dis Anstellung dessen, welcher die Probe gethan hat, verbrächte, so müßte die Behörde diesen Grund berücksich tigen, mindestens denselben prüfen, wenn auch die ganze Ge meinde andern Sinnes wäre. v. Schönfels: Ich wollte nur bemerken, daß ich aus den selben Gründen, die der Herr SecretairRikterstädt ausgesprochen hat, mich nicht mit den Grundsätzen der Deputation cinverstehm kann, welche S- 215 des Berichts enthalten sind- v. Heynitz: Auch ich werde im Sinne des Herrn Bürger meister Rittcrstadt gegen das Gesetz abstimmen. v. Polenz: Auch ich muß bemerken, daß, wenn ich gleich dem Deputationsgutachten beitreten will, ich doch die Grundsätze, auf die es gebaut ist, nicht billigen kann; denn ich mag nicht leugnen, daß ziemlich deutlich darin ausgesprochen wird, daß Kirchenge meinden keine juridischen Personen sein könnten; was doch faktisch immer gegolten hat. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß ich nun die De batte schließen und zur Fragstellung übergehen könnte. Es ist ein Borbericht und ist also nur im Allgemeinen zu besprechen. Das Gutachten der Deputation ist befindlich auf der 222. S. und enthalten in den Worten: „Die geehrte.Kammer wolle den in Rede stehenden Gesetzentwurf ablehnen, und die hohe Staats regierung ersuchen, baldthunlichst den Standen einen andern, mit den oben unter o, b, c, ch s entwickelten Ansichten und Grund sätzen im Wesentlichen übereinstimmenden Gesetzentwurf „über die Vertretung der evangelisch-lutherischen Glaubensgenossen in Parochialangelegmheiten" vorzulegen." Der Sachstand ist nun der, daß, wenn die Frage, die nur auf diesen Satz zu stellen ist, denn alles in dem Vorhergehenden Enthaltene ist hier mit ausge nommen, und die Deputation hat ein Recht, zu fordern, daß auf ihren Antrag zuerst die. Frage gestellt werde, mit Ja beantwortet ' ' 4
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder